Wie hoch ist das Bürgergeld wirklich?
Der Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene beträgt seit 2024 unverändert 563 Euro im Monat. Für 2025 und 2026 blieben die Regelbedarfe unverändert, weil die gesetzliche Fortschreibung rechnerisch niedrigere Werte ergeben hätte und die Besitzschutzregelung griff.
- Alleinstehende: 563 € (Regelbedarfsstufe 1)
- Partner in Bedarfsgemeinschaft: 506 € (pro Person)
- Jugendliche (14-17 J.): 471 €
- Kinder (6-13 J.): 390 €
Zusätzlich werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Der Regelbedarf deckt insbesondere Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne Heizkostenanteile sowie die soziale und kulturelle Teilhabe ab.
- Im Jahresdurchschnitt 2024 gab es rund 5,55 Millionen Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
- Nicht jeder ausländische Staatsangehörige hat Anspruch auf Bürgergeld: EU-Bürger sind in den ersten drei Monaten sowie bei einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitsuche in der Regel ausgeschlossen; Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) — nicht das Bürgergeld.
Hinweis: Bürgergeld vs. AsylbLG-Grundleistungen (Alleinstehende, 2026)
- Bürgergeld (SGB II)
- Regelbedarf: 563 €/Monat
- Unterkunft + Heizung: zusätzlich (angemessen)
- AsylbLG-Grundleistungen
- Grundleistungen gesamt (Näherung): ca. 460–480 €/Monat
- davon pers. Bedarf: 202 €
- Ersparnis: Asylbewerber erhalten mindestens rund 80–100 € weniger als Bürgergeld-Empfänger — und erst nach 36 Monaten erweiterten Leistungsumfang.
Ukrainische Geflüchtete mit Schutzstatus nach § 24 AufenthG können seit dem 1. Juni 2022 bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung erhalten. Zuständig sind dafür die Jobcenter. Das soll sich für einen Teil der Gruppe ändern: Das geplante Leistungsrechtsanpassungsgesetz (Kabinettsbeschluss November 2025) sieht vor, dass nach dem 1. April 2025 eingereiste ukrainische Geflüchtete künftig AsylbLG-Leistungen statt Bürgergeld erhalten. Stand Juni 2026 ist das Gesetz noch nicht von Bundestag und Bundesrat beschlossen; die Zustimmung der Länder steht aus.