# Wenn alle abends ihr E-Auto anstecken, bricht das Stromnetz zusammen.

Thema: E-Mobilität
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/emobilitaet/stromnetz-kollaps/
Bewertung: Falsch
Stand: 2026-06-21

## Antwort

Das Netz ist auf solche Lasten vorbereitet. Selbst wenn alle rund 45 Millionen Pkw in Deutschland elektrisch führen, läge der Mehrbedarf laut BMUKN bei gut 100 TWh im Jahr — etwa einem Sechstel des heutigen Stromverbrauchs, nicht beim Vielfachen. Lokale Spitzen am Abend fängt § 14a EnWG ab: Netzbetreiber dürfen einzelne Wallboxen im Engpassfall vorübergehend drosseln, müssen aber mindestens 4,2 kW durchlassen (gut 50 km Reichweite in zwei Stunden). Gesteuertes Laden verteilt die Last, statt sie zu addieren.

## Was hinter der Parole steckt

Die Parole unterstellt, alle würden exakt gleichzeitig die volle Leistung ziehen — ein konstruierter Worst Case, der die Realität des gesteuerten, zeitversetzten Ladens ausblendet. Sie verwechselt zudem eine lokale Verteilnetz-Frage mit einem bundesweiten Erzeugungsproblem.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Meinst du das bundesweite Stromangebot oder das Kabel in deiner Straße — das sind zwei verschiedene Fragen?"
- „Wenn die meisten Autos nachts 8 bis 10 Stunden am Kabel hängen, aber nur 2 Stunden Ladung brauchen — warum sollten alle gleichzeitig Volllast ziehen?"
- „Würde ein Stromtarif, der nachts günstiger ist, das Laden nicht von selbst entzerren?"

## Fakten dazu

### Stromnetz: Droht der Blackout?

- Strombedarf: ~100 TWh (falls alle ~45 Mio. Pkw elektrisch — ca. ein Sechstel des Verbrauchs (BMUKN))
- Mindestleistung: 4,2 kW (garantiert trotz Dimmung (§ 14a EnWG))
- § 14a EnWG: seit 2024 (steuert lokale Lastspitzen)

- Ein flächendeckender Umstieg würde den Stromverbrauch nicht vervielfachen: Selbst eine komplett elektrische Pkw-Flotte bräuchte laut BMUKN rund ein Sechstel des heutigen Stromverbrauchs — gut planbar über viele Jahre. Das eigentliche Thema sind einzelne lokale Verteilnetze, nicht die bundesweite Erzeugung.

Lokale Spitzen regelt § 14a EnWG: Netzbetreiber dürfen neue Wallboxen im Engpassfall vorübergehend drosseln, aber nicht abschalten — mindestens 4,2 kW (gut 50 km Reichweite in zwei Stunden) bleiben immer verfügbar. Gesteuertes Laden und zeitvariable Tarife verteilen die Last über die Nacht, statt sie zu addieren.

## Quellen

- [Bundesnetzagentur – E-Mobilität und § 14a EnWG](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/E-Mobilitaet/start.html)
- [BMUKN – Strombedarf und Netze bei Elektromobilität](https://www.bundesumweltministerium.de/themen/verkehr/elektromobilitaet/strombedarf-und-netze)
