Lohnt sich Arbeit noch?
Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt klar: Wer zum Mindestlohn arbeitet, hat am Ende des Monats spürbar mehr Geld zur Verfügung als mit Bürgergeld.
Hinweis: Monatlicher Einkommensvorteil durch Vollzeit-Mindestlohn gegenüber Bürgergeld (WSI-Modellrechnung auf Basis von 12,82 € Mindestlohn, Stand 2025)
- Alleinstehende
- Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.015 €
- Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 1.572 €
- Einkommensvorteil: + 557 €
- Alleinerziehend (1 Kind)
- Bürgergeld inkl. Unterkunft: ca. 1.783 €
- Verfügbares Einkommen mit Mindestlohn: ca. 2.532 €
- Einkommensvorteil: + 749 €
Aufschlüsselung Single-Haushalt (WSI-Modellrechnung, Bundesdurchschnitt)
| Position | Bürgergeld | Mindestlohn-Vollzeit |
|---|
| Regelbedarf / Nettolohn | 563 € | ~1.572 € netto |
| Unterkunft + Heizung | ~452 € | vom Netto zu zahlen |
| Verfügbar nach Miete | 563 € | ~1.120 € |
| Einkommensvorteil | | +557 €/Monat |
Der Abstand variiert je nach Wohnort und Mietkosten, bleibt in der WSI-Modellrechnung im Bundesdurchschnitt aber deutlich positiv. Ein alleinstehender Mindestlohn-Beschäftigter hat über das Jahr gerechnet rund 6.700 € mehr zur Verfügung als im Bürgergeldbezug.
- Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 € pro Stunde (zuvor 12,82 €). Die WSI-Modellrechnung basiert auf dem 2025er Satz — der tatsächliche Einkommensvorteil gegenüber dem Bürgergeld ist seit Januar 2026 rechnerisch noch größer.