Rund 820.000 Bürgergeldbeziehende — etwa ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten — gehen einer bezahlten Arbeit nach, verdienen aber zu wenig, um davon zu leben. Diese sogenannten ‚Aufstocker' sind überwiegend in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt; nur rund 80.000 sind sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt. Bürgergeld ist also nicht nur ein Instrument für Arbeitslose, sondern auch ein ergänzender Lohnzuschuss für Niedriglohnbeschäftigte.
Was hinter der Parole steckt: Pauschalisierung über alle Bürgergeld-Beziehenden hinweg — ohne Differenzierung nach Erwerbsstatus, Gesundheit oder Lebensphase. Die Existenz von 820.000 Aufstockern (arbeiten, verdienen aber nicht genug) widerspricht dem Allquantor unmittelbar: Wer arbeitet und trotzdem Bürgergeld bezieht, ist nicht ‚faul‘.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Was sagst du zu den rund 820.000 Aufstockern, die arbeiten, aber zu wenig verdienen, um davon zu leben?"
- „Sind Alleinerziehende in Teilzeit, die abends ihre Kinder versorgen, in deinen Augen ‚faul‘?"
- „Welche der Gruppen (Aufstocker, Alleinerziehende, gesundheitlich Eingeschränkte, Ältere) hältst du konkret für arbeitsunwillig — und auf welcher Datenbasis?"
Stichworte: faul, nicht arbeiten, schmarotzer, arbeitsunwillig, arbeitslos
Fakten dazu
Bürgergeld trotz Arbeit
Bürgergeld ist nicht ausschließlich für Arbeitslose. Im Jahresdurchschnitt 2024 gingen rund 820.000 Leistungsberechtigte einer bezahlten Arbeit nach, verdienten aber zu wenig, um ohne ergänzendes Bürgergeld auszukommen. Diese sogenannten ‚Aufstocker' machen etwa ein Fünftel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus.
- Aufstocker gesamt (2024): ca. 820.000 (~20,7 % der erwerbsfähigen Berechtigten)
- davon Teilzeit / geringfügig: über 500.000
- davon Vollzeit-SVP: ca. 80.000
Der typische Aufstocker ist kein Vollzeitbeschäftigter mit unzureichendem Stundenlohn, sondern überwiegend teilzeit- oder geringfügig beschäftigt. Der leichte Anstieg 2024 gegenüber 2023 (+30.000) wird vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) unter anderem auf die verbesserte Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern zurückgeführt — die zunächst häufig in Ausbildung oder Teilzeit einmünden.
Lohnt sich Arbeit noch?
Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt klar: Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats spürbar mehr Geld zur Verfügung als mit Bürgergeld.
Hinweis: Monatlicher Einkommensvorteil durch Vollzeit-Mindestlohn gegenüber Bürgergeld (WSI-Modellrechnung auf Basis von 12,82 € Mindestlohn, Stand 2025)
- Alleinstehende
- Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.015 €
- Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 1.572 €
- Einkommensvorteil: + 557 €
- Alleinerziehend (1 Kind)
- Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.783 €
- Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 2.532 €
- Einkommensvorteil: + 749 €
Aufschlüsselung Single-Haushalt (WSI-Modellrechnung, Bundesdurchschnitt)
| Position | Bürgergeld | Mindestlohn-Vollzeit |
|---|
| Regelbedarf / Nettolohn | 563 € | ~1.572 € netto |
| Unterkunft + Heizung | ~452 € | vom Netto zu zahlen |
| Verfügbar nach Miete | 563 € | ~1.120 € |
| Einkommensvorteil | | +557 €/Monat |
Der Abstand variiert je nach Wohnort und Mietkosten, bleibt in der WSI-Modellrechnung im Bundesdurchschnitt aber deutlich positiv. Ein alleinstehender Mindestlohn-Beschäftigter hat über das Jahr gerechnet rund 6.700 € mehr zur Verfügung als im Bürgergeldbezug.
- Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde (zuvor 12,82 €). Die WSI-Modellrechnung basiert auf dem 2025er Satz — der tatsächliche Einkommensvorteil gegenüber dem Bürgergeld ist seit Januar 2026 rechnerisch noch größer.