Die Rechtslage ist 2026 in Bewegung. Geltendes Recht ist weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG); seine 65-Prozent-Regel für neue Heizungen gilt in Großstädten (>100.000 EW) zunächst bis Ende Oktober 2026, weil die Übergangsfrist verlängert wurde. Parallel laufen Reform-Vorhaben — sie sind aber überwiegend Eckpunkte oder Referentenentwürfe, kein beschlossenes Recht.
| Vorhaben | Status | Wirkung |
|---|
| GEG (65-%-Regel) | geltendes Recht | in Großstädten bis Übergangsfrist, sonst nach kommunaler Wärmeplanung |
| Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) | Referentenentwurf 5.5.2026, in Verbändeanhörung | soll 65-%-Regel ablösen, Bio-Treppe ab 2029 einführen |
| Mieter-Kostenbremse | Koalitionseinigung 30.4.2026 | Vermieter trägt 50 % der CO2-, Bio- und Netzkostenanteile |
| Wärmeplanungsgesetz-Novelle | Referentenentwurf BMWE 30.4.2026 | vereinfachtes Verfahren für Kommunen <15.000 EW |
| EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) | in Kraft, Umsetzungsfrist 29.5.2026 | Förderung neuer reiner Fossil-Kessel seit 1.1.2025 untersagt; ab 2030 nur Zero-Emission-Buildings im Neubau |
| EU-ETS 2 (CO2-Preis Gebäude/Verkehr) | EU-Recht, voller Start 2028 | Preisbildung am Markt; Frühauktionen 2027; MSR-Mechanismus |