# Wer arbeitet, ist doch der Dumme. Mit Bürgergeld hat man am Ende mehr in der Tasche!

Thema: Bürgergeld
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/buergergeld/lohnabstand/
Bewertung: Falsch
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Das Gefühl ist verständlich, wenn man nur den 563-€-Regelbedarf neben den Mindestlohn-Brutto stellt. Aber das ist die falsche Rechnung — die Miete wird beim Bürgergeld zusätzlich übernommen, beim Arbeitenden geht sie vom Netto ab. Nach Pflichtausgaben hat ein Single mit Mindestlohn-Vollzeit im Bundesdurchschnitt rund 1.120 € frei, ein Bürgergeld-Single bleibt bei 563 € — Einkommensvorteil 557 €/Monat (WSI-Modellrechnung 2025, Basis 12,82 €). Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sind es +749 €. Seit Januar 2026 (Mindestlohn 13,90 €) wird der Abstand rechnerisch noch größer. In Städten mit sehr hohen Mieten kann der Abstand geringer ausfallen, bleibt aber im Bundesdurchschnitt deutlich positiv.

## Was hinter der Parole steckt

Der Eindruck entsteht durch eine Brutto-gegen-Netto-Schieflage: Beim Bürgergeld wird der reine Regelbedarf (563 €) wahrgenommen, weil die Miete ‚unsichtbar‘ direkt vom Jobcenter überwiesen wird — beim Arbeitenden ist die Miete sichtbarer Abzug vom Brutto. Verglichen werden also zwei strukturell verschiedene Beträge. Anekdotik (‚ich kenne jemanden in München, der …‘) verstärkt den Effekt: Hochpreis-Sonderfälle stehen pars pro toto für den Bundesdurchschnitt.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Wenn beim Bürgergeld die Miete zusätzlich übernommen wird, beim Arbeitenden aber vom Netto abgeht — auf welcher Basis vergleichst du die zwei Beträge?"
- „Welche Position in der WSI-Aufstellung (Regelbedarf, Miete, Netto-Lohn) hältst du für unrealistisch?"
- „Wenn der Lohnabstand in deinen Augen zu klein ist — wäre die Lösung ein niedrigeres Bürgergeld oder ein höherer Mindestlohn?"

## Fakten dazu

### Lohnt sich Arbeit noch?

Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt klar: Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats spürbar mehr Geld zur Verfügung als mit Bürgergeld.

_Monatlicher Einkommensvorteil durch Vollzeit-Mindestlohn gegenüber Bürgergeld (WSI-Modellrechnung auf Basis von 12,82 € Mindestlohn, Stand 2025)_

- Alleinstehende
  - Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.015 €
  - Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 1.572 €
  - Einkommensvorteil: + 557 €
- Alleinerziehend (1 Kind)
  - Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.783 €
  - Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 2.532 €
  - Einkommensvorteil: + 749 €

_Aufschlüsselung Single-Haushalt (WSI-Modellrechnung, Bundesdurchschnitt)_

| Position | Bürgergeld | Mindestlohn-Vollzeit |
| --- | --- | --- |
| Regelbedarf / Nettolohn | 563 € | ~1.572 € netto |
| Unterkunft + Heizung | ~452 € | vom Netto zu zahlen |
| Verfügbar nach Miete | 563 € | ~1.120 € |
| Einkommensvorteil |  | +557 €/Monat |

Der Abstand variiert je nach Wohnort und Mietkosten, bleibt in der WSI-Modellrechnung im Bundesdurchschnitt aber deutlich positiv. Ein alleinstehender Mindestlohn-Beschäftigter hat über das Jahr gerechnet rund 6.700 € mehr zur Verfügung als im Bürgergeldbezug.

- Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde (zuvor 12,82 €). Die WSI-Modellrechnung basiert auf dem 2025er Satz — der tatsächliche Einkommensvorteil gegenüber dem Bürgergeld ist seit Januar 2026 rechnerisch noch größer.

## Quellen

- [WSI-Studie zum Lohnabstandsgebot (2024/2025)](https://www.wsi.de/de/pressemitteilungen-15991-einkommen-bei-mindestlohnbeschaeftigung-deutlich-hoeher-als-buergergeld-70666.htm)
- [BMAS - Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro](https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2025/mindestlohn-steigt-zum-ersten-januar-2026.html)
