Fakten zu Regelsätzen, Sanktionen und Lohnabstand
Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt seit 2024 unverändert 563 Euro im Monat. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergeben hätte und die Besitzschutzregelung griff.
Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Der Regelbedarf deckt insbesondere Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkostenanteile sowie die soziale und kulturelle Teilhabe ab.
Bürgergeld vs. AsylbLG-Grundleistungen (Alleinstehende, 2026)
Ersparnis: Asylbewerber erhalten mindestens rund 80–100 € weniger als Bürgergeld-Empfänger — und erst nach 36 Monaten erweiterten Leistungsumfang.
Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung erhalten. Zuständig sind dafür die Jobcenter.
Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt klar: Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats spürbar mehr Geld zur Verfügung als mit Bürgergeld.
Monatlicher Einkommensvorteil durch Vollzeit-Mindestlohn gegenüber Bürgergeld (WSI-Modellrechnung auf Basis von 12,82 € Mindestlohn, Stand 2025)
Aufschlüsselung Single-Haushalt (WSI-Modellrechnung, Bundesdurchschnitt)
| Position | Bürgergeld | Mindestlohn-Vollzeit |
|---|---|---|
| Regelbedarf / Nettolohn | 563 € | ~1.572 € netto |
| Unterkunft + Heizung | ~452 € | vom Netto zu zahlen |
| Verfügbar nach Miete | 563 € | ~1.120 € |
| Einkommensvorteil | +557 €/Monat |
Der Abstand variiert je nach Wohnort und Mietkosten, bleibt in der WSI-Modellrechnung im Bundesdurchschnitt aber deutlich positiv. Ein alleinstehender Mindestlohn-Beschäftigter hat über das Jahr gerechnet rund 6.700 € mehr zur Verfügung als im Bürgergeldbezug.
Bürgergeld ist nicht ausschließlich für Arbeitslose. Im Jahresdurchschnitt 2024 gingen rund 820.000 Leistungsberechtigte einer bezahlten Arbeit nach, verdienten aber zu wenig, um ohne ergänzendes Bürgergeld auszukommen. Diese sogenannten ‚Aufstocker' machen etwa ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus.
Der typische Aufstocker ist kein Vollzeitbeschäftigter mit unzureichendem Stundenlohn, sondern überwiegend teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Der leichte Anstieg 2024 gegenüber 2023 (+30.000) wird vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) unter anderem auf die verbesserte Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern zurückgeführt — die zunächst häufig in Ausbildung oder Teilzeit einmünden.
Ein erheblicher Teil der Bürgergeldbeziehenden ist nicht kurzzeitig auf Unterstützung angewiesen, sondern bezieht die Leistung über Jahre. Von den rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gelten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 2,6 Millionen als Langzeitbeziehende (Stand: März 2025) — das entspricht 65 Prozent. Dabei ist Langzeitbezug nicht automatisch gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit: Auch Alleinerziehende, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Aufstocker können über lange Zeiträume im Leistungsbezug verbleiben.
Ostdeutschland weist mit 45,3 Prozent einen höheren Anteil an Langzeitbeziehenden auf als Westdeutschland (40,4 Prozent), was auf regionale Arbeitsmarktunterschiede hinweist. Ältere Leistungsberechtigte bleiben deutlich länger im Bezug: Die Medianverweildauer bei 50- bis 64-Jährigen liegt mehr als doppelt so hoch wie bei unter 25-Jährigen.
Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Wer Termine versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, wird sanktioniert.
Sanktionsstufen bei Pflichtverletzungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht jährlich Daten zu Leistungsmissbrauch in der Grundsicherung. 2024 erfassten die 300 gemeinsamen Jobcenter rund 101.600 Verdachts- und Missbrauchsfälle — ein Rückgang um rund 3 Prozent gegenüber 2023 (104.870 Fälle). Gemessen an rund 5,55 Millionen Leistungsberechtigten entspricht das knapp 1,8 Prozent.
Antwort: Das stimmt nicht. Das Lohnabstandsgebot ist in der WSI-Modellrechnung gewahrt. Im Bundesdurchschnitt hat ein Single, der Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, 557 Euro mehr im Monat zur Verfügung als im Bürgergeldbezug (Stand 2025, Basis 12,82 €). Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es 749 Euro. Seit Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 € — der Abstand ist rechnerisch noch größer. In Städten mit sehr hohen Mieten kann der Abstand geringer ausfallen, bleibt aber im Bundesdurchschnitt deutlich positiv.
Antwort: Der Vergleich zu Hartz IV hat einen Kern: Mit der Bürgergeld-Reform 2023 wurden Sanktionen zunächst abgemildert — das war politisch umstritten und wurde 2024 teilweise korrigiert. Heute ist das Bürgergeld wieder an konkrete Mitwirkungspflichten geknüpft: Wer Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Leistungsminderungen rechnen. Bei wiederholter Verweigerung einer tatsächlich verfügbaren zumutbaren Arbeit kann der Regelbedarf seit März 2024 unter engen gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu zwei Monate vollständig entfallen.
Antwort: Die Regelsätze werden nach einem gesetzlichen Mechanismus an Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt deshalb weiter bei 563 Euro.
Antwort: Leistungsmissbrauch existiert und wird von der Bundesagentur für Arbeit systematisch erfasst. 2024 wurden rund 101.600 Verdachts- und Missbrauchsfälle registriert — das sind knapp 1,8 Prozent der rund 5,55 Millionen Leistungsberechtigten. Für pauschale Aussagen wie ‚fast alle betrügen' gibt es keinen belastbaren Beleg. Die BA weist selbst darauf hin, dass ihre Statistik unvollständig ist und keine Gesamtquote bezifferbar macht.
Antwort: Nicht jeder ausländische Staatsangehörige hat Anspruch auf Bürgergeld. Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem AsylbLG — das sind ca. 460–480 € statt 563 € (mindestens rund 80–100 € weniger als Bürgergeld). Erst nach 36 Monaten erweitert sich der Leistungsumfang. EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen.
Antwort: Der Kern der Aussage stimmt: Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Bürgergeld beantragen — früher als andere Schutzsuchende. Richtig ist auch: Sie haben nicht in das System eingezahlt. Das ist aber kein Konstruktionsfehler, sondern das Wesen dieser Leistung: Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, keine beitragsfinanzierte Versicherung — genau wie Kindergeld oder Wohngeld. Der Zugang ist an Hilfebedürftigkeit und Aufenthaltsstatus geknüpft, verbunden mit Zugang zur Arbeitsvermittlung und Integrationskursen.
Antwort: Der Anteil des Langzeitbezugs ist tatsächlich hoch: Rund 65 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gelten als Langzeitbeziehende, fast 39 Prozent beziehen seit vier Jahren oder länger Bürgergeld. Das zeigt eine strukturelle Verfestigung, die ernst zu nehmen ist. Die Ursachen sind jedoch vielfältig: gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Berufsqualifikationen, Betreuungspflichten oder regionale Arbeitslosigkeit. Ältere Beziehende (50–64 Jahre) haben mit 70 Monaten Medianverweildauer den schwersten Stand. Pauschale Unwilligkeit erklärt das nicht — aber die Zahlen zeigen auch, dass passive Leistungsgewährung allein keine Integration leistet.
Antwort: Rund 820.000 Bürgergeldbeziehende — etwa ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten — gehen einer bezahlten Arbeit nach, verdienen aber zu wenig, um davon zu leben. Diese sogenannten ‚Aufstocker' sind überwiegend in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt; nur rund 80.000 sind sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt. Bürgergeld ist also nicht nur ein Instrument für Arbeitslose, sondern auch ein ergänzender Lohnzuschuss für Niedriglohnbeschäftigte.