# Wenn die AfD regiert, ist die GEZ weg — und der MDR gleich mit!

Thema: Was kann eine Landesregierung?
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/landesregierung/gez-ist-weg/
Bewertung: Überwiegend falsch
Stand: 2026-10-15

## Antwort

Tatsächlich kann ein Land die Rundfunkstaatsverträge kündigen, allerdings frühestens mit Wirkung zum 31.12.2028 und in Sachsen-Anhalt nur mit Zustimmung des Landtags. Den MDR kann Sachsen-Anhalt allein nicht auflösen: Er besteht dann mit Sachsen und Thüringen weiter. Ob danach im Land kein Rundfunkbeitrag mehr erhoben würde, ist unter Juristen umstritten. Einig sind sich die zitierten Juristen, dass die Rundfunkfreiheit das Land weiter zu einer funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Versorgung verpflichtet. Eine schnelle Abschaffung des Beitrags ist rechtlich nicht möglich.

## Was hinter der Parole steckt

Die Erwartung überträgt eine Ankündigung direkt auf das Ergebnis. Dabei übersieht sie Kündigungsfristen, die Zustimmung des Landtags und die verfassungsrechtliche Pflicht der Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Bis wann rechnest du damit, dass kein Beitrag mehr fällig ist — und woran machst du das fest?"
- „Was passiert mit dem MDR, wenn Sachsen und Thüringen nicht mitziehen?"

## Fakten dazu

### Rundfunk: Was ein Land beim Beitrag und beim MDR kann

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk beruht auf Staatsverträgen aller 16 Länder. Die AfD Sachsen-Anhalt hat angekündigt, die Rundfunkstaatsverträge als erste Amtshandlung zu kündigen und den Rundfunk auf ein Grundangebot zu reduzieren. Was rechtlich möglich ist, ist enger und zeitlich später, als die Ankündigung nahelegt — und in Teilen unter Juristen umstritten.

_Rundfunkbeitrag und Sachsen-Anhalt: wichtige Daten_

- Dez. 2020: Sachsen-Anhalt stimmt Erhöhung nicht zu (als einziges Land; Beitrag bleibt bei 17,50 €)
- 20.7.2021: BVerfG: Erhöhung auf 18,36 € gilt (unterlassene Zustimmung verletzt die Rundfunkfreiheit)
- Nov. 2025: Reform der Beitragsfestsetzung scheitert (Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterzeichnen nicht; Einstimmigkeit bleibt)
- 6.9.2026: AfD kündigt Kündigung der Staatsverträge an (nach der Landtagswahl)
- 31.12.2028: frühestmögliches Wirksamwerden (bei Kündigung bis Ende 2027)

- Der Medienstaatsvertrag kann jeweils mit einjähriger Frist zum Jahresende gekündigt werden, nach 2022 nur noch alle zwei Jahre — der nächste erreichbare Termin ist der 31.12.2028. Zwischen den übrigen Ländern bleibt er in Kraft.

- Allein kann Sachsen-Anhalt den MDR nicht auflösen: Kündigt nur ein Land, bleibt der MDR-Staatsvertrag zwischen Sachsen und Thüringen in Kraft. Aufgelöst wird der MDR erst, wenn zwei Länder kündigen.

Ob nach einem Ausstieg in Sachsen-Anhalt kein Rundfunkbeitrag mehr erhoben würde, ist umstritten. Der Medienrechtler Dieter Dörr argumentiert, die Beitragspflicht beruhe auf der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 und bestünde fort; ein Gutachten von Paulina Starski kommt zu dem Ergebnis, dass das Land dann keinen Beitrag mehr erhöbe, aber eine eigene angemessen finanzierte Landesrundfunkanstalt schaffen müsste. Einig sind sich beide Seiten, dass die Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) das Land weiter zu einer funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Versorgung verpflichtet.

- Rundfunkbeitrag pro Monat: 18,36 € (je Wohnung, Stand 2026)
- Beitragskonten in Sachsen-Anhalt: 1,26 Mio. (31.12.2025)
- KEF-Empfehlung ab 2027: 18,64 € (braucht Zustimmung aller Länder)

## Quellen

- [Landtag von Sachsen-Anhalt – Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, Fassung der Parlamentsreform 2026 (Handbuch, 1.6.2026)](https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Rechtsgrundlagen/Gesetze_8.WP/20260601_Landesverfassung_LV1.pdf)
- [Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung 69/2021: Unterlassene Zustimmung Sachsen-Anhalts zur Beitragserhöhung verletzt Rundfunkfreiheit](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html)
- [Bundesverfassungsgericht – Pressemitteilung 90/2007: Festsetzung der Rundfunkgebühr](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2007/bvg07-090.html)
- [Telepolis – Reformstaatsvertrag: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk bleibt teuer strukturiert (20.11.2025)](https://www.telepolis.de/article/Reformstaatsvertrag-Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-bleibt-teuer-strukturiert-11086287.html)
- [Die Medienanstalten – Medienstaatsvertrag (Lesefassung, § 116 Kündigung)](https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Medienstaatsvertrag_MStV.pdf)
- [REVOSax – Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 12.1.2021, § 42](https://revosax.sachsen.de/vorschrift/19075)
- [Legal Tribune Online – Dieter Dörr: Was eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt beim Rundfunk kann (25.8.2026)](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/machtuebernahme-afd-sachsen-anhalt-rundfunk-kuerzungen)
- [beck-aktuell – Ausstieg aus dem Rundfunkstaatsvertrag: Was eine AfD-Regierung darf (10.9.2026)](https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/rundfunk-staatsvertrag-ausstieg-afd-regierung-verfassung-2026-09-10)
- [news.de (dpa) – Nach AfD-Wahlsieg: Siegmund bekräftigt Rundfunk-Pläne (6.9.2026)](https://www.news.de/politik/859964573/nach-afd-wahlsieg-siegmund-bekraeftigt-rundfunk-plaene-landtagswahl-news-der-dpa-aktuell-zu-wahl-landtag-und-medien/1/)
- [ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – Rundfunkbeitrag](https://www.rundfunkbeitrag.de/)
- [Beitragsservice – Beitragskontensachverhalte 2025 nach Ländern](https://www.rundfunkbeitrag.de/pxy/assets/c185a0f657e0fab901d04f138711089fbadf9db5/BS%20Beitragskontensachverhalte%202025%20final.pdf)
- [ZDFheute – KEF empfiehlt Rundfunkbeitrag von 18,64 Euro ab 2027 (20.2.2026)](https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-kef-empfehlung-anhebung-ard-zdf-100.html)
