Explodieren die Mieten überall? Bringt die Mietpreisbremse nichts? Löst Enteignung die Wohnungsnot? Antworten mit Daten von Destatis, DIW, ifo und Eurostat.
Fakten
Mietentwicklung: Ein gespaltener Markt
Bei den Mieten gibt es nicht die eine Wahrheit, sondern zwei sehr unterschiedliche Märkte: Bestandsmieten (laufende Verträge) steigen bundesweit moderat um rund 2 % pro Jahr. Neuvertragsmieten in Großstädten und zunehmend in deren Umland steigen deutlich schneller. Wer lange im Mietvertrag ist, spürt die Krise kaum — wer umziehen muss oder neu in eine Stadt kommt, trifft sie mit voller Wucht.
- Bestandsmieten: +1,9 % (VPI-Nettokaltmiete, Mai 2026 ggü. Vorjahr)
- Neuvertragsmieten: +3,5 % (IW-Wohnindex, Q1 2026 ggü. Vorjahr)
- München: 24,11 €/m² (Median-Angebotsmiete, H1 2025)
- Leipzig: 11,01 €/m² (Median-Angebotsmiete, H1 2025)
Hinweis: Bestandsmieten-Index (VPI-Nettokaltmiete), Jahresdurchschnitte, 2020 = 100 — eigene Berechnung aus Destatis-Monatswerten
- 2020: 100 Index
- 2021: 101.2 Index
- 2022: 102.9 Index
- 2023: 105 Index
- 2024: 107.2 Index
- 2025: 109.4 Index
Zum Vergleich: Die Nominallöhne stiegen von 2020 bis 2024 kumuliert um rund 18 %, die Bestandsmieten im selben Zeitraum um gut 7 % (eigene Berechnung aus zwei Destatis-Reihen). Das DIW kommt entsprechend zum Befund, dass die durchschnittliche Mietbelastung zuletzt nicht gestiegen ist — sie ist aber sehr ungleich verteilt. Die Dynamik konzentriert sich auf Neuvermietungen in Ballungsräumen und deren Umland (+4,2 % im Q1 2026); in Berlin gingen die Angebotsmieten zuletzt sogar leicht zurück (−0,8 %).
- Bundesweit lagen die Bruttokaltmieten 2022 bei durchschnittlich 8,70 €/m² — in Großstädten 9,60 €/m², in Kleinstädten 7,50 €/m². Bei Einzug ab 2019: 9,80 €/m² bundesweit, 11,00 €/m² in Großstädten.
Wohnkostenbelastung: Wen die Krise trifft
Der Durchschnitt verdeckt die Verteilung: Im Mittel geben Mieterhaushalte 27,8 % ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete aus — ein seit Jahren weitgehend stabiler Wert. Aufgeschlüsselt zeigt sich aber, dass einkommensschwache Haushalte, Alleinlebende und Neueinzüge deutlich stärker belastet sind.
- Ø Mietbelastung: 27,8 % (aller Mieterhaushalte (2022))
- Ärmstes Fünftel: ~36 % (vs. ~22 % beim reichsten Fünftel (2021))
- Haushalte über 40 %: 3,1 Mio. (davon 1,5 Mio. über 50 % Belastung (2022))
- Alleinlebende: 32,7 % (vs. 22,8 % bei Zweipersonenhaushalten)
- Von den armutsgefährdeten Menschen in Deutschland waren 2025 35,0 % durch Wohnkosten überlastet (mehr als 40 % des Einkommens) — in der Gesamtbevölkerung waren es 11,2 %.
Wichtig für die Einordnung: Die stabile Durchschnittsbelastung bedeutet nicht Entwarnung. Sie entsteht auch dadurch, dass Menschen ausweichen — kleinere Wohnungen, längere Pendelwege, Verbleib in alten Verträgen. Die Belastungsspitzen liegen bei denen, die neu suchen müssen: Bei Einzug ab 2019 lag die Quote bei 29,5 %.
Nachfrage und Anbieter: Wer sucht, wem gehört der Markt?
Die Nachfrage nach Wohnungen wächst aus zwei Richtungen: Zum einen steigt die Zahl der Haushalte seit Jahrzehnten auch ohne Bevölkerungswachstum, weil immer mehr Menschen allein leben — 2025 gab es 41,1 Mio. Privathaushalte, davon 42,1 % Einpersonenhaushalte (2000–2024: +8,7 % Haushalte bei sinkender Haushaltsgröße). Zum anderen erhöhen Zuwanderungsspitzen die Nachfrage: 2022 lag die Nettozuwanderung mit +1,46 Mio. auf einem Rekordwert (davon rund 1,1 Mio. Zuzüge aus der Ukraine); bis 2025 fiel sie auf +235.000.
Hinweis: Wem gehören die rund 25 Mio. Mietwohnungen in Deutschland? (Zensus 2022)
- Private Kleinvermieter: 64.4% (16,1 Mio. Wohnungen)
- Privatwirtschaftliche Unternehmen: 14% (inkl. börsennotierter Konzerne)
- Kommunale/öffentliche Anbieter: 11.5%
- Genossenschaften: 8.7%
- Kirchen & Non-Profit: 1.4%
- Gesamt: rund 25 Mio. Mietwohnungen
- Private Kleinvermieter erzielten 2022 im Median knapp 5.500 € Nettomieteinnahmen im Jahr; rund 45 % lagen unter 5.000 €, etwa 9 % sogar im negativen Bereich — Vermietung dient häufig der Altersvorsorge.
Neubau: Weit unter Ziel und Bedarf
Die Bundesregierung hat sich 2021 das Ziel gesetzt, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, davon 100.000 öffentlich gefördert. Erreicht wurde es nie — 2025 wurde mit 206.600 fertiggestellten Wohnungen nur gut die Hälfte geschafft, der niedrigste Wert seit 2012. Hauptursachen des Einbruchs ab 2022: der schnelle Zinsanstieg und massiv gestiegene Baukosten.
Hinweis: Fertiggestellte Wohnungen vs. Regierungsziel 400.000 pro Jahr
- 2023: aktuell 294.4 Tsd., Ziel 400 Tsd.
- 2024: aktuell 251.9 Tsd., Ziel 400 Tsd.
- 2025: aktuell 206.6 Tsd., Ziel 400 Tsd.
Hinweis: Baugenehmigungen für Wohnungen (Vorlaufindikator für künftige Fertigstellungen)
- 2021: 380.7 Tsd.
- 2022: 354.4 Tsd.
- 2023: 260.1 Tsd.
- 2024: 215.3 Tsd.
- 2025: 238.5 Tsd.
- Neubaupreise: +44 % (Wohngebäude, Anfang 2021 bis Anfang 2026)
- Bauzinsen: 0,8 → 4,0 % (10 Jahre Zinsbindung, 2020 vs. Anfang 2026)
- Baulandpreise: +102 % (2010–2020 (Baupreise: +29 %))
Wie groß ist die Lücke? Das IW Köln beziffert den Neubaubedarf für 2021–2025 auf 372.600 Wohnungen pro Jahr; ab 2026 sinkt er demografiebedingt auf rund 257.400. Das Pestel-Institut schätzte Anfang 2026 den aufgelaufenen Mangel auf 1,4 Mio. fehlende Wohnungen (Studie im Auftrag des Bündnisses Soziales Wohnen, hier zitiert nach ZDF-Berichterstattung). Ein Hoffnungswert: Die Genehmigungen stiegen 2025 erstmals seit 2021 wieder (+10,8 %), und Ende 2025 waren 760.700 genehmigte Wohnungen noch nicht fertiggestellt. Wichtig für die Wirkung von Neubau: Über Umzugsketten macht er auch ältere, günstigere Wohnungen frei (Sickereffekt) — auf angespannten Märkten reicht dieser Effekt laut Studienauswertung der Bundestags-Wissenschaftsdienste aber nur eingeschränkt bis ins preisgünstige Segment.
Sozialwohnungen: Der schrumpfende Bestand
Sozialwohnungen haben eine zeitlich befristete Miet- und Belegungsbindung — läuft sie aus, wird die Wohnung zur normalen Mietwohnung. Weil jahrzehntelang mehr Bindungen ausliefen als neue gefördert wurden, ist der Bestand drastisch geschrumpft.
Hinweis: Bestand an Sozialmietwohnungen in Deutschland
- 1990: ~3,0 Mio. (Anfang der 1990er Jahre)
- 2006: über 2 Mio. (seither etwa halbiert)
- 2023: 1,07 Mio. (historischer Tiefstand)
- 2024: ~1,05 Mio. (erneut −20.600)
- Geförderte Wohneinheiten 2024: 61.887 (+25 % ggü. 2023, davon 26.796 neue Sozialmietwohnungen)
- Fallen jährlich aus der Bindung: >41.000 (über 500.000 bis 2035)
- Bundesmittel bis 2029: 23,5 Mrd. € (Aufwuchs auf 5,5 Mrd. €/Jahr)
- Trotz Rekordförderung sinkt der Sozialwohnungsbestand weiter: 2024 wurden nur 26.796 neue Sozialmietwohnungen gebaut, während über 41.000 aus der Bindung fielen.
Mietpreisbremse & Mietendeckel: Was die Evidenz zeigt
Die Mietpreisbremse (seit 2015, verlängert bis Ende 2029) begrenzt Neuvertragsmieten in angespannten Märkten auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Neubau (Erstnutzung nach Oktober 2014) ist ausgenommen; als verbreitete Umgehungsstrategie gilt die möblierte Vermietung, für die die Bundesregierung besseren Schutz angekündigt hat. Der Berliner Mietendeckel (2020–2021) ging weiter und fror Bestandsmieten ein — er ist das am besten untersuchte Experiment harter Mietregulierung in Deutschland.
Hinweis: Was die Studienlage zu beiden Instrumenten sagt
- Behauptung: Die Mietpreisbremse hat keinerlei Wirkung.
Faktencheck: Das DIW fand dort, wo sie greift, einen einmaligen Rückgang der Angebotsmieten um rund 3 %. Sie wirkt aber nur in Hochpreisregionen, Neubau ist ausgenommen, und Umgehungen (z. B. Möblierung) schwächen sie.
- Behauptung: Der Berliner Mietendeckel hat das Wohnungsproblem gelöst.
Faktencheck: Die Mieten regulierter Wohnungen sanken um rund 11 % — aber die Zahl der annoncierten Mietwohnungen halbierte sich, im Umland stiegen die Mieten um rund 12 %, und das BVerfG erklärte das Gesetz für nichtig.
- Mieten regulierter Wohnungen: −11 % (unter dem Berliner Mietendeckel (DIW))
- Mietwohnungsangebot: −50 bis −60 % (im regulierten Segment (DIW/ifo))
- BVerfG: nichtig: 25.03.2021 (Az. 2 BvF 1/20 — Länder ohne Gesetzgebungskompetenz)
Wichtig zur Einordnung des BVerfG-Beschlusses: Das Gericht hat den Mietendeckel aus Kompetenzgründen gekippt (Mietpreisrecht ist Bundesrecht), nicht inhaltlich bewertet. Ökonomisch zeigt die Evidenz einen Zielkonflikt: Preisregulierung entlastet Bestandsmieter messbar, verknappt aber bei unverändertem Angebot die verfügbaren Wohnungen und verschärft die Konkurrenz für Suchende — das ifo dokumentierte zudem eine Marktspaltung, bei der unregulierte Mieten schneller stiegen als in Vergleichsstädten.
Wohneigentum: Deutschland als Schlusslicht
Deutschland ist das einzige EU-Land, in dem mehr Menschen zur Miete wohnen als im Eigentum. Das hat historische Gründe (Nachkriegs-Mietwohnungsbau, funktionierender Mieterschutz) — aber die Hürden für den Eigentumserwerb sind zuletzt deutlich gestiegen: vervierfachte Zinsen, hohe Kaufnebenkosten und Preise, die nach kurzer Korrektur wieder steigen.
Hinweis: Anteil der Bevölkerung im Wohneigentum, 2024 (Eurostat)
- Rumänien: 94.3 %
- Polen: 87.1 %
- Italien: 75.9 %
- Spanien: 73.7 %
- EU-27: 68.4 %
- Frankreich: 61.2 %
- Österreich: 54.5 %
- Deutschland: 47.2 %
- Grunderwerbsteuer: 3,5–6,5 % (je nach Bundesland; bei 300.000 €: 10.500–19.500 €)
- Kaufpreise 2023: −8,4 % (stärkster Rückgang seit Beginn der Zeitreihe 2000)
- Kaufpreise Q1 2026: +1,4 % (ggü. Vorjahresquartal — Erholung seit 2024)
Wohneigentum ist für die Mittelschicht meist der wichtigste Vermögensbaustein — die niedrige Eigentumsquote gilt daher als ein wesentlicher Grund, warum das Medianvermögen deutscher Haushalte trotz hoher Einkommen im EU-Vergleich niedrig ausfällt (mehr dazu im Thema Vermögensverteilung).
Die Enteignungsdebatte: Berlin als Testfall
Beim Berliner Volksentscheid ‚Deutsche Wohnen & Co enteignen' stimmten am 26. September 2021 57,6 % der Teilnehmenden für die Vergesellschaftung der Bestände privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen (Beteiligung: 73,5 %; bezogen auf die gültigen Stimmen: 59,1 %). Der Entscheid ist rechtlich nicht bindend — er fordert den Senat auf, ein Vergesellschaftungsgesetz nach Art. 15 GG zu erarbeiten. Dieser Grundgesetzartikel wurde in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewandt.
- Ja-Stimmen: 57,6 % (Anteil der Teilnehmenden, Volksentscheid 2021)
- Betroffene Wohnungen: ~220.000–243.000 (je nach Schätzung und Stichtag; ~13,5 % der Berliner Mietwohnungen)
- Entschädigung (Senat): 28,8–36 Mrd. € (Initiative rechnet mit 7,3–13,7 Mrd. €)
Die vom Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 zum Ergebnis, dass Berlin die Gesetzgebungskompetenz hat und eine Vergesellschaftung mit Art. 15 GG grundsätzlich vereinbar wäre; die Kommissionsmehrheit sah auch die Verhältnismäßigkeit nicht entgegenstehen. Drei Mitglieder widersprachen in einem Sondervotum: Dass Vergesellschaftung den Wohnungsneubau erhöht, sei ‚nicht belegt und eher unplausibel' — wahrscheinlicher sei Bauzurückhaltung im verbleibenden privaten Markt. Der Landesrechnungshof warnte zudem, dass hohe Entschädigungen dem Land dauerhaft Mittel entziehen könnten, mit denen es stattdessen neuen Wohnraum schaffen oder fördern könnte.
- Vergesellschaftung ändert den Eigentümer, nicht die Zahl der Wohnungen: Sie kann Mieten im übernommenen Bestand dauerhaft binden, schafft aber selbst keinen zusätzlichen Wohnraum.
Deutschland im internationalen Vergleich
Deutschland ist Mieterland Nummer eins in der EU: 53 % der Bevölkerung wohnen zur Miete — der höchste Wert aller EU-Staaten (EU-Schnitt: 32 %). Entsprechend stark schlagen Mietsteigerungen hier auf die Breite der Bevölkerung durch: Die Wohnkostenüberlastung liegt deutlich über dem EU-Schnitt.
Wohnkostenüberlastung im EU-Vergleich, 2024 (Anteil der Bevölkerung mit Wohnkosten über 40 % des verfügbaren Einkommens)
| Land | Überlastungsquote |
|---|
| Griechenland | 28,9 % |
| Dänemark | 14,6 % |
| Deutschland | 12,0 % |
| EU-27 | 8,2 % |
| Spanien | 7,8 % |
| Frankreich | 7,0 % |
| Niederlande | 6,9 % |
| Österreich | 6,3 % |
Häufig als Vorbild genannt: Wien. Die Stadt besitzt rund 220.000 Gemeindewohnungen, dazu kommen über 200.000 geförderte (v. a. Genossenschafts-)Wohnungen — rund die Hälfte der Wiener wohnt gefördert. Dieses System wurde seit den frühen 1920er Jahren über ein Jahrhundert aufgebaut. Eine Analyse im Auftrag der deutschen Immobilienwirtschaft (empirica 2020) kommt zum Schluss, dass das Wiener Mietsystem nicht 1:1 übertragbar ist und private Neuvertragsmieten dort ähnlich hoch liegen wie in deutschen Metropolen — als übertragenswert gilt dagegen die Bodenpolitik: Wien kauft langfristig günstiges Bauland auf Vorrat und widmet seit 2019 größere Neubauflächen verpflichtend überwiegend für geförderten Wohnbau.
- Wiens geförderter Wohnungsbestand — rund 220.000 Gemeindewohnungen plus über 200.000 geförderte Wohnungen — ist das Ergebnis von 100 Jahren kontinuierlicher Bodenvorrats- und Wohnbaupolitik seit den frühen 1920er Jahren.