# Die Bürgergeld-Empfänger bekommen jedes Jahr massiv mehr Geld, während die Löhne stagnieren!

Thema: Bürgergeld
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/erhoehung/
Bewertung: Überwiegend falsch
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Die deutliche Erhöhung gab es einmalig 2023 (rund +12 %) als Reaktion auf die Inflations-Spitze — daher der Eindruck. Seitdem folgt der Regelsatz dem gesetzlichen Mechanismus, der an Preis- und Lohnentwicklung gekoppelt ist. Genau dieser Mechanismus führt 2025 und 2026 zu Nullrunden: Der Regelbedarf für Alleinstehende steht weiter bei 563 €. ‚Jedes Jahr massiv mehr‘ trifft für die zwei aktuellen Jahre nicht zu.

## Was hinter der Parole steckt

Eine einmalige Anpassung (2023, Inflations-Spitze) wird zur Regel verallgemeinert. Dabei werden gegenläufige Daten ausgeblendet — die Nullrunden 2025 und 2026 widersprechen dem ‚jedes Jahr‘-Bild direkt. Das Muster ist klassisches Frequenzfehler-Argument: ein auffälliger Einzelwert ersetzt die Zeitreihe.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Weißt du, dass es 2025 und 2026 Nullrunden gibt und der Regelbedarf seit 2024 unverändert bei 563 € steht?"
- „Wenn der Mechanismus an Lohn- und Preisentwicklung gekoppelt ist — welcher andere Maßstab wäre dir lieber, und mit welchen Folgen?"
- „Welche der Anpassungen seit Einführung des Bürgergelds hältst du konkret für ‚massiv‘ — und im Vergleich wozu?"

## Fakten dazu

### Wie hoch ist das Bürgergeld wirklich?

Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt seit 2024 unverändert 563 Euro im Monat. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergeben hätte und die Besitzschutzregelung griff.

- Alleinstehende: 563 € (Regelbedarfsstufe 1)
- Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € (pro Person)
- Jugendliche (14-17 J.): 471 €
- Kinder (6-13 J.): 390 €

Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Der Regelbedarf deckt insbesondere Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkostenanteile sowie die soziale und kulturelle Teilhabe ab.

- Im Jahresdurchschnitt 2024 gab es rund 5,55 Millionen Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

- Nicht jeder ausländische Staatsangehörige hat Anspruch auf Bürgergeld: EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen; Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) — nicht das Bürgergeld.

_Bürgergeld vs. AsylbLG-Grundleistungen (Alleinstehende, 2026)_

- Bürgergeld (SGB II)
  - Regelbedarf: 563 €/Monat
  - Unterkunft + Heizung: zusätzlich (angemessen)
- AsylbLG-Grundleistungen
  - Grundleistungen gesamt (Näherung): ca. 460–480 €/Monat
  - davon pers. Bedarf: 202 €
- Ersparnis: Asylbewerber erhalten mindestens rund 80–100 € weniger als Bürgergeld-Empfänger — und erst nach 36 Monaten erweiterten Leistungsumfang.

Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung erhalten. Zuständig sind dafür die Jobcenter. Das soll sich für einen Teil der Gruppe ändern: Das geplante Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Kabinettsbeschluss November 2025) sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete künftig AsylbLG-Leistungen statt Bürgergeld erhalten. Stand Juni 2026 ist das Gesetz noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen; die Zustimmung der Länder steht aus.

## Quellen

- [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html)
- [Bundesregierung - Warum es 2025 eine Nullrunde beim Bürgergeld gibt](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2025-2248000)
- [Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026](https://www.gesetze-im-internet.de/rbsfv_2026/BJNR0F30B0025.html)
- [SGB II § 7 - Leistungsberechtigte](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html)
- [Bundesregierung - Grundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-fuer-ukrainer-2028694)
- [BMAS - Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/LeistungenAsylbewerberleistungsgesetz/leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html)
- [Bundesagentur für Arbeit - Überblick Grundsicherung für Arbeitsuchende](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html)
- [Deutscher Bundestag – Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz: Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete (23. Februar 2026)](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-pa-arbeit-soziales-leistungsrecht-1140742)
