Wandern Reiche ab? Zerstört das den Mittelstand? Antworten zu Vermögensverteilung, OECD-Vergleich und Aufkommen mit Quellen vom DIW und BMF.
Fakten
Die Vermögensverteilung in Deutschland
Deutschland weist im europäischen Vergleich eine sehr hohe Vermögensungleichheit auf. Während Einkommen relativ gleichmäßig verteilt sind, konzentriert sich das Vermögen (Immobilien, Aktien, Betriebsvermögen) stark an der Spitze. Neuere DIW-Schätzungen unter Einbeziehung von Milliardärslisten deuten darauf hin, dass das Top 1 % sogar über 30–35 % besitzen könnte, da Superreiche in Umfragen systematisch untererfasst sind.
Hinweis: Anteil am Gesamtvermögen in Deutschland
- Top 1 %: 26 %
- Nächste 9 %: 34 %
- Mittlere 40 %: 37.5 %
- Untere 50 %: 2.5 %
- Gini-Koeffizient: 0,72 (Vermögen (Bundesbank PHF 2023))
- Medianvermögen: 103.200 € (pro Haushalt (2023))
- Durchschnitt: 324.800 € (3,15× so hoch wie Median)
Medianvermögen: Deutschland unter Spanien und Italien
Bei der Vermögensverteilung zeigt sich ein paradoxes Bild: Deutschland ist eine der größten Volkswirtschaften der Welt, liegt beim Medianvermögen (dem Vermögen des 'typischen' Haushalts) aber deutlich hinter südeuropäischen Ländern. Der Hauptgrund: Die extrem niedrige Wohneigentumsquote in Deutschland.
Medianvermögen und Wohneigentumsquote im EU-Vergleich
| Land | Medianvermögen | Eigentumsquote |
|---|
| Spanien | ~178.000 € | 83 % |
| Italien | ~164.000 € | 68 % |
| Frankreich | ~134.000 € | 58 % |
| Deutschland | ~103.000 € | 42 % |
- Median West: 143.200 € (pro Haushalt (2023))
- Median Ost: 35.900 € (pro Haushalt (2023))
- Wer in Deutschland kein Wohneigentum besitzt, partizipiert nicht am Vermögensaufbau. Ein wichtiger Faktor dafür ist die niedrige Eigentumsquote (42 %), durch die der 'typische' deutsche Haushalt beim Medianvermögen hinter Ländern wie Spanien liegt.
Vermögensbezogene Steuern: Deutschland im OECD-Vergleich
Deutschland besteuert Vermögen weit unterdurchschnittlich. Bei den Steuern auf Arbeit (Einkommensteuer, Sozialabgaben) liegt Deutschland an der Weltspitze — bei den vermögensbezogenen Steuern (Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer) deutlich unter dem OECD-Schnitt.
Hinweis: Vermögensbezogene Steuern als % des BIP
- UK: 4 bis 4.2 % BIP
- Frankreich: 3.5 bis 3.9 % BIP
- USA: 2.9 bis 3.1 % BIP
- OECD-Ø: 1.7 bis 2.3 % BIP
- Deutschland: 0.9 bis 1.1 % BIP
- Deutschland erhebt nur knapp die Hälfte des OECD-Durchschnitts an vermögensbezogenen Steuern. Die Vermögensteuer wurde 1997 faktisch ausgesetzt — das Vermögensteuergesetz gilt formal bis heute weiter.
- Stand 2025 erheben nur drei europäische OECD-Länder eine Netto-Vermögensteuer: Norwegen (1,0-1,1 % ab rund 145.000 €), Spanien (progressiv 0,16-3,5 % ab 700.000 €) und die Schweiz (kantonal verschieden, Beispiel Zürich ab 80.000 CHF). Aufkommen 2023: Schweiz 9,5 Mrd. € (1,16 % BIP), Norwegen 2,7 Mrd. € (1,5 % der Steuereinnahmen), Spanien 3,1 Mrd. €.
Erbschaftsteuer: Milliardäre zahlen weniger als Mittelstandserben
- Aufkommen: 13,3 Mrd. € (festgesetzt 2024 (Rekord))
- jährl. Erbvolumen: 300–400 Mrd. (davon nur 113 Mrd. steuerlich erfasst)
- Mindereinnahmen/J.: ~7,8 Mrd. € (durch Betriebsvermögens-Verschonung)
- Effektiver Ø-Satz: niedrig (je nach Bezugsbasis unterschiedlich)
Hinweis: Kassenmäßiges Erbschaft- und Schenkungsteuer-Aufkommen
- 2010: 4.4 Mrd. €
- 2012: 4.3 Mrd. €
- 2014: 5.4 Mrd. €
- 2016: 7 Mrd. €
- 2018: 6.8 Mrd. €
- 2020: 8.6 Mrd. €
- 2022: 9.2 Mrd. €
- 2024: 11 Mrd. €
- 0,7 % der Steuerpflichtigen erhalten 32 % aller erfassten Übertragungen — und 68 % aller steuerbefreiten Unternehmensübertragungen. Kleine Erben zahlen prozentual mehr als Milliardenerben.
- 2021–2024 wurden in nur 105 Fällen über die Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) rund 7,38 Mrd. € Erbschaftsteuer erlassen. Das zeigt, wie stark einzelne Großübertragungen privilegiert werden.
Die Betriebsvermögensverschonung ist laut 30. Subventionsbericht der Bundesregierung die größte Steuersubvention Deutschlands. Das BVerfG erklärte die Regelung bereits 2014 für verfassungswidrig — die Reform 2016 ließ die Kernprivilegien aber bestehen. Eine erneute Prüfung ist seit 2022 anhängig.
Erbengesellschaft: Wachsende Ungleichheit durch Erbschaften
- Privatvermögen: > 50 % (ist geerbt, nicht selbst erarbeitet)
- Erbschaften: 54 % (beinhalten inzwischen Immobilien)
- Erbvolumen/BIP: 7–10 % (~300–400 Mrd. €/Jahr)
- ErbSt-Aufkommen: ~1,1 % (am Gesamtsteueraufkommen)
- Die reichsten 10 % erhalten die Hälfte aller Erbschaften — die ärmere Hälfte der Bevölkerung geht praktisch leer aus. Erbschaften erhöhen damit die bestehende Vermögensungleichheit.
Erbschaften vs. Steuereinnahmen
| Kennzahl | Wert |
|---|
| Geschätztes jährl. Erbvolumen | 300–400 Mrd. € |
| Steuerlich erfasst | 113 Mrd. € (2024) |
| Festgesetzte Steuer | 13,3 Mrd. € (2024) |
| Effektiver Steuersatz (gesamt) | ~2–3 % |
| Zum Vergleich: Tabaksteuer | ~15 Mrd. €/J. |
- Die Erbschaftsteuer bringt nur ~1,1 % des Gesamtsteueraufkommens ein — weniger als die Tabaksteuer (~15 Mrd. €). Bei einem geschätzten jährlichen Erbvolumen von 300–400 Mrd. € liegt der effektive Steuersatz bei nur 2–3 %.
In den 1970ern bestand etwa 20 % des deutschen Privatvermögens aus Erbvermögen — heute ist es über die Hälfte. Laut einer FES-Auswertung profitieren auch sehr junge Erben von weitreichenden Steuerbefreiungen bei großen Unternehmensvermögen.
Aufkommenspotenzial: Was brächte eine Vermögensteuer?
Das DIW Berlin hat verschiedene Modelle einer Vermögensteuer durchgerechnet. Betroffen wäre im Wesentlichen nur das reichste 1 % der Bevölkerung; den Großteil des Aufkommens trüge das reichste 0,1 %.
Modelle einer Vermögensteuer und geschätztes Aufkommen
| Modell | Freibetrag | Steuersatz | Aufkommen (brutto) |
|---|
| Die Linke: konservativ (DIW 2026) | 1 Mio. € | 1 % proportional | ~42 Mrd. €/J. |
| Die Linke: progressiv (DIW 2026) | 1 Mio. € | 1–12 % (progressiv) | ~147 Mrd. €/J. |
- Schon die konservativste Variante (1 % ab 1 Mio. € Freibetrag) brächte laut DIW rund 42 Mrd. Euro pro Jahr — mehr als dreimal so viel wie die Erbschaftsteuer. Betroffen wäre weniger als 1 % der Bevölkerung.
Was 1 % Vermögensteuer (Freibetrag 1 Mio. €) konkret bedeuten würde
| Nettovermögen | Steuerbetrag/Jahr | Einordnung |
|---|
| 500.000 € | 0 € | unter Freibetrag — nicht betroffen |
| 1,5 Mio. € | 5.000 € | nur auf 500.000 € über Freibetrag |
| 5 Mio. € | 40.000 € | bei 5–10 % Rendite aus laufenden Erträgen zahlbar |
| 50 Mio. € | 490.000 € | entspricht ~1 % des Vermögens |
| 1 Mrd. € | 9,99 Mio. € | weniger als eine typische Quartalsdividende |
Freibeträge Erbschaftsteuer: Deutschland vs. international
| Land | System | Freibetrag (Kind) | Spitzensatz |
|---|
| Deutschland | Erwerberbasiert | 400.000 € (alle 10 J.) | 30 % |
| Frankreich | Erwerberbasiert | 100.000 € (alle 15 J.) | 45 % |
| UK | Nachlassbasiert | ~380.000 € (+ 205.000 Wohneigentum) | 40 % |
| USA | Nachlassbasiert | ~13,1 Mio. € pro Person | 40 % |
| Japan | Erwerberbasiert | ~185.000 € + pro Erbe | 55 % |
- OECD und andere internationale Institutionen empfehlen Deutschland seit Jahren, vermögensbezogene Steuern stärker zu nutzen und die hohe Belastung von Arbeit zu verringern.
Politische Debatte 2026: Wo steht die Diskussion?
Die Debatte ist seit dem Regierungswechsel 2025 wieder aktiv. Der Bundestag beriet am 6. März 2026 erstmals Anträge der Fraktion Die Linke (‚Vermögensteuer wieder erheben – Länderfinanzen nachhaltig sichern‘) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Wiedererhebung der Vermögensteuer. Die SPD schlägt eine Vermögensteuer von 1 % auf Nettovermögen ab 2 Mio. € pro Person vor. Die Union unter Kanzler Friedrich Merz lehnt eine Vermögensteuer kategorisch ab; im Koalitionsvertrag steht stattdessen eine Einkommensteuer-reform zum 1. Januar 2027 zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen.
- Beim Bundesverfassungsgericht ist seit 2022 eine Verfassungsbeschwerde gegen die aktuelle Erbschaftsteuer anhängig (Az. 1 BvR 804/22). Im Mittelpunkt: die Privilegien für Betriebsvermögen und ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz. Eine Entscheidung wird 2026 erwartet, lag aber Stand Mai 2026 noch nicht vor.
Die SPD hat im Januar 2026 ein Konzeptpapier für die Erbschaftsteuer vorgelegt: Abschaffung der bisherigen Verschonungs-Regelungen für Betriebsvermögen, einheitlicher Freibetrag von 5 Mio. €, darüber hinaus reguläre Besteuerung. Um Liquiditätsbelastung abzufedern, soll die Steuer bei Erhalt von Arbeitsplätzen über 20 Jahre gestundet werden können. Das DIW Berlin plädiert in seinem Wochenbericht 4/2026 ähnlich: Vergünstigungen abbauen, Freibeträge erhöhen, Steuertarifstufen reduzieren.
Verfassungsrecht: Vermögensteuer ist nicht verboten
Hinweis: Geschichte der Vermögensteuer in Deutschland
- 1893: Einführung der Vermögensteuer (Preußen, später Deutsches Reich)
- 1995: BVerfG-Beschluss: Einheitswerte verfassungswidrig (Ungleiche Bewertung von Immobilien vs. Geldvermögen)
- 1997: Erhebung eingestellt (nicht abgeschafft) (Kabinett Kohl — politische Entscheidung, kein Zwang)
- 2006: BVerfG gibt 'Halbteilungsgrundsatz' auf (Keine starre 50-%-Obergrenze für Gesamtbelastung)
- 2014: BVerfG: Erbschaftsteuer-Privilegien verfassungswidrig (Reform 2016 ließ Kernprivilegien bestehen)
- 2025: Grundsteuer-Reform in Kraft (Erstmals aktuelle Immobilienbewertungen — Grundlage für Vermögensteuer)
- seit 2022 anhängig: Erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Erbschaftsteuer-Privilegien (Az. 1 BvR 804/22)
- Das BVerfG hat die Vermögensteuer NICHT für verfassungswidrig erklärt — nur die damalige Bewertungsmethode. Das Vermögensteuergesetz ist formal noch in Kraft. Für eine Wiedereinführung genügt ein einfaches Bundesgesetz (+ Bundesratszustimmung).
Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz als Ländersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG) ausdrücklich vorgesehen. Die seit 2025 wirksame Grundsteuer-Reform schafft zudem eine deutlich aktuellere Immobilienbewertung als früher, was eine verfassungskonforme Ausgestaltung erleichtern kann.