Mehr Arbeitskräfte ließen sich tatsächlich gewinnen — eine IAW-Studie beziffert das Potenzial auf bis zu 1,7 Millionen Vollzeitstellen, allerdings nur unter klaren Annahmen. Teilzeit lässt sich aber nicht per Dekret abschaffen: Sie hängt an Care-Pflichten (23,5 %), Ausbildung (11,6 %) und Krankheit (4,9 %). Würde man sie streichen, schieden viele Menschen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus statt aufzustocken. Das rechnerische Potenzial hängt also daran, ob die Gründe für Teilzeit (Betreuung, Steueranreize, Gesundheit) adressiert werden — und die größte Lücke reißt ohnehin der Renteneintritt von 13,4 Millionen Babyboomern.
Was hinter der Parole steckt: Die Aussage unterstellt eine einfache Stellschraube für ein vielschichtiges Problem (falsche Einfachlösung) und behandelt Teilzeit als freie Entscheidung, die man einfach untersagen könnte — als hinge nichts daran.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Wer betreut die Kinder und Pflegebedürftigen, wenn die Teilzeit wegfällt?"
- „Glaubst du, eine pflegende Angehörige geht dann in Vollzeit — oder ganz aus dem Job?"
- „Welche der Teilzeit-Ursachen (Betreuung, Steueranreize, Gesundheit) ließe sich überhaupt per Gesetz abstellen?"
Stichworte: Fachkräftemangel, Abschaffen, Vollzeit, Potenzial
Fakten dazu
Demografie und ungenutztes Arbeitskräftepotenzial
Der eigentliche Druck auf das Arbeitsvolumen kommt nicht von der Teilzeit, sondern von der Demografie. Laut Destatis erreichen in den nächsten 15 Jahren rund 13,4 Millionen Erwerbstätige die Regelaltersgrenze von 67 Jahren — fast ein Drittel aller Erwerbstätigen. Das IAB hatte bereits berechnet, dass das Arbeitskräfteangebot ohne Zuwanderung bis 2035 um etwa 7,2 Millionen Personen schrumpfen würde (Projektion von 2021; Methodik und Stichjahr unterscheiden sich von der Destatis-Zahl).
- Renteneintritt bis ~2039: 13,4 Mio. (≈ ein Drittel der Erwerbstätigen)
- Stille Reserve: 3,1 Mio. (verfügbares, ungenutztes Potenzial)
- Teilzeit-Potenzial: 1,7 Mio. (Vollzeitstellen (Modellszenario))
Hier liegt zugleich eine Chance: Eine Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) kommt zu dem Ergebnis, dass sich rund 1,7 Millionen zusätzliche Vollzeitstellen heben ließen — allerdings nur unter der Annahme, dass die Hälfte der teilzeitbeschäftigten Frauen ohne betreuungspflichtige Kinder ihre Stunden an gleichaltrige Männer angleicht. Das ist ein Modellszenario, kein Automatismus. Es zeigt aber, dass die Stellschraube weniger ‚Faulheit' ist als die Frage, wer unter welchen Bedingungen aufstocken kann.
Warum arbeiten Menschen in Teilzeit?
Die Gründe für Teilzeitarbeit sind vielfältig. Der allgemeine Wunsch nach reduzierter Arbeitszeit ist der häufigste Einzelgrund, doch Care-Arbeit (Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen) spielt eine fast ebenso große Rolle — insbesondere bei Frauen. Nur 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten geben an, keine Vollzeitstelle gefunden zu haben.
Hinweis: Hauptgründe für Teilzeitarbeit (2024)
- Eigener Wunsch: 27.9 %
- Care-Arbeit (Kinder/Pflege): 23.5 %
- Aus- und Weiterbildung: 11.6 %
- Krankheit/Behinderung: 4.9 %
- Keine Vollzeitstelle gefunden: 4.8 %
Hinweis: Teilzeitgründe nach Geschlecht (2024)
- Frauen
- Eigener Wunsch: 28,9 %
- Care-Arbeit: 28,8 %
- Aus-/Weiterbildung: 8,4 %
- Männer
- Eigener Wunsch: 24,9 %
- Care-Arbeit: 6,8 %
- Aus-/Weiterbildung: 21,5 %
Auffällig: Der Anteil der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten ist mit 4,8 % auf einem historischen Tiefstand (2014: noch 13,6 %). Bei Frauen liegen Wunsch (28,9 %) und Care-Arbeit (28,8 %) nahezu gleichauf, bei Männern dominiert Aus- und Weiterbildung. Care-Arbeit ist bei Frauen damit mehr als viermal so häufig ein Teilzeitgrund wie bei Männern.
Politische Rezepte und strukturelle Fehlanreize
Ein großer Teil der Teilzeit ist nicht freie Vorliebe, sondern Reaktion auf das Steuer- und Abgabensystem. Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination III/V machen es für Zweitverdienende — meist Frauen — finanziell wenig attraktiv, die Stunden auszuweiten. Eine Auswertung des Bundeswirtschaftsministeriums zeigt: Wer automatisch in das Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV) eingestuft wurde, hatte eine um rund einen Prozentpunkt höhere Frauenerwerbsbeteiligung und eine um zwei Prozentpunkte geringere Lohnlücke zwischen den Partnern. Auch die OECD empfiehlt Deutschland, Splitting und Minijobs zu reformieren.
Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und stieg zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro im Monat. Solche geringfügigen Beschäftigungen verfestigen oft die Teilzeit, weil der Übergang in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeit netto kaum lohnt. Das gesetzliche Rückkehrrecht aus der Teilzeit (Brückenteilzeit, seit 2019) sollte gegensteuern — wird aber kaum genutzt: Mitte 2022 hatten nur rund 0,5 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten davon Gebrauch gemacht.
Die aktuelle Bundesregierung setzt vor allem auf steuerliche Anreize zum Mehrarbeiten: Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze über die ‚Aktivrente' bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen; zudem sollen Überstundenzuschläge steuerfrei gestellt werden. Ökonomen sind skeptisch: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) rechnet bei der Aktivrente vor allem mit Mitnahmeeffekten — rund 73 % der Entlastung entfielen auf das oberste Einkommensfünftel. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) verweist darauf, dass nur etwa 1,4 % der Beschäftigten überhaupt regelmäßig steuerpflichtige Überstundenzuschläge erhalten.
- Aktivrente: 2.000 € (steuerfrei/Monat ab Regelalter (seit 2026))
- DIW: Entlastung: 73 % (fließt ins oberste Einkommensfünftel)
- Minijob-Grenze 2026: 603 € (an Mindestlohn gekoppelt)