Sprachwandel ist der Normalfall, nicht die Ausnahme: Das Deutsche hat Rechtschreibreformen, Anglizismen und neue Anredekonventionen aufgenommen, ohne Schaden zu nehmen. Die Beidnennung ist seit Jahrzehnten etabliert und vollständig regelkonform. Einen berechtigten Kern hat die Kritik bei den Sonderzeichen: Der Rat für deutsche Rechtschreibung benennt grammatische Folgeprobleme und hat sie nicht ins amtliche Regelwerk aufgenommen. Die Debatte betrifft damit primär neuere Kurzformen — nicht geschlechtergerechte Sprache insgesamt. Dass eine Sprache an umstrittenen Schreibweisen ‚zerbricht', ist sprachwissenschaftlich nicht belegbar.
Was hinter der Parole steckt: Die Parole setzt einzelne umstrittene Schreibweisen mit der Sprache als Ganzem gleich (Pars pro toto) und rahmt Sprachwandel als Verfall, obwohl Wandel der Normalzustand jeder lebenden Sprache ist. Das dramatische Vokabular baut eine Bedrohungskulisse auf, die eine nüchterne Diskussion über einzelne Formen erschwert.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Was genau wird deiner Meinung nach zerstört — die Grammatik, der Wortschatz oder eine Schreibgewohnheit?"
- „Geht es dir um alle Formen, also auch um ‚Ärztinnen und Ärzte', oder nur um Sternchen und Doppelpunkt?"
- „Welche frühere Sprachveränderung hat das Deutsche denn nachhaltig beschädigt?"
Stichworte: Sprachverfall, Sprachzerstörung, Sprache kaputt, Verhunzung, Grammatik
Fakten dazu
Sprachliche Formen im Überblick
Geschlechtergerechte Sprache umfasst verschiedene Ansätze — von der etablierten Beidnennung über Sonderzeichen wie den Genderstern bis hin zu neutralen Formulierungen. Nicht alle Formen sind gleich akzeptiert, gleich verständlich oder gleich barrierefrei.
Gängige Formen geschlechtergerechter Sprache
| Form | Beispiel | Status |
|---|
| Beidnennung | Ärztinnen und Ärzte | Breit akzeptiert, RdR-konform |
| Genderstern (*) | Ärzt*innen | Verbreitet, nicht im amtlichen Regelwerk |
| Gender-Doppelpunkt (:) | Ärzt:innen | Seit ~2020 verbreitet, nicht im Regelwerk |
| Gender-Gap (_) | Ärzt_innen | V. a. im akademischen Bereich |
| Schrägstrich | Ärzt/-innen | Traditionell, uneinheitliche Handhabung |
| Binnen-I | ÄrztInnen | Seit 1980ern, heute seltener |
| Neutralisierung | Ärztlich Tätige / Ärzteschaft | RdR-konform, nicht immer möglich |
Regulierung und Rechtschreibrat
Die Frage, ob und wie gegendert werden soll, wird auf mehreren Ebenen verhandelt: Der Rat für deutsche Rechtschreibung legt die amtliche Orthografie fest, Bundesländer erlassen Regeln für Schulen und Verwaltung, und auf kommunaler Ebene entstehen eigene Leitfäden. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen gibt es nicht.
Hinweis: Wichtige Stationen
- 1972: Abschaffung von ‚Fräulein' in Bundesbehörden
- 1978: Trömel-Plötz: erster deutschsprachiger Aufsatz zur feministischen Sprachkritik
- 1980: Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen (§ 611b BGB)
- 2017: BVerfG: Dritte Geschlechtsoption verfassungsrechtlich geboten
- 2018: Geschlechtseintrag ‚divers' im Personenstandsgesetz
- 2019: Hannover: Erste Großstadt mit Genderstern in Verwaltung
- 2021: RdR bekräftigt: Sonderzeichen nicht empfohlen; Duden: 12.000 weibliche Einträge
- 2023: RdR: Sonderzeichen ‚nicht im Kernbestand der Orthografie'
- 2024: Bayern, Hessen: Genderverbot in Verwaltung und Schulen
- 2025: Hamburg: Verfassungsgericht bestätigt Scheitern des Volksbegehrens gegen Gendersprache am Quorum
- Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellt 2023 fest: Sonderzeichen wie Genderstern oder Doppelpunkt im Wortinnern ‚gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie' und können ‚derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig begründet' ins Regelwerk aufgenommen werden.