‚No-go-Areas‘ im Sinne rechtsfreier Räume gibt es in Deutschland nach Einschätzung von Polizei und Innenbehörden nicht — schon Berlins Innensenator und Brandenburger Polizeiführung wiesen den Begriff zurück. Was es gibt, sind ‚kriminalitätsbelastete Orte‘ wie der Alexanderplatz oder das Kottbusser Tor. Dort hat die Polizei aber mehr Befugnisse, nicht weniger: verdachtsunabhängige Kontrollen, Durchsuchungen, Videoüberwachung. Das ist das Gegenteil von Kapitulation — es ist gezielt erhöhte Präsenz.
Was hinter der Parole steckt: ‚No-go-Area‘ ist ein Kampfbegriff, der Staatsversagen suggeriert, das es so nicht gibt. Der Begriff erzeugt das Bild rechtsfreier Zonen — tatsächlich gelten an den gemeinten Orten erweiterte Polizeibefugnisse. Die Sprache behauptet einen Zustand, den die Rechtslage gerade widerlegt.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Welchen Ort meinst du konkret — und woher weißt du, dass dort kein Recht mehr gilt?"
- „Ist dir bekannt, dass die Polizei an ‚kriminalitätsbelasteten Orten‘ mehr Befugnisse hat als anderswo?"
- „Wenn dort verstärkt kontrolliert und überwacht wird — wäre das nicht das Gegenteil von Kapitulation?"
Stichworte: No-go-Area, rechtsfreier Raum, Staat, kapituliert, Görli, Problemviertel
Fakten dazu
‚No-go-Areas‘ & kriminalitätsbelastete Orte
Der Begriff ‚No-go-Area‘ im Sinne rechtsfreier Räume ist in der deutschen Sicherheitsdebatte fest verankert — trifft aber nicht, was Polizei und Behörden tatsächlich beobachten. Anerkannt werden Problemlagen an einzelnen Orten; diese führt die Polizei als ‚Angsträume‘ oder ‚kriminalitätsbelastete Orte‘.
- Behauptung: ‚No-go-Areas‘ sind rechtsfreie Räume, in die sich Polizei und Staat nicht mehr trauen.
Faktencheck: Polizei und Innenbehörden weisen den Begriff seit Jahrzehnten zurück: Bereits 1998 stellte ein Brandenburger Polizeiführer klar, es gebe keine ‚rechtsfreien Räume, wo das staatliche Gewaltmonopol nicht greift‘; Berlins Innensenator betonte 2004, es gebe ‚nirgendwo in Berlin No-go-Areas‘.
- Behauptung: An Problemorten wie dem Kottbusser Tor hat sich der Staat zurückgezogen.
Faktencheck: Das Gegenteil ist der Fall: An den polizeilich als ‚kriminalitätsbelastete Orte‘ geführten Plätzen (in Berlin aktuell sieben, u. a. Alexanderplatz, Görlitzer Park, Kottbusser Tor) gelten erweiterte Befugnisse — verdachtsunabhängige Identitätskontrollen, Durchsuchungen und Videoüberwachung schon im Vorfeld einer konkreten Gefahr, auf Grundlage des Berliner ASOG.