# Es wird doch schon alles bei der Einkommensteuer versteuert (Doppelbesteuerung)!

Thema: Vermögens- und Erbschaftssteuer
URL: https://fakten-stammtisch.de/thema/vermoegenssteuer/doppelbesteuerung/
Bewertung: Überwiegend falsch
Stand: 2026-06-10

## Antwort

Vermögen wächst oft ohne Einkommensteuerzahlung — durch Wertsteigerungen von Immobilien, Aktien oder Unternehmensanteilen. Diese unrealisierten Gewinne werden erst bei Verkauf besteuert, bei Erbschaften oft gar nicht. Zudem: Auch die Mehrwertsteuer ist eine 'Doppelbesteuerung' von bereits versteuertem Einkommen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip erlaubt mehrere Steuern auf verschiedene Bemessungsgrundlagen.

## Was hinter der Parole steckt

Begriffsverwirrung: ‚Doppelbesteuerung‘ ist im Steuerrecht ein spezifischer Begriff (gleicher Tatbestand mehrfach besteuert). Umgangssprachlich wird er auf das Konzept ‚Geld zweimal anfassen‘ ausgeweitet — danach wäre Mehrwertsteuer genauso doppelbesteuert. Das Leistungsfähigkeitsprinzip erlaubt mehrere Steuern auf verschiedene Bemessungsgrundlagen.

## Am Tisch nützlich – Gegenfragen

- „Wenn Mehrwertsteuer auf bereits versteuertem Einkommen liegt — ist die Mehrwertsteuer für dich auch ‚Doppelbesteuerung‘?"
- „Wenn Wertsteigerungen von Aktien/Immobilien gar nicht oder erst bei Verkauf einkommensbesteuert werden — wo ist die ‚Doppelung‘ bei der Vermögensteuer?"
- „Welche Definition von Doppelbesteuerung legst du an — die juristische (gleicher Tatbestand mehrfach) oder die Alltags-Intuition?"

## Fakten dazu

### Verfassungsrecht: Vermögensteuer ist nicht verboten

_Geschichte der Vermögensteuer in Deutschland_

- 1893: Einführung der Vermögensteuer (Preußen, später Deutsches Reich)
- 1995: BVerfG-Beschluss: Einheitswerte verfassungswidrig (Ungleiche Bewertung von Immobilien vs. Geldvermögen)
- 1997: Erhebung eingestellt (nicht abgeschafft) (Kabinett Kohl — politische Entscheidung, kein Zwang)
- 2006: BVerfG gibt 'Halbteilungsgrundsatz' auf (Keine starre 50-%-Obergrenze für Gesamtbelastung)
- 2014: BVerfG: Erbschaftsteuer-Privilegien verfassungswidrig (Reform 2016 ließ Kernprivilegien bestehen)
- 2025: Grundsteuer-Reform in Kraft (Erstmals aktuelle Immobilienbewertungen — Grundlage für Vermögensteuer)
- seit 2022 anhängig: Erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Erbschaftsteuer-Privilegien (Az. 1 BvR 804/22)

- Das BVerfG hat die Vermögensteuer NICHT für verfassungswidrig erklärt — nur die damalige Bewertungsmethode. Das Vermögensteuergesetz ist formal noch in Kraft. Für eine Wiedereinführung genügt ein einfaches Bundesgesetz (+ Bundesratszustimmung).

Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz als Ländersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG) ausdrücklich vorgesehen. Die seit 2025 wirksame Grundsteuer-Reform schafft zudem eine deutlich aktuellere Immobilienbewertung als früher, was eine verfassungskonforme Ausgestaltung erleichtern kann.

## Quellen

- [BVerfG: Beschluss vom 22.6.1995 zur Vermögensteuer](https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1995/06/rs19950622_2bvr055291.html)
- [Gesetze im Internet – Vermögensteuergesetz (VStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vstg_1974/)
