# Bürgergeld

> Bürgergeld als Hängematte? Lohnabstand, Sanktionen, Mythen vs. Daten – Antworten auf 9 Stammtisch-Behauptungen mit Quellen aus IAB, BMAS und Destatis.

- **URL:** https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/
- **Thema-ID:** `buergergeld`
- **Stand:** 2026-06-10
- **JSON-Daten:** https://fakten-stammtisch.de/data/buergergeld.json

## Kernzahlen

- 563 € Regelsatz (Nullrunde 2025/2026)
- 557 € Einkommensvorteil bei Mindestlohn-Vollzeit (Stand 2025)
- ca. 820.000 Aufstocker trotz Arbeit (2024)
- 9 Argumente

## Fakten

### Wie hoch ist das Bürgergeld wirklich?

Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt seit 2024 unverändert 563 Euro im Monat. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergeben hätte und die Besitzschutzregelung griff.

- Alleinstehende: 563 € (Regelbedarfsstufe 1)
- Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € (pro Person)
- Jugendliche (14-17 J.): 471 €
- Kinder (6-13 J.): 390 €

Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Der Regelbedarf deckt insbesondere Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkostenanteile sowie die soziale und kulturelle Teilhabe ab.

- Im Jahresdurchschnitt 2024 gab es rund 5,55 Millionen Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

- Nicht jeder ausländische Staatsangehörige hat Anspruch auf Bürgergeld: EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen; Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) — nicht das Bürgergeld.

_Bürgergeld vs. AsylbLG-Grundleistungen (Alleinstehende, 2026)_

- Bürgergeld (SGB II)
  - Regelbedarf: 563 €/Monat
  - Unterkunft + Heizung: zusätzlich (angemessen)
- AsylbLG-Grundleistungen
  - Grundleistungen gesamt (Näherung): ca. 460–480 €/Monat
  - davon pers. Bedarf: 202 €
- Ersparnis: Asylbewerber erhalten mindestens rund 80–100 € weniger als Bürgergeld-Empfänger — und erst nach 36 Monaten erweiterten Leistungsumfang.

Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung erhalten. Zuständig sind dafür die Jobcenter. Das soll sich für einen Teil der Gruppe ändern: Das geplante Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Kabinettsbeschluss November 2025) sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete künftig AsylbLG-Leistungen statt Bürgergeld erhalten. Stand Juni 2026 ist das Gesetz noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen; die Zustimmung der Länder steht aus.

### Lohnt sich Arbeit noch?

Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt klar: Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats spürbar mehr Geld zur Verfügung als mit Bürgergeld.

_Monatlicher Einkommensvorteil durch Vollzeit-Mindestlohn gegenüber Bürgergeld (WSI-Modellrechnung auf Basis von 12,82 € Mindestlohn, Stand 2025)_

- Alleinstehende
  - Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.015 €
  - Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 1.572 €
  - Einkommensvorteil: + 557 €
- Alleinerziehend (1 Kind)
  - Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.783 €
  - Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 2.532 €
  - Einkommensvorteil: + 749 €

_Aufschlüsselung Single-Haushalt (WSI-Modellrechnung, Bundesdurchschnitt)_

| Position | Bürgergeld | Mindestlohn-Vollzeit |
| --- | --- | --- |
| Regelbedarf / Nettolohn | 563 € | ~1.572 € netto |
| Unterkunft + Heizung | ~452 € | vom Netto zu zahlen |
| Verfügbar nach Miete | 563 € | ~1.120 € |
| Einkommensvorteil |  | +557 €/Monat |

Der Abstand variiert je nach Wohnort und Mietkosten, bleibt in der WSI-Modellrechnung im Bundesdurchschnitt aber deutlich positiv. Ein alleinstehender Mindestlohn-Beschäftigter hat über das Jahr gerechnet rund 6.700 € mehr zur Verfügung als im Bürgergeldbezug.

- Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde (zuvor 12,82 €). Die WSI-Modellrechnung basiert auf dem 2025er Satz — der tatsächliche Einkommensvorteil gegenüber dem Bürgergeld ist seit Januar 2026 rechnerisch noch größer.

### Bürgergeld trotz Arbeit

Bürgergeld ist nicht ausschließlich für Arbeitslose. Im Jahresdurchschnitt 2024 gingen rund 820.000 Leistungsberechtigte einer bezahlten Arbeit nach, verdienten aber zu wenig, um ohne ergänzendes Bürgergeld auszukommen. Diese sogenannten ‚Aufstocker' machen etwa ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus.

- Aufstocker gesamt (2024): ca. 820.000 (~20,7 % der erwerbsfähigen Berechtigten)
- davon Teilzeit / geringfügig: über 500.000
- davon Vollzeit-SVP: ca. 80.000

Der typische Aufstocker ist kein Vollzeitbeschäftigter mit unzureichendem Stundenlohn, sondern überwiegend teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Der leichte Anstieg 2024 gegenüber 2023 (+30.000) wird vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) unter anderem auf die verbesserte Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern zurückgeführt — die zunächst häufig in Ausbildung oder Teilzeit einmünden.

### Wie lange bleibt man im Bürgergeld?

Ein erheblicher Teil der Bürgergeldbeziehenden ist nicht kurzzeitig auf Unterstützung angewiesen, sondern bezieht die Leistung über Jahre. Von den rund 4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gelten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 2,6 Millionen als Langzeitbeziehende (Stand: März 2025) — das entspricht 65 Prozent. Dabei ist Langzeitbezug nicht automatisch gleichbedeutend mit Arbeitslosigkeit: Auch Alleinerziehende, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Aufstocker können über lange Zeiträume im Leistungsbezug verbleiben.

- Langzeitbezug (4+ Jahre): 38,9 % (aller Leistungsberechtigten (Dez. 2024))
- Medianverweildauer 25–49 Jahre: 41 Monate
- Medianverweildauer 50–64 Jahre: 70 Monate

Ostdeutschland weist mit 45,3 Prozent einen höheren Anteil an Langzeitbeziehenden auf als Westdeutschland (40,4 Prozent), was auf regionale Arbeitsmarktunterschiede hinweist. Ältere Leistungsberechtigte bleiben deutlich länger im Bezug: Die Medianverweildauer bei 50- bis 64-Jährigen liegt mehr als doppelt so hoch wie bei unter 25-Jährigen.

### Sanktionen und Mitwirkungspflichten

Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Wer Termine versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, wird sanktioniert.

_Sanktionsstufen bei Pflichtverletzungen_

- 1. Verstoß: 10 % (−56 €/Monat für 1 Monat)
- 2. Verstoß: 20 % (−113 €/Monat für 2 Monate)
- 3. Verstoß: 30 % (−169 €/Monat für 3 Monate)

- Seit Ende März 2024 kann bei wiederholter Verweigerung einer tatsächlich und unmittelbar möglichen zumutbaren Arbeit der Regelbedarf für bis zu zwei Monate vollständig entfallen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden dadurch nicht gestrichen.

- Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 (1 BvL 7/16) entschieden: Leistungsminderungen sind grundsätzlich verfassungskonform, solange sie 30 Prozent des Regelbedarfs nicht überschreiten, Härtefallregelungen vorgesehen sind und ein vollständiger Entzug des Existenzminimums ausgeschlossen bleibt. Die aktuellen Regelungen wurden unter Berücksichtigung dieser Grenzen gestaltet.

### Wie viel Betrug gibt es?

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht jährlich Daten zu Leistungsmissbrauch in der Grundsicherung. 2024 erfassten die 300 gemeinsamen Jobcenter rund 101.600 Verdachts- und Missbrauchsfälle — ein Rückgang um rund 3 Prozent gegenüber 2023 (104.870 Fälle). Gemessen an rund 5,55 Millionen Leistungsberechtigten entspricht das knapp 1,8 Prozent.

- Verdachts-/Missbrauchsfälle 2024: ca. 101.600 (~1,8 % der rund 5,55 Mio. Berechtigten)
- An Strafverfolgung abgegeben: 43.700 (Fälle mit Straftatverdacht (2024))
- Erfasster Schaden 2024: ca. 110 Mio. € (bei ~21 Mrd. € Gesamtausgaben Regelbedarf)

- Die BA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gesamtstatistik unvollständig ist: Die 104 kommunal verwalteten Jobcenter sind nicht enthalten, und für eine einheitliche Zusammenführung mit Zoll-Ermittlungen fehlt die gesetzliche Grundlage. Eine belastbare Gesamtquote lässt sich daher amtlich nicht beziffern.

## Argumente

### Wer arbeitet, ist doch der Dumme. Mit Bürgergeld hat man am Ende mehr in der Tasche!

**Bewertung:** Falsch

Das Gefühl ist verständlich, wenn man nur den 563-€-Regelbedarf neben den Mindestlohn-Brutto stellt. Aber das ist die falsche Rechnung — die Miete wird beim Bürgergeld zusätzlich übernommen, beim Arbeitenden geht sie vom Netto ab. Nach Pflichtausgaben hat ein Single mit Mindestlohn-Vollzeit im Bundesdurchschnitt rund 1.120 € frei, ein Bürgergeld-Single bleibt bei 563 € — Einkommensvorteil 557 €/Monat (WSI-Modellrechnung 2025, Basis 12,82 €). Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es +749 €. Seit Januar 2026 (Mindestlohn 13,90 €) wird der Abstand rechnerisch noch größer. In Städten mit sehr hohen Mieten kann der Abstand geringer ausfallen, bleibt aber im Bundesdurchschnitt deutlich positiv.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/lohnabstand/)

### Das Bürgergeld ist eine soziale Hängematte. Man muss gar nichts mehr machen und bekommt trotzdem Geld.

**Bewertung:** Überwiegend falsch

Der Vergleich zu Hartz IV hat einen Kern: Mit der Bürgergeld-Reform 2023 wurden Sanktionen zunächst abgemildert — das war politisch umstritten und wurde 2024 teilweise korrigiert. Heute ist das Bürgergeld wieder an konkrete Mitwirkungspflichten geknüpft: Wer Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Leistungsminderungen rechnen. Bei wiederholter Verweigerung einer tatsächlich verfügbaren zumutbaren Arbeit kann der Regelbedarf seit März 2024 unter engen gesetzlichen Voraussetzungen für bis zu zwei Monate vollständig entfallen.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/haengematte/)

### Die Bürgergeld-Empfänger bekommen jedes Jahr massiv mehr Geld, während die Löhne stagnieren!

**Bewertung:** Überwiegend falsch

Die deutliche Erhöhung gab es einmalig 2023 (rund +12 %) als Reaktion auf die Inflations-Spitze — daher der Eindruck. Seitdem folgt der Regelsatz dem gesetzlichen Mechanismus, der an Preis- und Lohnentwicklung gekoppelt ist. Genau dieser Mechanismus führt 2025 und 2026 zu Nullrunden: Der Regelbedarf für Alleinstehende steht weiter bei 563 €. ‚Jedes Jahr massiv mehr‘ trifft für die zwei aktuellen Jahre nicht zu.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/erhoehung/)

### Das System wird doch nur ausgenutzt. Fast alle betrügen beim Bürgergeld!

**Bewertung:** Falsch

Leistungsmissbrauch existiert und wird ernst genommen — aber ‚fast alle‘ trifft nicht zu. Die Bundesagentur für Arbeit hat 2024 rund 101.600 Verdachts- und Missbrauchsfälle registriert, das sind 1,8 Prozent der 5,55 Mio. Berechtigten. 43.700 davon wurden zur Strafverfolgung abgegeben. Für die Pauschalisierung ‚fast alle‘ gibt es keinen belastbaren Beleg. Die BA weist selbst darauf hin, dass ihre Statistik unvollständig ist (kommunale Jobcenter und Zoll-Ermittlungen sind nicht eingerechnet) — eine amtliche Gesamtquote ist daher nicht bezifferbar.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/betrug/)

### Das Bürgergeld lockt nur Ausländer an, die sich hier auf unsere Kosten ein schönes Leben machen.

**Bewertung:** Überwiegend falsch

Die Sorge ‚wir zahlen für andere‘ ist verständlich — aber ‚alle Ausländer kriegen Bürgergeld‘ stimmt nicht. Asylbewerber erhalten AsylbLG-Leistungen, das sind rund 460–480 € statt 563 € (mindestens 80–100 € weniger als Bürgergeld). Erst nach 36 Monaten erweitert sich der Leistungsumfang. EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen. Bürgergeld bekommen nur Menschen mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, die hilfebedürftig sind — unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/auslaender/)

### Ukraine-Flüchtlinge bekommen sofort Bürgergeld, ohne jemals eingezahlt zu haben!

**Bewertung:** Teilweise wahr

Der Kern der Aussage stimmt: Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Bürgergeld beantragen — früher als andere Schutzsuchende. Richtig ist auch: Sie haben nicht in das System eingezahlt. Das ist allerdings keine Sonderregel für diese Gruppe, sondern das Prinzip der Leistungsart: Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Sozialleistung, keine beitragsfinanzierte Versicherung — genau wie Kindergeld oder Wohngeld. Ob man den frühen Zugang für diese Gruppe richtig findet, ist eine politische Frage — und sie wird gerade neu verhandelt: Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 eingereiste Ukrainer künftig AsylbLG-Leistungen statt Bürgergeld erhalten. Beschlossen ist das Stand Juni 2026 noch nicht. Der Zugang ist an Hilfebedürftigkeit und Aufenthaltsstatus geknüpft, verbunden mit Zugang zur Arbeitsvermittlung und Integrationskursen.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/ukraine/)

### Die bleiben doch alle jahrelang drin. Bürgergeld-Empfänger kommen da nie wieder raus!

**Bewertung:** Teilweise wahr

Der Anteil des Langzeitbezugs ist tatsächlich hoch: Rund 65 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gelten als Langzeitbeziehende, fast 39 Prozent beziehen seit vier Jahren oder länger Bürgergeld. Das zeigt eine strukturelle Verfestigung, die ernst zu nehmen ist. Die Ursachen sind jedoch vielfältig: gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Berufsqualifikationen, Betreuungspflichten oder regionale Arbeitslosigkeit. Ältere Beziehende (50–64 Jahre) haben mit 70 Monaten Medianverweildauer den schwersten Stand. Pauschale Unwilligkeit erklärt das nicht — die Verfestigung selbst ist aber real und bleibt eines der ungelösten Probleme des Systems.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/langzeitbezug/)

### Sanktionen beim Bürgergeld sind doch verfassungswidrig — das hat das Bundesverfassungsgericht verboten!

**Bewertung:** Überwiegend falsch

Das Urteil sagt etwas anderes: Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 (1 BvL 7/16) die damaligen scharfen Hartz-IV-Sanktionen von 60 und 100 Prozent gekippt — Leistungsminderungen grundsätzlich aber ausdrücklich für verfassungskonform erklärt, solange sie 30 Prozent des Regelbedarfs nicht überschreiten, Härtefallregelungen bestehen und das Existenzminimum nicht vollständig entzogen wird. Die seit März 2024 geltende Regelung — vollständiger Wegfall des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate bei wiederholter Verweigerung tatsächlich verfügbarer zumutbarer Arbeit — wurde unter Berücksichtigung dieser Grenzen gestaltet; die Kosten für Unterkunft und Heizung bleiben dabei unangetastet. Ob diese Neuregelung einer Prüfung standhält, ist offen — ‚verboten' hat das Gericht Sanktionen aber nicht.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/sanktionen-verboten/)

### Bürgergeld-Empfänger sind doch allesamt faul und wollen einfach nicht arbeiten!

**Bewertung:** Falsch

Rund 820.000 Bürgergeldbeziehende — etwa ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten — gehen einer bezahlten Arbeit nach, verdienen aber zu wenig, um davon zu leben. Diese sogenannten ‚Aufstocker' sind überwiegend in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt; nur rund 80.000 sind sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt. Bürgergeld ist also nicht nur ein Instrument für Arbeitslose, sondern auch ein ergänzender Lohnzuschuss für Niedriglohnbeschäftigte.

[Detailseite](https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/aufstocker/)

## Quellen

- [Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html)
- [WSI-Studie zum Lohnabstandsgebot (2024/2025)](https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-einkommen-bei-mindestlohnbeschaeftigung-deutlich-hoeher-als-buergergeld-70666.htm)
- [Bundesregierung - Warum es 2025 eine Nullrunde beim Bürgergeld gibt](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2025-2248000)
- [Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026](https://www.gesetze-im-internet.de/rbsfv_2026/BJNR0F30B0025.html)
- [SGB II § 31a - Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31a.html)
- [SGB II § 7 - Leistungsberechtigte](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html)
- [Bundesregierung - Grundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/grundsicherung-fuer-ukrainer-2028694)
- [BMAS - Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/LeistungenAsylbewerberleistungsgesetz/leistungssaetze-asylbewerberleistungsgesetz.html)
- [Bundesagentur für Arbeit - Überblick Grundsicherung für Arbeitsuchende](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Fachstatistiken/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Ueberblick/Ueberblick-Nav.html)
- [Bundesagentur für Arbeit - Jahresrückblick 2024 (inkl. Leistungsmissbrauch-Statistik)](https://www.arbeitsagentur.de/presse/2025-02-jahresrueckblick-2024)
- [IW Köln - Bürgergeld-Aufstocker: Ergebnis eines arbeitsmarktpolitischen Erfolges? (2025)](https://www.iwkoeln.de/studien/holger-schaefer-ergebnis-eines-arbeitsmarktpolitischen-erfolges.html)
- [BMAS - Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro](https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/mindestlohn-steigt-zum-ersten-januar-2026.html)
- [Bundesagentur für Arbeit – Verweildauern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)](https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/MB-Verweildauern-Leistungsberechtigte-GruSi.pdf?__blob=publicationFile&v=8)
- [Deutscher Bundestag – Anhörung zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz: Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete (23. Februar 2026)](https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-pa-arbeit-soziales-leistungsrecht-1140742)
- [Bundesverfassungsgericht – Urteil zu Sanktionen im SGB II (1 BvL 7/16, 5. November 2019)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html)

_Basierend auf Daten von BMAS, Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit, WSI, IW Köln und den einschlägigen Gesetzestexten (Stand März 2026)._
