Politik kann nationales Ordnungsrecht verändern — beim GModG ist das am 13. Mai 2026 mit dem Kabinettsbeschluss geschehen, der Bundestag soll vor der Sommerpause entscheiden. Die wirtschaftlich entscheidenden Größen sind aber EU-rechtlich verankert: ETS 2 ab 2028 (kein Preisdeckel), EPBD-Vorgaben für Zero-Emission-Buildings ab 2030 und das EU-Förderverbot für reine Fossil-Kessel seit 1.1.2025. Wer nur auf eine politische Wende wartet, ignoriert genau die Rahmenbedingungen, die nicht national kippbar sind.
Was hinter der Parole steckt: Vermeidungs-Argument: Die nationale Ordnungsrechts-Ebene wird mit der EU-Preisrahmen-Ebene verschmolzen. National kippbar ist GEG/GModG — EU-Rahmen (ETS 2, EPBD, Förderverbot fossiler Kessel) sind es nicht. Wer auf ‚die Politik‘ wartet, wartet auf Veränderungen, die in der Sache nicht eintreten werden.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Welche der drei EU-Rahmen (ETS 2, EPBD Zero-Emission-Buildings, Förderverbot fossiler Kessel) hältst du für national kippbar?"
- „Was passiert mit deiner Gasheizung 2028, wenn der ETS-2-CO2-Preis startet — unabhängig davon, was der Bundestag bis dahin entscheidet?"
- „Wann genau wäre für dich ‚die Politik hat sich geklärt‘ — bei jeder neuen Bundestags- oder EU-Wahl kann sich wieder etwas verschieben?"
Stichworte: politik, warten, wende, regierung, wahl
Fakten dazu
Politischer und rechtlicher Stand (Mai 2026)
Am 13. Mai 2026 hat das Bundeskabinett das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen — Bauministerin Verena Hubertz (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) brachten den Entwurf ein. Der Beschluss sieht vor: Die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen entfällt, der Heizungstyp bleibt technologieoffen (Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig), Mieter werden vor unwirtschaftlichen Installationen geschützt, ab 2029 greifen verpflichtende Bio-/H2-Anteile (‚Bio-Treppe‘). Das Verfahren ist nach Art. 76 Abs. 2 Satz 4 GG als besonders eilbedürftig eingestuft; der Bundestag soll vor der Sommerpause Mitte Juli 2026 entscheiden. Bis zum Inkrafttreten gilt weiter das GEG mit der 65-Prozent-Regel (in Großstädten >100.000 EW noch bis Ende Oktober 2026 in Übergangsfrist).
Was ist Stand Mai 2026 was — geltendes Recht vs. Entwurf
| Vorhaben | Status | Wirkung |
|---|
| GEG (65-%-Regel) | geltendes Recht | in Großstädten bis Übergangsfrist, sonst nach kommunaler Wärmeplanung |
| Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) | Referentenentwurf 5.5.2026, in Verbändeanhörung | soll 65-%-Regel ablösen, Bio-Treppe ab 2029 einführen |
| Mieter-Kostenbremse | Koalitionseinigung 30.4.2026 | Vermieter trägt 50 % der CO2-, Bio- und Netzkostenanteile |
| Wärmeplanungsgesetz-Novelle | Referentenentwurf BMWE 30.4.2026 | vereinfachtes Verfahren für Kommunen <15.000 EW |
| EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) | in Kraft, Umsetzungsfrist 29.5.2026 | Förderung neuer reiner Fossil-Kessel seit 1.1.2025 untersagt; ab 2030 nur Zero-Emission-Buildings im Neubau |
| EU-ETS 2 (CO2-Preis Gebäude/Verkehr) | EU-Recht, voller Start 2028 | Preisbildung am Markt; Frühauktionen 2027; MSR-Mechanismus |
- Politische Kursänderungen sind möglich; CO2-Preis und EU-Vorgaben sind aber europarechtlich verankert und nicht national einseitig kippbar.
CO2-Preis-Fahrplan: nationaler nEHS und EU-ETS 2
Bis Ende 2026 läuft der nationale Emissionshandel (nEHS) im Korridor 55 bis 65 EUR/t CO2. Ab 2027 finden Frühauktionen für ETS 2 statt; der volle operative Start des EU-ETS 2 wurde im November 2025 auf 2028 verschoben. Im EU-ETS 2 gibt es keinen Preisdeckel und keinen Korridor — die Preise bilden sich am Markt.
Hinweis: Vom nationalen Korridor zum EU-Marktpreis
- 2025: 55 EUR/t (nationaler Festpreis)
- 2026: 55–65 EUR/t (nationaler Korridor)
- 2027: Frühauktionen (ETS 2 Übergang, Auktionen starten)
- 2028: ETS 2 voll (Marktpreis ohne Deckel)
- 2030er: szenarioabhängig (EWI-Studien zeigen breite Spannen)
- Die 45-EUR-Schwelle der ETS-2-Marktstabilitätsreserve (MSR) ist ein Eingriffsmechanismus, kein Preisdeckel: Bei Überschreiten werden zusätzliche Zertifikate aus der Reserve in den Markt gegeben.
- Rechenbeispiel: 55 EUR/t CO2 entsprechen rund 1,1 Ct/kWh Aufschlag auf den Gaspreis (~220 EUR/Jahr bei 20.000 kWh). Bei marktbasiert höheren Preisen wächst dieser Anteil entsprechend; konkrete Pfade sind szenarioabhängig.
- Die EU-Kommission hat am 27. November 2025 einen Reformvorschlag zur ETS-2-Marktstabilitätsreserve eingebracht; das Europäische Parlament beriet am 29. April 2026 darüber und fordert, die 45-EUR-Eingriffsschwelle über 2029 hinaus zu verlängern und an die Preise von 2026 anzupassen. Bis zum Abschluss des Trilogs gilt die ursprüngliche Regelung weiter.