Das stimmt verfassungsrechtlich – aber es ist kein Naturgesetz. Das Kooperationsverbot von 2006 verhindert, dass der Bund direkt in Schulen investiert. Das Ergebnis: 16 verschiedene Lehrpläne, massive Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern und ein 'Bildungsflickenteppich'. Mehrere Bundesländer fordern inzwischen selbst die Aufhebung dieses Verbots. Auch der DigitalPakt Schule zeigt, dass Bund-Länder-Kooperation in der Bildung möglich ist – er wurde trotz Kooperationsverbot realisiert. 'Ländersache' heißt nicht 'unveränderbar'.
Was hinter der Parole steckt: Sachzwang-Argument: Eine änderbare Rechtslage (das Kooperationsverbot von 2006) wird wie ein Naturgesetz behandelt, und Zuständigkeitsverteilung wird mit Handlungsunfähigkeit verwechselt — obwohl Bund und Länder nachweislich gemeinsame Programme auflegen.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Ist das Kooperationsverbot ein Naturgesetz — oder eine Grundgesetzänderung von 2006, die sich wieder ändern lässt?"
- „Wie kam der DigitalPakt zustande, wenn ‚man nichts machen kann'?"
- „Warum fordern inzwischen mehrere Bundesländer selbst die Aufhebung des Verbots?"
Stichworte: ländersache, föderalismus, zuständigkeit, bund, bundesländer
Fakten dazu
Bildungsausgaben im OECD-Vergleich
Deutschland gab 2024 insgesamt 198 Milliarden Euro für Bildung aus – ein nominaler Rekordwert. Gemessen am BIP liegt Deutschland mit 4,6 % aber weiterhin deutlich unter dem OECD-Schnitt und weit hinter skandinavischen Ländern.
Hinweis: Öffentliche Bildungsausgaben als BIP-Anteil (2023, OECD-Daten)
- Schweden: 7.1 %
- Island: 6.7 %
- Finnland: 6.5 %
- Belgien: 6.4 %
- OECD-Schnitt: 5.1 %
- Deutschland: 4.5 %
- Polen: 4.6 %
- Gesamt 2024: 198 Mrd. € (+7 % nominal, +4 % real)
- Pro Einwohner: 2.400 € (bzw. 8.000 € pro unter 30-Jährigem)
- Schulen: 97 Mrd. € (49 % der Ausgaben)
- Kita-Betreuung: 49 Mrd. € (25 % der Ausgaben)
- Schweden investiert mit 7,1 % des BIP deutlich mehr als Deutschland (4,5 %). Würde Deutschland nur den OECD-Schnitt (5,1 %) erreichen, stünden jährlich rund 25 Mrd. € mehr für Bildung bereit — das entspricht etwa 1.600 € zusätzlich pro Schüler und Kitakind.
Digitalisierung an Schulen
Der DigitalPakt Schule (2019–2024) sollte die digitale Infrastruktur an Schulen revolutionieren. Mit 6,5 Milliarden Euro wurden Laptops, Tablets, interaktive Whiteboards und WLAN-Netzwerke finanziert.
- Bewilligte Mittel: 5,3 Mrd. € (97,4 % der verfügbaren Mittel)
- Abgeflossene Mittel: 4,1 Mrd. € (Stand Juni 2025)
- Evaluation: seit 2025 (Zwischenbericht veröffentlicht)
- DigitalPakt 2.0: ab 2025 (Anschlussfinanzierung bis 2030 vereinbart)
Kritiker bemängeln, dass Hardware allein nicht reicht: Lehrkräfte müssen für den Umgang mit digitalen Medien fortgebildet werden, und es fehlt flächendeckend an IT-Support. Lehrkräfte übernehmen häufig selbst die Rolle des IT-Administrators.