Es stimmt, dass Russland die NATO-Osterweiterung als Begründung anführt — das ist eine real geäußerte Wahrnehmung. Faktisch gibt es aber keinen bindenden Vertrag über einen Erweiterungsverzicht, und Bündnisbeitritte sind souveräne Entscheidungen der jeweiligen Länder, was Russland 1997 selbst anerkannte. Die Ukraine hatte 2022 keinen konkreten Beitrittsfahrplan. Eine Begründung zu kennen, heißt nicht, einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu rechtfertigen.
Was hinter der Parole steckt: Hier wird eine genannte Begründung mit einer Rechtfertigung verwechselt. Das verschiebt die Verantwortung vom Angreifer weg (Täter-Opfer-Umkehr) und behandelt eine umstrittene Wahrnehmung wie eine bewiesene Ursache.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Gibt es einen Vertrag, der eine NATO-Erweiterung verbietet — und wenn ja, welchen?"
- „Dürfen souveräne Staaten ihr Bündnis frei wählen, oder entscheidet das der Nachbar?"
- „Ist der Hinweis auf eine Begründung dasselbe wie eine Rechtfertigung für einen Angriffskrieg?"
Stichworte: NATO, Osterweiterung, Schuld, Provokation, Westen, Ursache