Sprachleitfäden sind an Hochschulen weit verbreitet — eine Erhebung der Leibniz Universität Hannover fand bereits 2017 rund 80 davon. Verbindlich sind sie in aller Regel nicht: Sie stellen Möglichkeiten dar, statt Schreibweisen vorzuschreiben. Der Rechtschreibrat hat 2023 darauf hingewiesen, dass es strittig sei, ob Hochschulen vom amtlichen Regelwerk abweichen dürfen. In Bayern gilt seit April 2024 ein Genderverbot auch an Hochschulen, mit Ausnahme der geschützten Freiheit von Forschung und Lehre. Es gibt also Empfehlungen, selten echten Druck, und zunehmend auch explizite Verbote.
Was hinter der Parole steckt: Einzelne umstrittene Fälle werden zu einem flächendeckenden ‚Zwang' verallgemeinert (Anekdotenargument), und Empfehlungen werden mit Vorschriften gleichgesetzt. Auffällig ist die Einseitigkeit: Das real existierende Genderverbot an bayerischen Hochschulen kommt in der Zwangs-Erzählung nicht vor.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Kennst du einen konkreten Fall, in dem Punkte fürs Nicht-Gendern abgezogen wurden — und wie ist er ausgegangen?"
- „Macht es für dich einen Unterschied, ob etwas empfohlen oder vorgeschrieben ist?"
- „Ist das bayerische Genderverbot an Hochschulen für dich auch ein Eingriff — oder nur die Leitfäden?"
Stichworte: Uni, Universität, Hochschule, Zwang, Punkteabzug, gezwungen, Note
Fakten dazu
Bundesländer und Institutionen
Die Landschaft ist zerklüftet: Mehrere Bundesländer haben Gendern mit Sonderzeichen in Schulen und teils Verwaltung verboten, andere erlauben oder empfehlen es ausdrücklich. An Hochschulen existieren Sprachleitfäden, die allerdings Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften sind. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben keinen einheitlichen Standard. Ein prominenter direktdemokratischer Vorstoß gegen das Gendern blieb ebenfalls erfolglos: In Hamburg scheiterte das Volksbegehren der Initiative ‚Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung' am Unterschriften-Quorum, was das Hamburgische Verfassungsgericht im Juli 2025 bestätigte.
Genderregeln in den Bundesländern (Auswahl, Stand Juni 2026)
| Land | Regelung | Scope | Seit |
|---|
| Bayern | Sonderzeichen verboten | Schulen, Hochschulen, Behörden | 04/2024 |
| Hessen | Sonderzeichen verboten | Ministerien, Landesverwaltung | 03/2024 |
| Sachsen | Sonderzeichen verboten + Genderklauseln | Schulen, Verwaltung, Partner | 07/2023 |
| Sachsen-Anhalt | Sonderzeichen verboten | Schulen | 08/2023 |
| Schleswig-Holstein | Sonderzeichen als Fehler gewertet | Schulen | 09/2021 |
| Bremen | Doppelpunkt empfohlen | Verwaltung, Schulen | 01/2021 |
| Berlin | Gendern nicht als Fehler gewertet | Schulen | laufend |
| Saarland | Doppelpunkt erlaubt | Schulen, Verwaltung | laufend |
- Länder mit Sonderzeichen-Verbot: mind. 5 (Bayern, Hessen, Sachsen, S.-Anhalt, SH)
- Länder erlauben Sonderzeichen: mind. 2 (Bremen, Saarland)
- Hochschulen mit Sprachleitfäden: rund 80 (Erhebung 2017 — Empfehlungen, keine Pflicht)
- ARD-weiter Gender-Standard: Keiner (Jede Rundfunkanstalt eigene Regeln)
Regulierung und Rechtschreibrat
Die Frage, ob und wie gegendert werden soll, wird auf mehreren Ebenen verhandelt: Der Rat für deutsche Rechtschreibung legt die amtliche Orthografie fest, Bundesländer erlassen Regeln für Schulen und Verwaltung, und auf kommunaler Ebene entstehen eigene Leitfäden. Ein bundesweit einheitliches Vorgehen gibt es nicht.
Hinweis: Wichtige Stationen
- 1972: Abschaffung von ‚Fräulein' in Bundesbehörden
- 1978: Trömel-Plötz: erster deutschsprachiger Aufsatz zur feministischen Sprachkritik
- 1980: Geschlechtsneutrale Stellenausschreibungen (§ 611b BGB)
- 2017: BVerfG: Dritte Geschlechtsoption verfassungsrechtlich geboten
- 2018: Geschlechtseintrag ‚divers' im Personenstandsgesetz
- 2019: Hannover: Erste Großstadt mit Genderstern in Verwaltung
- 2021: RdR bekräftigt: Sonderzeichen nicht empfohlen; Duden: 12.000 weibliche Einträge
- 2023: RdR: Sonderzeichen ‚nicht im Kernbestand der Orthografie'
- 2024: Bayern, Hessen: Genderverbot in Verwaltung und Schulen
- 2025: Hamburg: Verfassungsgericht bestätigt Scheitern des Volksbegehrens gegen Gendersprache am Quorum
- Der Rat für deutsche Rechtschreibung stellt 2023 fest: Sonderzeichen wie Genderstern oder Doppelpunkt im Wortinnern ‚gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie' und können ‚derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig begründet' ins Regelwerk aufgenommen werden.