In kontrollierten Studien beeinträchtigen geschlechtergerechte Formulierungen die Verständlichkeit nicht messbar: Die TU Braunschweig (Friedrich & Heise 2019) testete vier Versionen eines Vertrags an 355 Personen — ohne Unterschied im Verständnis. Das subjektive Empfinden, dass ungewohnte Formen den Lesefluss stören, ist trotzdem real, und es gibt berechtigte Barrierefreiheitsbedenken: Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband rät vom Doppelpunkt (Screenreader lesen ihn als lange Pause) und vom Unterstrich (für Sehbehinderte schlecht erkennbar) ab. Die Lesbarkeit hängt damit weniger am Gendern an sich als an der gewählten Form.
Was hinter der Parole steckt: Ein subjektives Leseempfinden wird zur objektiven Texteigenschaft erklärt — ungewohnt wird mit unverständlich gleichgesetzt. Die Pauschalaussage unterscheidet zudem nicht zwischen den Formen, obwohl Beidnennung, Sonderzeichen und neutrale Formulierungen ganz unterschiedlich wirken.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Meinst du unverständlich oder eher ungewohnt?"
- „Stört dich auch ‚Ärztinnen und Ärzte' — oder nur das Sternchen?"
- „Für wen muss ein Text lesbar sein — gehören blinde Menschen mit Screenreader dazu?"
Stichworte: unlesbar, Lesbarkeit, holprig, Lesefluss, kompliziert, unleserlich
Fakten dazu
Verständlichkeit und Lesbarkeit
- Eine Studie der TU Braunschweig (Friedrich & Heise 2019) testete vier Versionen eines Stromliefervertrags an 355 Studierenden: Kein signifikanter Unterschied in der Verständlichkeit zwischen generischem Maskulinum und geschlechtergerechten Versionen.
Weitere Studien stützen diesen Befund: Blake & Klimmt (2010) fanden bei Nachrichtentexten weder bei der Verständlichkeit noch bei der Textästhetik Nachteile. Allerdings beziehen sich die meisten Untersuchungen auf Beidnennung und Binnen-I — für neuere Formen wie Genderstern oder Doppelpunkt ist die Datenlage dünner. Die Universität Wien (Pabst & Kollmayer 2023) fand auch beim Genderstern keinen Verständlichkeitsnachteil, allerdings mit einer kleineren Stichprobe (N = 163).
Barrierefreiheit
Ein oft übersehener Aspekt der Genderdebatte betrifft die Barrierefreiheit: Wie kommen blinde Menschen, Screenreader-Nutzer und Menschen mit Lernschwierigkeiten mit Genderzeichen zurecht? Die Antwort hängt stark von der gewählten Form ab.
Hinweis: DBSV-Empfehlungen (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband)
- Empfohlen
- Erste Wahl: Geschlechtsneutrale Formulierungen
- Zweite Wahl: Beidnennung (Ärztinnen und Ärzte)
- Wenn Kurzform nötig: Genderstern (*)
- Nicht empfohlen
- Doppelpunkt (:): Längere Pause, Satzende-Eindruck
- Unterstrich (_): Schlecht erkennbar für Sehbehinderte
- Binnen-I: Problematisch bei Groß-/Kleinschreibung
- In Leichter Sprache dürfen keine Sonderzeichen zum Gendern verwendet werden — nur Beidnennung und geläufige neutrale Formulierungen sind zulässig. Es gibt bislang keine Form, die alle Geschlechter einbezieht und gleichzeitig barrierefrei ist.
Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) hatte 2021 noch das Sternchen empfohlen, richtete ihre Publikation im November 2023 aber neu aus und gibt seitdem bewusst kein Votum mehr für ein bestimmtes Genderzeichen ab — sie benennt nur noch Grundprinzipien wie Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit. Das grundsätzliche Spannungsfeld bleibt: Inklusion über Sprache und Inklusion über Barrierefreiheit sind derzeit nicht vollständig miteinander vereinbar.