# Wenn die AfD in Magdeburg regiert, wird endlich konsequent abgeschoben — dann sind die alle weg!

Thema: Was kann eine Landesregierung?
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/landesregierung/alle-abschieben/
Bewertung: Überwiegend falsch
Stand: 2026-10-15

## Antwort

Ein Land kann beim Vollzug von Abschiebungen tatsächlich Druck machen, etwa durch mehr Personal in den Ausländerbehörden und klare Prioritäten. Die Regeln selbst sind aber Bundesrecht: Über Asyl entscheidet das BAMF, und warum jemand geduldet wird, folgt überwiegend aus Bundes- und Völkerrecht. In Sachsen-Anhalt waren Ende 2025 rund 4.770 Menschen ausreisepflichtig, 86 % davon mit Duldung, bundesweit häufig wegen fehlender Reisedokumente. 2025 schob das Land 577 Menschen ab; 792 Abschiebungsversuche scheiterten. Ein Regierungswechsel kann diese Zahlen beeinflussen, aber nicht per Beschluss auflösen.

## Was hinter der Parole steckt

Die Aussage verwechselt Vollzug mit Rechtsetzung. Das Land führt aus, was der Bund regelt — und viele Hindernisse wie fehlende Pässe oder Herkunftsstaaten, die nicht zurücknehmen, liegen außerhalb der Landeszuständigkeit.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Was soll eine Ausländerbehörde tun, wenn der Herkunftsstaat keinen Pass ausstellt?"
- „Welche der Duldungsgründe könnte ein Land deiner Meinung nach selbst abschaffen?"

## Fakten dazu

### Migration: Was das Land vollzieht und was der Bund regelt

Bei Abschiebungen sind die Rollen geteilt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über Asylanträge, das Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht, und die Ausländerbehörden der Länder setzen es um. Jedes Land muss eine zentrale Stelle für den Vollzug von Abschiebungen bestimmen (§ 71 AufenthG).

- Abschiebungen durch Sachsen-Anhalt: 577 (2025 (2024: 651))
- gescheiterte Abschiebungsversuche: 792 (Sachsen-Anhalt, 2025)
- Ausreisepflichtige: 4.770 (Sachsen-Anhalt, 31.12.2025)
- davon mit Duldung: 4.097 (rund 86 %)

_Warum Ausreisepflichtige geduldet werden: häufigste Gründe bundesweit (31.7.2025, Anzahl Duldungen)_

- Sonstige Gründe: 62543
- Fehlende Reisedokumente: 44519
- Familiäre Bindung: 25136
- Ungeklärte Identität: 16578
- Maßnahmen stehen bevor: 6358
- Ermessensduldung: 6282
- Abschiebungshindernis: 6192

Eine Landesregierung kann den Vollzug priorisieren, Personal in den Ausländerbehörden aufstocken und Abläufe straffen. Die häufigsten benannten Gründe für Duldungen — fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen, ungeklärte Identität — ergeben sich dagegen überwiegend aus Bundesrecht, Völkerrecht, dem Verhalten der Herkunftsstaaten und teils der Betroffenen selbst. Direkten Spielraum hat das Land vor allem bei Ermessensduldungen und bei der Durchsetzung im Einzelfall. Der Grenzschutz ist Aufgabe der Bundespolizei.

### Wer macht was im Bundesstaat?

Das Grundgesetz verteilt die Macht zwischen Bund und Ländern nach einem einfachen Grundsatz mit vielen Ausnahmen: Staatliche Aufgaben sind Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes regelt (Art. 30 GG). In der Praxis hat der Bund allerdings die meisten Gesetze gemacht, während die Länder sie ausführen. Was eine Landesregierung bewegen kann, hängt deshalb stark davon ab, ob ein Bereich zur Gesetzgebung oder zum Vollzug gehört.

- Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG) — Behörden, Personal und Verwaltungsverfahren liegen damit beim Land.

_Wer regelt, wer führt aus? Ausgewählte Bereiche_

| Bereich | Gesetzgebung | Ausführung |
| --- | --- | --- |
| Schule, Lehrpläne | Land | Land |
| Polizei- und Ordnungsrecht | Land | Land |
| Rundfunk | Länder gemeinsam per Staatsvertrag | Rundfunkanstalten (staatsfern) |
| Aufenthalts- und Asylrecht | Bund (und EU) | BAMF entscheidet über Asyl; Ausländerbehörden der Länder vollziehen |
| Strafrecht | Bund | Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder |
| Beamtenstatus | Bund (Beamtenstatusgesetz) | Land ernennt und führt das eigene Personal |
| Grenzschutz | Bund | Bundespolizei |

- **Behauptung:** Landesrecht kann Bundesrecht außer Kraft setzen, wenn der Landtag es so beschließt.
  - **Faktencheck:** Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG). Ein Land kann nur dort eigene Regeln setzen, wo das Grundgesetz es zulässt.
- **Behauptung:** Im Bundesstaat entscheidet ohnehin alles Berlin.
  - **Faktencheck:** Die meisten Gesetze macht zwar der Bund, doch die Länder haben die Gesetzgebung überall dort, wo das Grundgesetz sie nicht dem Bund zuweist (Art. 70 GG), und sie betreiben den größten Teil der Verwaltung.

## Quellen

- [Grundgesetz – Art. 30 (Kompetenzverteilung)](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_30.html)
- [Grundgesetz – Art. 31 (Bundesrecht bricht Landesrecht)](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html)
- [Grundgesetz – Art. 37 (Bundeszwang)](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_37.html)
- [Grundgesetz – Art. 70 (Gesetzgebung der Länder)](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_70.html)
- [Grundgesetz – Art. 83 (Ausführung der Bundesgesetze)](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_83.html)
- [Grundgesetz – Art. 84 (Landeseigenverwaltung, Bundesaufsicht)](https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_84.html)
- [Bundeszentrale für politische Bildung – Rechtslexikon: Gesetzgebungskompetenz (2023)](https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323480/gesetzgebungskompetenz/)
- [Bundeszentrale für politische Bildung – Handwörterbuch politisches System: Bundesländer (2021)](https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/201991/bundeslaender-laender/?p=all)
- [Beamtenstatusgesetz – § 1 (Geltungsbereich)](https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__1.html)
- [Aufenthaltsgesetz – § 71 (Zuständigkeit)](https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__71.html)
- [Asylgesetz – § 5 (Bundesamt)](https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__5.html)
- [Deutscher Bundestag – Drucksache 20/14946: Abschiebungen und Ausreisen 2024 (11.2.2025)](https://dserver.bundestag.de/btd/20/149/2014946.pdf)
- [Deutscher Bundestag – Drucksache 21/4103: Abschiebungen und Ausreisen 2025 (11.2.2026)](https://dserver.bundestag.de/btd/21/041/2104103.pdf)
- [Deutscher Bundestag – Drucksache 21/4403: Gescheiterte Abschiebungen 2025](https://dserver.bundestag.de/btd/21/044/2104403.pdf)
- [Deutscher Bundestag – Drucksache 21/1640: Zahl der in Deutschland lebenden Flüchtlinge (Stichtag 31.7.2025)](https://dserver.bundestag.de/btd/21/016/2101640.pdf)
