# Das Bürgergeld ist eine soziale Hängematte. Man muss gar nichts mehr machen und bekommt trotzdem Geld.

Thema: Bürgergeld
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/haengematte/
Bewertung: Überwiegend falsch
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Der Vergleich zu Hartz IV hat einen Kern: Mit der Bürgergeld-Reform 2023 wurden Sanktionen zunächst abgemildert — das war politisch umstritten und wurde 2024 teilweise korrigiert. Heute ist das Bürgergeld wieder an konkrete Mitwirkungspflichten geknüpft: Wer Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Leistungsminderungen rechnen. Bei wiederholter Verweigerung einer tatsächlich verfügbaren zumutbaren Arbeit kann der Regelbedarf seit März 2024 unter engen gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu zwei Monate vollständig entfallen.

## Was hinter der Parole steckt

Die Aussage operiert mit einem veralteten Stand: Bürgergeld-Sanktionen wurden 2023 zunächst abgemildert (politisch umstritten), aber 2024 in zwei Schritten verschärft — heute kann der Regelbedarf bei wiederholter Arbeitsverweigerung für bis zu zwei Monate komplett entfallen. Das Bild der ‚Hängematte‘ bedient das Framing der Reform-Debatte 2023, ignoriert aber, was seit März 2024 gilt.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Wusstest du, dass seit März 2024 bei wiederholter Verweigerung zumutbarer Arbeit der Regelbedarf für bis zu zwei Monate vollständig entfallen kann?"
- „Was wäre für dich die richtige Strenge — und wo siehst du sie heute verfehlt?"
- „Wenn das Bundesverfassungsgericht 2019 entschieden hat, dass Leistungen unter 30 % gemindert werden dürfen — wo soll die ‚Hängematte‘ liegen?"

## Fakten dazu

### Sanktionen und Mitwirkungspflichten

Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Wer Termine versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, wird sanktioniert.

_Sanktionsstufen bei Pflichtverletzungen_

- 1. Verstoß: 10 % (−56 €/Monat für 1 Monat)
- 2. Verstoß: 20 % (−113 €/Monat für 2 Monate)
- 3. Verstoß: 30 % (−169 €/Monat für 3 Monate)

- Seit Ende März 2024 kann bei wiederholter Verweigerung einer tatsächlich und unmittelbar möglichen zumutbaren Arbeit der Regelbedarf für bis zu zwei Monate vollständig entfallen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden dadurch nicht gestrichen.

- Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 (1 BvL 7/16) entschieden: Leistungsminderungen sind grundsätzlich verfassungskonform, solange sie 30 Prozent des Regelbedarfs nicht überschreiten, Härtefallregelungen vorgesehen sind und ein vollständiger Entzug des Existenzminimums ausgeschlossen bleibt. Die aktuellen Regelungen wurden unter Berücksichtigung dieser Grenzen gestaltet.

## Quellen

- [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html)
- [SGB II § 31a - Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31a.html)
- [Bundesverfassungsgericht – Urteil zu Sanktionen im SGB II (1 BvL 7/16, 5. November 2019)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html)
