Das GModG wurde am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen; die 65-Prozent-Regel entfällt voraussichtlich mit dem Inkrafttreten nach Bundestagsbeschluss. Damit endet aber kein Risiko: Die Bio-Treppe sieht ab 2029 verpflichtende Bio-/H2-Anteile vor (Start 10 %, steigend bis 60 % bis 2040), parallel greift ETS 2 ab 2028 ohne Preisdeckel, und die geplante Mieter-Kostenbremse zwingt Vermieter zu 50 % der CO2- und Bio-Kostenanteile. Eine 2026 eingebaute Gasheizung läuft 15 bis 20 Jahre und sammelt diese Risiken auf.
Was hinter der Parole steckt: Falsche Vollständigkeit: Eine einzelne Regulierung (65-Prozent-Regel) wird gekippt, das wird als Auflösung aller Risiken interpretiert. Tatsächlich bleiben drei andere Mechanismen wirksam — Bio-Treppe ab 2029, ETS 2 ab 2028, Mieter-Kostenbremse. Das Argument verwechselt Teil-Erleichterung mit Gesamt-Sicherheit.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Wenn ab 2029 verpflichtende Bio-/H2-Anteile (Start 10 %, bis 60 % 2040) für Gasheizungen kommen — woher beziehst du deinen Anteil und zu welchem Preis?"
- „Wer trägt die CO2-Kosten ab 2028, wenn der ETS-2-Preis steigt — und wie schlägt sich das auf deine jährliche Heizkostenabrechnung?"
- „Welche der drei Risiken (Bio-Quote, ETS 2, Mieter-Kostenbremse) hältst du für deinen Fall für irrelevant — und mit welcher Begründung?"
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Fakten dazu
Politischer und rechtlicher Stand (Mai 2026)
Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen — Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) brachten den Entwurf ein. Der Beschluss sieht vor: Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen entfällt, der Heizungstyp bleibt technologieoffen (Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig), Mieter werden vor unwirtschaftlichen Installationen geschützt, ab 2029 greifen verpflichtende Bio-/H2-Anteile (‚Bio-Treppe‘). Das Verfahren ist nach Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG als besonders eilbedürftig eingestuft; der Bundestag soll vor der Sommerpause Mitte Juli 2026 entscheiden. Bis zum Inkrafttreten gilt weiter das GEG mit der 65-Prozent-Regel (in Großstädten >100.000 EW noch bis Ende Oktober 2026 in Übergangsfrist).
Was ist Stand Mai 2026 was — geltendes Recht vs. Entwurf
| Vorhaben | Status | Wirkung |
|---|
| GEG (65-%-Regel) | geltendes Recht | in Großstädten bis Übergangsfrist, sonst nach kommunaler Wärmeplanung |
| Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) | Referentenentwurf 5.5.2026, in Verbändeanhörung | soll 65-%-Regel ablösen, Bio-Treppe ab 2029 einführen |
| Mieter-Kostenbremse | Koalitionseinigung 30.4.2026 | Vermieter trägt 50 % der CO2-, Bio- und Netzkostenanteile |
| Wärmeplanungsgesetz-Novelle | Referentenentwurf BMWE 30.4.2026 | vereinfachtes Verfahren für Kommunen <15.000 EW |
| EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) | in Kraft, Umsetzungsfrist 29.5.2026 | Förderung neuer reiner Fossil-Kessel seit 1.1.2025 untersagt; ab 2030 nur Zero-Emission-Buildings im Neubau |
| EU-ETS 2 (CO2-Preis Gebäude/Verkehr) | EU-Recht, voller Start 2028 | Preisbildung am Markt; Frühauktionen 2027; MSR-Mechanismus |
- Politische Kursänderungen sind möglich; CO2-Preis und EU-Vorgaben sind aber europarechtlich verankert und nicht national einseitig kippbar.
Lock-in-Risiko: warum Übergangs-Gas trügerisch sein kann
Eine 2026 eingebaute Gasheizung läuft typischerweise 15 bis 20 Jahre. In diesem Zeitraum greifen mehrere belastende Effekte zusammen: ETS 2 ab 2028 (Marktpreis ohne Deckel), eine geplante Bio-Treppe ab 2029 (Referentenentwurf GModG, noch nicht beschlossen), steigende Gasnetzentgelte bei sinkender Auslastung sowie lokale Stilllegungspläne von Stadtwerken. Wer heute fossil investiert, trägt diese kumulierten Risiken.
CO2-Preis-Fahrplan: nationaler nEHS und EU-ETS 2
Bis Ende 2026 läuft der nationale Emissionshandel (nEHS) im Korridor 55 bis 65 EUR/t CO2. Ab 2027 finden Frühauktionen für ETS 2 statt; der volle operative Start des EU-ETS 2 wurde im November 2025 auf 2028 verschoben. Im EU-ETS 2 gibt es keinen Preisdeckel und keinen Korridor — die Preise bilden sich am Markt.
Hinweis: Vom nationalen Korridor zum EU-Marktpreis
- 2025: 55 EUR/t (nationaler Festpreis)
- 2026: 55–65 EUR/t (nationaler Korridor)
- 2027: Frühauktionen (ETS 2 Übergang, Auktionen starten)
- 2028: ETS 2 voll (Marktpreis ohne Deckel)
- 2030er: szenarioabhängig (EWI-Studien zeigen breite Spannen)
- Die 45-EUR-Schwelle der ETS-2-Marktstabilitätsreserve (MSR) ist ein Eingriffsmechanismus, kein Preisdeckel: Bei Überschreiten werden zusätzliche Zertifikate aus der Reserve in den Markt gegeben.
- Rechenbeispiel: 55 EUR/t CO2 entsprechen rund 1,1 Ct/kWh Aufschlag auf den Gaspreis (~220 EUR/Jahr bei 20.000 kWh). Bei marktbasiert höheren Preisen wächst dieser Anteil entsprechend; konkrete Pfade sind szenarioabhängig.
- Die EU-Kommission hat am 27. November 2025 einen Reformvorschlag zur ETS-2-Marktstabilitätsreserve eingebracht; das Europäische Parlament beriet am 29. April 2026 darüber und fordert, die 45-EUR-Eingriffsschwelle über 2029 hinaus zu verlängern und an die Preise von 2026 anzupassen. Bis zum Abschluss des Trilogs gilt die ursprüngliche Regelung weiter.