Fakten zu Regelsätzen, Sanktionen und Lohnabstand
Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt seit 2024 unverändert 563 Euro im Monat. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergeben hätte und die Besitzschutzregelung griff.
Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Der Regelbedarf deckt insbesondere Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkostenanteile sowie die soziale und kulturelle Teilhabe ab.
Bürgergeld vs. AsylbLG-Grundleistungen (Alleinstehende, 2026)
Ersparnis: Asylbewerber erhalten rund 100 € weniger als Bürgergeld-Empfänger — und erst nach 36 Monaten erweiterten Leistungsumfang.
Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung erhalten. Zuständig sind dafür die Jobcenter.
Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt klar: Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats spürbar mehr Geld zur Verfügung als mit Bürgergeld.
Monatlicher Einkommensvorteil durch Vollzeit-Mindestlohn gegenüber Bürgergeld (WSI-Modellrechnung auf Basis von 12,82 € Mindestlohn, Stand 2025)
Aufschlüsselung Single-Haushalt (WSI-Modellrechnung, Bundesdurchschnitt)
| Position | Bürgergeld | Mindestlohn-Vollzeit |
|---|---|---|
| Regelbedarf / Nettolohn | 563 € | ~1.572 € netto |
| Unterkunft + Heizung | ~452 € | vom Netto zu zahlen |
| Verfügbar nach Miete | 563 € | ~1.120 € |
| Einkommensvorteil | +557 €/Monat |
Der Abstand variiert je nach Wohnort und Mietkosten, bleibt in der WSI-Modellrechnung im Bundesdurchschnitt aber deutlich positiv. Ein alleinstehender Mindestlohn-Beschäftigter hat über das Jahr gerechnet rund 6.700 € mehr zur Verfügung als im Bürgergeldbezug.
Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Wer Termine versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, wird sanktioniert.
Sanktionsstufen bei Pflichtverletzungen
Einzelfälle und organisierter Leistungsmissbrauch sind dokumentiert. Für die Behauptung massenhaften Missbrauchs liefern die hier hinterlegten amtlichen Quellen aber keinen belastbaren Beleg.
Für seriöse Debatten braucht es belastbare amtliche Zahlen statt Einzelfälle oder pauschale Behauptungen. Die aktuelle Quellenlage dieser Datei belegt keinen flächendeckenden Betrug.
Antwort: Das stimmt nicht. Das Lohnabstandsgebot ist in der WSI-Modellrechnung gewahrt. Im Bundesdurchschnitt hat ein Single, der Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, 557 Euro mehr im Monat zur Verfügung als im Bürgergeldbezug. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es 749 Euro.
Antwort: Das Bürgergeld ist an Pflichten geknüpft. Wer Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Leistungsminderungen rechnen. Bei wiederholter Verweigerung einer tatsächlich und unmittelbar möglichen zumutbaren Arbeit kann der Regelbedarf unter engen gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu zwei Monate entfallen.
Antwort: Die Regelsätze werden nach einem gesetzlichen Mechanismus an Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert. Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt deshalb weiter bei 563 Euro.
Antwort: Leistungsmissbrauch existiert und muss verfolgt werden. Für pauschale Aussagen wie "fast alle betrügen" gibt es mit den hier hinterlegten Quellen aber keinen belastbaren Beleg. Dokumentiert sind Einzelfälle und organisierter Missbrauch, nicht ein Nachweis für flächendeckenden Betrug.
Antwort: Nicht jeder ausländische Staatsangehörige hat Anspruch auf Bürgergeld. Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem AsylbLG — das sind ca. 460 € statt 563 € (rund 100 € weniger als Bürgergeld). Erst nach 36 Monaten erweitert sich der Leistungsumfang. EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen.
Antwort: Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung erhalten. Zuständig sind die Jobcenter; damit verbunden sind Zugang zu Integrations- und Sprachkursen sowie zur Arbeitsvermittlung. Die Grundsicherung ist steuerfinanziert und keine Versicherungsleistung.