Vermögens- und Erbschaftssteuer

Verteilung von Reichtum und Besteuerung von großen Vermögen in Deutschland

Fakten

Die Vermögensverteilung in Deutschland

Deutschland weist im europäischen Vergleich eine sehr hohe Vermögensungleichheit auf. Während Einkommen relativ gleichmäßig verteilt sind, konzentriert sich das Vermögen (Immobilien, Aktien, Betriebsvermögen) stark an der Spitze. Neuere DIW-Schätzungen unter Einbeziehung von Milliardärslisten deuten darauf hin, dass das Top 1 % sogar über 30–35 % besitzen könnte, da Superreiche in Umfragen systematisch untererfasst sind.

Anteil am Gesamtvermögen in Deutschland

Medianvermögen: Deutschland unter Spanien und Italien

Bei der Vermögensverteilung zeigt sich ein paradoxes Bild: Deutschland ist eine der größten Volkswirtschaften der Welt, liegt beim Medianvermögen (dem Vermögen des 'typischen' Haushalts) aber deutlich hinter südeuropäischen Ländern. Der Hauptgrund: Die extrem niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland.

Medianvermögen und Wohneigentumsquote im EU-Vergleich

LandMedianvermögenEigentumsquote
Spanien~178.000 €83 %
Italien~164.000 €68 %
Frankreich~134.000 €58 %
Deutschland~103.000 €42 %

Vermögensbezogene Steuern: Deutschland im OECD-Vergleich

Deutschland besteuert Vermögen weit unterdurchschnittlich. Bei den Steuern auf Arbeit (Einkommensteuer, Sozialabgaben) liegt Deutschland an der Weltspitze — bei den vermögensbezogenen Steuern (Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer) deutlich unter dem OECD-Schnitt.

Vermögensbezogene Steuern als % des BIP

Erbschaftsteuer: Milliardäre zahlen weniger als Mittelstandserben

Kassenmäßiges Erbschaft- und Schenkungsteuer-Aufkommen

Die Betriebsvermögensverschonung ist laut 30. Subventionsbericht der Bundesregierung die größte Steuersubvention Deutschlands. Das BVerfG erklärte die Regelung bereits 2014 für verfassungswidrig — die Reform 2016 ließ die Kernprivilegien aber bestehen. Eine erneute Prüfung ist seit 2022 anhängig.

Erbengesellschaft: Wachsende Ungleichheit durch Erbschaften

Erbschaften vs. Steuereinnahmen

KennzahlWert
Geschätztes jährl. Erbvolumen300–400 Mrd. €
Steuerlich erfasst113 Mrd. € (2024)
Festgesetzte Steuer13,3 Mrd. € (2024)
Effektiver Steuersatz (gesamt)~2–3 %
Zum Vergleich: Tabaksteuer~15 Mrd. €/J.

In den 1970ern bestand etwa 20 % des deutschen Privatvermögens aus Erbvermögen — heute ist es über die Hälfte. Laut einer FES-Auswertung profitieren auch sehr junge Erben von weitreichenden Steuerbefreiungen bei großen Unternehmensvermögen.

Aufkommenspotenzial: Was brächte eine Vermögensteuer?

Das DIW Berlin hat verschiedene Modelle einer Vermögensteuer durchgerechnet. Betroffen wäre im Wesentlichen nur das reichste 1 % der Bevölkerung; den Großteil des Aufkommens trüge das reichste 0,1 %.

Modelle einer Vermögensteuer und geschätztes Aufkommen

ModellFreibetragSteuersatzAufkommen (brutto)
Die Linke: konservativ (DIW 2026)1 Mio. €1 % proportional~42 Mrd. €/J.
Die Linke: progressiv (DIW 2026)1 Mio. €1–12 % (progressiv)~147 Mrd. €/J.

Was 1 % Vermögensteuer (Freibetrag 1 Mio. €) konkret bedeuten würde

NettovermögenSteuerbetrag/JahrEinordnung
500.000 €0 €unter Freibetrag — nicht betroffen
1,5 Mio. €5.000 €nur auf 500.000 € über Freibetrag
5 Mio. €40.000 €bei 5–10 % Rendite aus laufenden Erträgen zahlbar
50 Mio. €490.000 €entspricht ~1 % des Vermögens
1 Mrd. €9,99 Mio. €weniger als eine typische Quartalsdividende

Freibeträge Erbschaftsteuer: Deutschland vs. international

LandSystemFreibetrag (Kind)Spitzensatz
DeutschlandErwerberbasiert400.000 € (alle 10 J.)30 %
FrankreichErwerberbasiert100.000 € (alle 15 J.)45 %
UKNachlassbasiert~380.000 € (+ 205.000 Wohneigentum)40 %
USANachlassbasiert~13,1 Mio. € pro Person40 %
JapanErwerberbasiert~185.000 € + pro Erbe55 %

Verfassungsrecht: Vermögensteuer ist nicht verboten

Geschichte der Vermögensteuer in Deutschland

Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz als Ländersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG) ausdrücklich vorgesehen. Die seit 2025 wirksame Grundsteuer-Reform schafft zudem eine deutlich aktuellere Immobilienbewertung als früher, was eine verfassungskonforme Ausgestaltung erleichtern kann.

Argumente

Behauptung: Wir sind sowieso schon Hochsteuerland, eine Vermögenssteuer macht uns kaputt!

Antwort: Bei Steuern und Abgaben auf Arbeit liegt Deutschland hoch. Bei den vermögensbezogenen Steuern liegt Deutschland mit rund 1 % des BIP dagegen klar unter dem OECD-Durchschnitt von 1,9 %. Viele internationale Vergleiche zeigen: Eine stärkere Besteuerung großer Vermögen kann helfen, Arbeitseinkommen im Gegenzug weniger stark zu belasten.

Behauptung: Das ist doch reine Neidsteuer! Typisch deutsche Neidgesellschaft!

Antwort: Es geht nicht um Neid, sondern um Chancengerechtigkeit. Ein großer Teil sehr großer Vermögen wird geerbt, nicht neu aufgebaut. Wenn Vermögenskonzentration über Generationen hinweg zunimmt und große Erbschaften steuerlich stark privilegiert werden, ist das eine Frage der fairen Verteilung von Chancen. Vermögensteuern oder strengere Erbschaftsteuern sind deshalb kein exotischer Sonderweg.

Behauptung: Eine Vermögenssteuer zerstört unsere Familienunternehmen und den Mittelstand!

Antwort: Seriöse Modelle arbeiten mit hohen Freibeträgen und zielen auf sehr große Vermögen. Die besonders großzügigen Privilegien im Erbschaftsteuerrecht kommen heute vor allem bei sehr großen Unternehmensvermögen zum Tragen, nicht bei typischen kleinen Betrieben. Entscheidend ist daher die Ausgestaltung: Kleine und mittlere Betriebe lassen sich schützen, ohne milliardenschwere Übertragungen pauschal zu verschonen.

Behauptung: Die Reichen wandern dann einfach ins Ausland ab!

Antwort: Abwanderungsrisiken gibt es, aber sie werden oft überschätzt. Wohnsitzentscheidungen hängen nicht nur von einer Steuer ab, sondern auch von Unternehmen, Familie, Infrastruktur und Rechtssicherheit. Zudem kann der Gesetzgeber Wegzugs- und Missbrauchsregeln so ausgestalten, dass reine Steuergestaltung erschwert wird.

Behauptung: Es wird doch schon alles bei der Einkommensteuer versteuert (Doppelbesteuerung)!

Antwort: Vermögen wächst oft ohne Einkommensteuerzahlung — durch Wertsteigerungen von Immobilien, Aktien oder Unternehmensanteilen. Diese unrealisierten Gewinne werden erst bei Verkauf besteuert, bei Erbschaften oft gar nicht. Zudem: Auch die Mehrwertsteuer ist eine 'Doppelbesteuerung' von bereits versteuertem Einkommen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip erlaubt mehrere Steuern auf verschiedene Bemessungsgrundlagen.

Behauptung: Eine Vermögensteuer geht an die Substanz — das zerstört Unternehmen!

Antwort: Nicht das Unternehmen zahlt, sondern der Eigentümer. Bei einem Steuersatz von 1 % und typischen Kapitalrenditen von 5–10 % lässt sich die Steuer bequem aus den laufenden Erträgen bezahlen. Bei der Erbschaftsteuer ist zudem eine Stundung über 15 Jahre möglich — das entspricht etwa 1–2 % des jährlichen Unternehmensgewinns. Wer ein Unternehmen kauft, muss den vollen Preis sofort aufbringen — nur Erben bekommen Sonderkonditionen.

Behauptung: Die Erbschaftsteuer zwingt Erben dazu, ihr Elternhaus zu verkaufen!

Antwort: Für das Familienheim gibt es weitreichende Ausnahmen: Wer das geerbte Haus selbst für mindestens 10 Jahre bewohnt, zahlt darauf null Euro Erbschaftsteuer (bis 200 m² Wohnfläche). Zudem gibt es hohe persönliche Freibeträge: 400.000 € pro Kind, 500.000 € für Ehepartner — alle 10 Jahre erneuerbar. 96 % aller Erbfälle fallen komplett unter die Freibeträge. Das 'Elternhaus'-Argument schützt in Wahrheit die Villen der Superreichen.

Behauptung: Die Erhebung einer Vermögenssteuer kostet mehr, als sie einbringt!

Antwort: Das Verwaltungsargument ist heute schwächer als in den 1990ern. Durch Digitalisierung, Informationsaustausch und die reformierte Immobilienbewertung sind die Voraussetzungen deutlich besser. Entscheidend ist aber auch hier das Design: hohe Freibeträge und klare Bewertungsregeln halten den Aufwand beherrschbar.

Behauptung: Erbschaftsteuer bestraft Leistung und zerstört Lebenswerke!

Antwort: Erben ist keine eigene Leistung. Gleichzeitig werden große Unternehmensvermögen im geltenden Recht oft weit stärker geschont als normale Erbschaften. Dadurch wird Vermögenskonzentration über Generationen eher verstärkt als abgemildert. Wer kleine und mittlere Erbschaften schützen will, kann Freibeträge hoch halten und Privilegien an der Spitze gezielter abbauen.

Behauptung: Investitionen fließen ab und Firmen gehen ins Ausland!

Antwort: Standortentscheidungen hängen von vielen Faktoren ab: Fachkräfte, Infrastruktur, Rechtssicherheit, Absatzmärkte und Energiekosten. Eine Vermögensteuer allein entscheidet selten über Investitionen. Wichtig ist daher, sehr große private Vermögen zu adressieren, ohne produktive Unternehmensinvestitionen unnötig zu belasten.

Behauptung: Erben ist Privatsache — der Staat hat da nichts zu suchen!

Antwort: Art. 14 GG garantiert Eigentum, betont aber auch dessen Sozialpflichtigkeit. Große Erbschaften entstehen nicht losgelöst von staatlich finanzierter Infrastruktur, Bildung und Rechtssicherheit. Deshalb ist ihre Besteuerung keine unzulässige Einmischung, sondern Teil legitimer Verteilungspolitik in einem Sozialstaat.

Quellen