# Das Bürgergeld lockt nur Ausländer an, die sich hier auf unsere Kosten ein schönes Leben machen.

Thema: Bürgergeld
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/auslaender/
Bewertung: Überwiegend falsch
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Die Sorge ‚wir zahlen für andere‘ ist verständlich — aber ‚alle Ausländer kriegen Bürgergeld‘ stimmt nicht. Asylbewerber erhalten AsylbLG-Leistungen, das sind rund 460–480 € statt 563 € (mindestens 80–100 € weniger als Bürgergeld). Erst nach 36 Monaten erweitert sich der Leistungsumfang. EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen. Bürgergeld bekommen nur Menschen mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, die hilfebedürftig sind — unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

## Was hinter der Parole steckt

Die Aussage konfundiert drei rechtlich getrennte Systeme: Bürgergeld (SGB II) für Aufenthaltsberechtigte, AsylbLG für Asylbewerber, Freizügigkeit für EU-Bürger. ‚Ausländer‘ wird als einheitliche Gruppe gerahmt, die ‚das Bürgergeld‘ bekommt — tatsächlich gilt für jede dieser Gruppen ein eigenes Leistungsregime mit eigenen Voraussetzungen. Der ‚Lock‘-Effekt unterstellt zudem eine kausale Wahl, für die belastbare Daten fehlen.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Wusstest du, dass Asylbewerber kein Bürgergeld bekommen, sondern AsylbLG-Leistungen — rund 80–100 € weniger?"
- „Welche Gruppe meinst du konkret: Asylbewerber, anerkannte Flüchtlinge, EU-Bürger oder Eingebürgerte?"
- „Wenn EU-Bürger in den ersten drei Monaten und bei reiner Arbeitsuche ausgeschlossen sind — wo siehst du den Magnet-Effekt?"

## Fakten dazu

### Wie hoch ist das Bürgergeld wirklich?

Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt seit 2024 unverändert 563 Euro im Monat. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergeben hätte und die Besitzschutzregelung griff.

- Alleinstehende: 563 € (Regelbedarfsstufe 1)
- Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € (pro Person)
- Jugendliche (14-17 J.): 471 €
- Kinder (6-13 J.): 390 €

Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Der Regelbedarf deckt insbesondere Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkostenanteile sowie die soziale und kulturelle Teilhabe ab.

- Im Jahresdurchschnitt 2024 gab es rund 5,55 Millionen Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

- Nicht jeder ausländische Staatsangehörige hat Anspruch auf Bürgergeld: EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen; Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) — nicht das Bürgergeld.

_Bürgergeld vs. AsylbLG-Grundleistungen (Alleinstehende, 2026)_

- Bürgergeld (SGB II)
  - Regelbedarf: 563 €/Monat
  - Unterkunft + Heizung: zusätzlich (angemessen)
- AsylbLG-Grundleistungen
  - Grundleistungen gesamt (Näherung): ca. 460–480 €/Monat
  - davon pers. Bedarf: 202 €
- Ersparnis: Asylbewerber erhalten mindestens rund 80–100 € weniger als Bürgergeld-Empfänger — und erst nach 36 Monaten erweiterten Leistungsumfang.

Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung erhalten. Zuständig sind dafür die Jobcenter. Das soll sich für einen Teil der Gruppe ändern: Das geplante Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Kabinettsbeschluss November 2025) sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete künftig AsylbLG-Leistungen statt Bürgergeld erhalten. Stand Juni 2026 ist das Gesetz noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen; die Zustimmung der Länder steht aus.

## Quellen

- [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html)
- [Bundesregierung - Warum es 2025 eine Nullrunde beim Bürgergeld gibt](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2025-2248000)
- [Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026](https://www.gesetze-im-internet.de/rbsfv_2026/BJNR0F30B0025.html)
- [SGB II § 7 - Leistungsberechtigte](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html)
- [Bundesregierung - Grundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-fuer-ukrainer-2028694)
- [BMAS - Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/LeistungenAsylbewerberleistungsgesetz/leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html)
- [Bundesagentur für Arbeit - Überblick Grundsicherung für Arbeitsuchende](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html)
- [Deutscher Bundestag – Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz: Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete (23. Februar 2026)](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-pa-arbeit-soziales-leistungsrecht-1140742)
