# Gendern ist nur eine Modeerscheinung!

Thema: Gendern & Sprachpolitik
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/gendern/nur-modeerscheinung/
Bewertung: Überwiegend falsch
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Geschlechtergerechte Sprache wird seit den späten 1970ern wissenschaftlich diskutiert — Senta Trömel-Plötz veröffentlichte 1978 den ersten deutschsprachigen Aufsatz zur feministischen Sprachkritik, und seit 1980 sind geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen gesetzlich vorgeschrieben. Richtig ist: Einzelne Formen wie der Genderstern sind deutlich jünger, und welche Schreibweise sich langfristig durchsetzt, ist offen. Die konkrete Form mag sich ändern — das Grundanliegen besteht aber seit über 45 Jahren und ist teilweise gesetzlich verankert.

## Was hinter der Parole steckt

Das Etikett ‚Mode' verharmlost: Was nur vorübergehend ist, muss man nicht ernst nehmen. Dabei wird die Neuheit einzelner Schreibweisen mit dem Alter des Anliegens verwechselt — die Form ist jung, die Debatte ist es nicht.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Seit wann, glaubst du, wird über geschlechtergerechte Sprache diskutiert?"
- „Geschlechtsneutrale Stellenanzeigen sind seit über 45 Jahren Pflicht — fällt das für dich noch unter Mode?"
- „Wäre das Anliegen dahinter falsch, selbst wenn der Genderstern wieder verschwindet?"

## Fakten dazu

### Regulierung und Rechtschreibrat

Die Frage, ob und wie gegendert werden soll, wird auf mehreren Ebenen verhandelt: Der Rat für deutsche Rechtschreibung legt die amtliche Orthografie fest, Bundesländer erlassen Regeln für Schulen und Verwaltung, und auf kommunaler Ebene entstehen eigene Leitfäden. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen gibt es nicht.

_Wichtige Stationen_

- 1972: Abschaffung von ‚Fräulein' in Bundesbehörden
- 1978: Trömel-Plötz: erster deutschsprachiger Aufsatz zur feministischen Sprachkritik
- 1980: Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen (§ 611b BGB)
- 2017: BVerfG: Dritte Geschlechtsoption verfassungsrechtlich geboten
- 2018: Geschlechtseintrag ‚divers' im Personenstandsgesetz
- 2019: Hannover: Erste Großstadt mit Genderstern in Verwaltung
- 2021: RdR bekräftigt: Sonderzeichen nicht empfohlen; Duden: 12.000 weibliche Einträge
- 2023: RdR: Sonderzeichen ‚nicht im Kernbestand der Orthografie'
- 2024: Bayern, Hessen: Genderverbot in Verwaltung und Schulen
- 2025: Hamburg: Verfassungsgericht bestätigt Scheitern des Volksbegehrens gegen Gendersprache am Quorum

- Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellt 2023 fest: Sonderzeichen wie Genderstern oder Doppelpunkt im Wortinnern ‚gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie' und können ‚derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig begründet' ins Regelwerk aufgenommen werden.

## Quellen

- [Rat für deutsche Rechtschreibung – Ergänzungspassus Sonderzeichen (2023)](https://www.rechtschreibrat.com/amtliches-regelwerk-der-deutschen-rechtschreibung-ergaenzungspassus-sonderzeichen)
- [Rat für deutsche Rechtschreibung – Erläuterungen, Begründung und Kriterien (2023)](https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-erlaeuterungen-begruendung-und-kriterien-vom-15-12-2023)
- [Hamburgisches Verfassungsgericht – Urteile HVerfG 4/24 und 4/25: Anträge der Volksinitiative ‚Schluss mit Gendersprache' erfolglos (2025)](https://www.hamburgisches-verfassungsgericht.de/presse/urteile-des-hamburgischen-verfassungsgerichts-vom-4-juli-2025-4-24-und-4-25-antraege-der-volksinitiative-schluss-mit-gendersprache-in-verwaltung-und-bildung-erfolglos)
- [BVerfG – Dritte Geschlechtsoption, 1 BvR 2019/16 (2017)](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html)
