# Ich warte lieber, bis die Politik wieder alles ändert.

Thema: Heizungswechsel 2026
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/heizung/politik-aendert-alles/
Bewertung: Irreführend
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Politik kann nationales Ordnungsrecht verändern — beim GModG ist das am 13. Mai 2026 mit dem Kabinettsbeschluss geschehen, der Bundestag soll vor der Sommerpause entscheiden. Die wirtschaftlich entscheidenden Größen sind aber EU-rechtlich verankert: ETS 2 ab 2028 (kein Preisdeckel), EPBD-Vorgaben für Zero-Emission-Buildings ab 2030 und das EU-Förderverbot für reine Fossil-Kessel seit 1.1.2025. Wer nur auf eine politische Wende wartet, ignoriert genau die Rahmenbedingungen, die nicht national kippbar sind.

## Was hinter der Parole steckt

Vermeidungs-Argument: Die nationale Ordnungsrechts-Ebene wird mit der EU-Preisrahmen-Ebene verschmolzen. National kippbar ist GEG/GModG — EU-Rahmen (ETS 2, EPBD, Förderverbot fossiler Kessel) sind es nicht. Wer auf ‚die Politik‘ wartet, wartet auf Veränderungen, die in der Sache nicht eintreten werden.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Welche der drei EU-Rahmen (ETS 2, EPBD Zero-Emission-Buildings, Förderverbot fossiler Kessel) hältst du für national kippbar?"
- „Was passiert mit deiner Gasheizung 2028, wenn der ETS-2-CO2-Preis startet — unabhängig davon, was der Bundestag bis dahin entscheidet?"
- „Wann genau wäre für dich ‚die Politik hat sich geklärt‘ — bei jeder neuen Bundestags- oder EU-Wahl kann sich wieder etwas verschieben?"

## Fakten dazu

### Politischer und rechtlicher Stand (Mai 2026)

Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen — Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) brachten den Entwurf ein. Der Beschluss sieht vor: Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen entfällt, der Heizungstyp bleibt technologieoffen (Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig), Mieter werden vor unwirtschaftlichen Installationen geschützt, ab 2029 greifen verpflichtende Bio-/H2-Anteile (‚Bio-Treppe‘). Das Verfahren ist nach Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG als besonders eilbedürftig eingestuft; der Bundestag soll vor der Sommerpause Mitte Juli 2026 entscheiden. Bis zum Inkrafttreten gilt weiter das GEG mit der 65-Prozent-Regel (in Großstädten >100.000 EW noch bis Ende Oktober 2026 in Übergangsfrist).

_Was ist Stand Mai 2026 was — geltendes Recht vs. Entwurf_

| Vorhaben | Status | Wirkung |
| --- | --- | --- |
| GEG (65-%-Regel) | geltendes Recht | in Großstädten bis Übergangsfrist, sonst nach kommunaler Wärmeplanung |
| Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) | Referentenentwurf 5.5.2026, in Verbändeanhörung | soll 65-%-Regel ablösen, Bio-Treppe ab 2029 einführen |
| Mieter-Kostenbremse | Koalitionseinigung 30.4.2026 | Vermieter trägt 50 % der CO2-, Bio- und Netzkostenanteile |
| Wärmeplanungsgesetz-Novelle | Referentenentwurf BMWE 30.4.2026 | vereinfachtes Verfahren für Kommunen <15.000 EW |
| EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) | in Kraft, Umsetzungsfrist 29.5.2026 | Förderung neuer reiner Fossil-Kessel seit 1.1.2025 untersagt; ab 2030 nur Zero-Emission-Buildings im Neubau |
| EU-ETS 2 (CO2-Preis Gebäude/Verkehr) | EU-Recht, voller Start 2028 | Preisbildung am Markt; Frühauktionen 2027; MSR-Mechanismus |

- Politische Kursänderungen sind möglich; CO2-Preis und EU-Vorgaben sind aber europarechtlich verankert und nicht national einseitig kippbar.

### CO2-Preis-Fahrplan: nationaler nEHS und EU-ETS 2

Bis Ende 2026 läuft der nationale Emissionshandel (nEHS) im Korridor 55 bis 65 EUR/t CO2. Ab 2027 finden Frühauktionen für ETS 2 statt; der volle operative Start des EU-ETS 2 wurde im November 2025 auf 2028 verschoben. Im EU-ETS 2 gibt es keinen Preisdeckel und keinen Korridor — die Preise bilden sich am Markt.

_Vom nationalen Korridor zum EU-Marktpreis_

- 2025: 55 EUR/t (nationaler Festpreis)
- 2026: 55–65 EUR/t (nationaler Korridor)
- 2027: Frühauktionen (ETS 2 Übergang, Auktionen starten)
- 2028: ETS 2 voll (Marktpreis ohne Deckel)
- 2030er: szenarioabhängig (EWI-Studien zeigen breite Spannen)

- Die 45-EUR-Schwelle der ETS-2-Marktstabilitätsreserve (MSR) ist ein Eingriffsmechanismus, kein Preisdeckel: Bei Überschreiten werden zusätzliche Zertifikate aus der Reserve in den Markt gegeben.

- Rechenbeispiel: 55 EUR/t CO2 entsprechen rund 1,1 Ct/kWh Aufschlag auf den Gaspreis (~220 EUR/Jahr bei 20.000 kWh). Bei marktbasiert höheren Preisen wächst dieser Anteil entsprechend; konkrete Pfade sind szenarioabhängig.

- Die EU-Kommission hat am 27. November 2025 einen Reformvorschlag zur ETS-2-Marktstabilitätsreserve eingebracht; das Europäische Parlament beriet am 29. April 2026 darüber und fordert, die 45-EUR-Eingriffsschwelle über 2029 hinaus zu verlängern und an die Preise von 2026 anzupassen. Bis zum Abschluss des Trilogs gilt die ursprüngliche Regelung weiter.

## Quellen

- [EWI Köln — Auswirkungen und Preispfade des EU-ETS 2](https://www.ewi.uni-koeln.de/de/publikationen/auswirkungen-und-preispfade-des-eu-ets2/)
- [DEHSt — Nationaler Emissionshandel/EU-ETS 2 Ausblick](https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/EU-ETS-2/eu-ets-2-ausblick/eu-ets-2-ausblick_node.html)
- [BBH-Blog — Die EU-ETS-2-Marktstabilitätsreserve](https://www.bbh-blog.de/allgemein/die-eu-ets-2-marktstabilitaetsreserve-im-fokus-der-reformbestrebungen/)
- [EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD), deutsche Fassung](https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2024/1275/oj?locale=de)
- [EU-Kommission — Guidance: phasing out financing of stand-alone fossil fuel boilers from 2025](https://energy.ec.europa.eu/news/commission-issues-guidance-phasing-out-financing-stand-alone-fossil-fuel-boilers-2025-2024-10-17_en)
- [BMWE — Entwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (April 2026)](https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/20260430-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-des-waermeplanungsgesetzes.html)
- [Energie-Fachberater — Update GEG/GModG (Mai 2026)](https://www.energie-fachberater.de/news/diskussion-um-geg-wie-gehts-weiter-mit-dem-heizungsgesetz.php)
- [Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende — WPG/GEG-Fristen](https://www.kww-halle.de/werkzeuge/kww-kommunikationshilfen/falschinformationen-wpg-geg-fristen)
- [Gebäudeenergiegesetz (GEG) — Bundesamt-Infoportal](https://www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal/DE/Home/home_node.html)
- [Bundesregierung – Kabinettsbeschluss Gebäudemodernisierungsgesetz (13. Mai 2026)](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudemodernisierungsgesetz-2430284)
- [Europäisches Parlament – Änderungen der Marktstabilitätsreserve für Gebäude und Straßenverkehr (April 2026)](https://www.europarl.europa.eu/news/de/agenda/plenary-news/2026-04-27/10/anderungen-der-marktstabilitatsreserve-fur-gebaude-und-strassenverkehr)
