Für Sonderzeichen wie Genderstern und Doppelpunkt trifft das im Kern zu: Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat 2023 festgestellt, dass sie ‚nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie' gehören. Das gilt allerdings nicht für alle Formen — die Beidnennung und geschlechtsneutrale Formulierungen sind vollständig regelkonform. Der Rechtschreibrat beobachtet die Entwicklung bewusst weiter und schließt eine spätere Aufnahme nicht aus — er sieht sie aber ‚derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen'.
Was hinter der Parole steckt: Eine Teilwahrheit wird zur Totalaussage ausgedehnt: Der zutreffende Befund des Rechtschreibrats zu Sonderzeichen wird auf geschlechtergerechte Sprache insgesamt übertragen, obwohl Beidnennung und neutrale Formulierungen vollständig regelkonform sind. Zudem wird das Regelwerk als statisch dargestellt, obwohl der Rat die Entwicklung ausdrücklich weiter beobachtet.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Meinst du alle Formen oder nur Sternchen und Doppelpunkt?"
- „Ist ‚Ärztinnen und Ärzte' für dich ein Rechtschreibfehler?"
- „Soll das amtliche Regelwerk den Sprachgebrauch abbilden oder festschreiben?"
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