# Gendern ist gegen die Regeln der deutschen Rechtschreibung!

Thema: Gendern & Sprachpolitik
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/gendern/gegen-rechtschreibung/
Bewertung: Teilweise wahr
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Für Sonderzeichen wie Genderstern und Doppelpunkt trifft das im Kern zu: Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat 2023 festgestellt, dass sie ‚nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie' gehören. Das gilt allerdings nicht für alle Formen — die Beidnennung und geschlechtsneutrale Formulierungen sind vollständig regelkonform. Der Rechtschreibrat beobachtet die Entwicklung bewusst weiter und schließt eine spätere Aufnahme nicht aus — er sieht sie aber ‚derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen'.

## Was hinter der Parole steckt

Eine Teilwahrheit wird zur Totalaussage ausgedehnt: Der zutreffende Befund des Rechtschreibrats zu Sonderzeichen wird auf geschlechtergerechte Sprache insgesamt übertragen, obwohl Beidnennung und neutrale Formulierungen vollständig regelkonform sind. Zudem wird das Regelwerk als statisch dargestellt, obwohl der Rat die Entwicklung ausdrücklich weiter beobachtet.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Meinst du alle Formen oder nur Sternchen und Doppelpunkt?"
- „Ist ‚Ärztinnen und Ärzte' für dich ein Rechtschreibfehler?"
- „Soll das amtliche Regelwerk den Sprachgebrauch abbilden oder festschreiben?"

## Fakten dazu

### Regulierung und Rechtschreibrat

Die Frage, ob und wie gegendert werden soll, wird auf mehreren Ebenen verhandelt: Der Rat für deutsche Rechtschreibung legt die amtliche Orthografie fest, Bundesländer erlassen Regeln für Schulen und Verwaltung, und auf kommunaler Ebene entstehen eigene Leitfäden. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen gibt es nicht.

_Wichtige Stationen_

- 1972: Abschaffung von ‚Fräulein' in Bundesbehörden
- 1978: Trömel-Plötz: erster deutschsprachiger Aufsatz zur feministischen Sprachkritik
- 1980: Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen (§ 611b BGB)
- 2017: BVerfG: Dritte Geschlechtsoption verfassungsrechtlich geboten
- 2018: Geschlechtseintrag ‚divers' im Personenstandsgesetz
- 2019: Hannover: Erste Großstadt mit Genderstern in Verwaltung
- 2021: RdR bekräftigt: Sonderzeichen nicht empfohlen; Duden: 12.000 weibliche Einträge
- 2023: RdR: Sonderzeichen ‚nicht im Kernbestand der Orthografie'
- 2024: Bayern, Hessen: Genderverbot in Verwaltung und Schulen
- 2025: Hamburg: Verfassungsgericht bestätigt Scheitern des Volksbegehrens gegen Gendersprache am Quorum

- Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellt 2023 fest: Sonderzeichen wie Genderstern oder Doppelpunkt im Wortinnern ‚gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie' und können ‚derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig begründet' ins Regelwerk aufgenommen werden.

## Quellen

- [Rat für deutsche Rechtschreibung – Ergänzungspassus Sonderzeichen (2023)](https://www.rechtschreibrat.com/amtliches-regelwerk-der-deutschen-rechtschreibung-ergaenzungspassus-sonderzeichen)
- [Rat für deutsche Rechtschreibung – Erläuterungen, Begründung und Kriterien (2023)](https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023)
- [Hamburgisches Verfassungsgericht – Urteile HVerfG 4/24 und 4/25: Anträge der Volksinitiative ‚Schluss mit Gendersprache' erfolglos (2025)](https://www.hamburgisches-verfassungsgericht.de/presse/urteile-des-hamburgischen-verfassungsgerichts-vom-4-juli-2025-4-24-und-4-25-antraege-der-volksinitiative-schluss-mit-gendersprache-in-verwaltung-und-bildung-erfolglos)
- [BVerfG – Dritte Geschlechtsoption, 1 BvR 2019/16 (2017)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html)
