Der Rentenwert — die Berechnungsgrundlage — ist seit dem 1. Juli 2023 tatsächlich bundeseinheitlich, das stimmt. Die ausgezahlten Renten unterscheiden sich aber weiter, weil sie von der individuellen Erwerbsbiografie abhängen: Bei Frauen liegt die Ost-Rente wegen der höheren DDR-Erwerbsquote sogar über der West-Rente (1.218 € vs. 861 €), bei Männern ist es leicht umgekehrt (1.416 € vs. 1.430 €). Gleiche Formel, aber unterschiedliche Ergebnisse je nach Lebenslauf.
Was hinter der Parole steckt: Verwechslung von Berechnungsgrundlage und Ergebnis: Die Angleichung der Rentenwert-Formel wird fälschlich mit gleichen Auszahlungsbeträgen gleichgesetzt.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Meinst du den Rentenwert oder den tatsächlichen Auszahlungsbetrag?"
- „Wusstest du, dass Frauen im Osten im Schnitt sogar mehr Rente bekommen als im Westen?"
Stichworte: Rente, Rentenwert, Ost, West, Angleichung, DDR