Kann ein Bundesland selbst abschieben, den Rundfunkbeitrag abschaffen oder Bundesgesetze blockieren? Was eine Landesregierung darf, wer sie kontrolliert und was über Parteiverbote und Brandmauer bekannt ist.
Fakten
Wer macht was im Bundesstaat?
Das Grundgesetz verteilt die Macht zwischen Bund und Ländern nach einem einfachen Grundsatz mit vielen Ausnahmen: Staatliche Aufgaben sind Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes regelt (Art. 30 GG). In der Praxis hat der Bund allerdings die meisten Gesetze gemacht, während die Länder sie ausführen. Was eine Landesregierung bewegen kann, hängt deshalb stark davon ab, ob ein Bereich zur Gesetzgebung oder zum Vollzug gehört.
- Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG) — Behörden, Personal und Verwaltungsverfahren liegen damit beim Land.
Wer regelt, wer führt aus? Ausgewählte Bereiche
| Bereich | Gesetzgebung | Ausführung |
|---|
| Schule, Lehrpläne | Land | Land |
| Polizei- und Ordnungsrecht | Land | Land |
| Rundfunk | Länder gemeinsam per Staatsvertrag | Rundfunkanstalten (staatsfern) |
| Aufenthalts- und Asylrecht | Bund (und EU) | BAMF entscheidet über Asyl; Ausländerbehörden der Länder vollziehen |
| Strafrecht | Bund | Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder |
| Beamtenstatus | Bund (Beamtenstatusgesetz) | Land ernennt und führt das eigene Personal |
| Grenzschutz | Bund | Bundespolizei |
- Behauptung: Landesrecht kann Bundesrecht außer Kraft setzen, wenn der Landtag es so beschließt.
Faktencheck: Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG). Ein Land kann nur dort eigene Regeln setzen, wo das Grundgesetz es zulässt.
- Behauptung: Im Bundesstaat entscheidet ohnehin alles Berlin.
Faktencheck: Die meisten Gesetze macht zwar der Bund, doch die Länder haben die Gesetzgebung überall dort, wo das Grundgesetz sie nicht dem Bund zuweist (Art. 70 GG), und sie betreiben den größten Teil der Verwaltung.
Sachsen-Anhalt 2026: Ergebnis und Regierungsbildung
Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde die AfD mit großem Abstand stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit der Sitze. Die folgenden Angaben beschreiben das amtliche Endergebnis und den Stand der Regierungsbildung am 15. Oktober 2026; sie können sich bis zur geplanten Ministerpräsidentenwahl im Dezember ändern.
- AfD (Zweitstimmen): 43,8 % (2021: 20,8 %)
- CDU (Zweitstimmen): 17,2 % (2021: 37,1 %)
- Wahlbeteiligung: 77,8 % (2021: 60,3 %)
- Sitze der AfD: 39 / 83 (absolute Mehrheit: 42)
Hinweis: Sitzverteilung im Landtag Sachsen-Anhalt 2026 (83 Sitze; FDP nicht mehr vertreten)
- AfD: 39 Sitze
- CDU: 15 Sitze
- Linke: 8 Sitze
- SPD: 8 Sitze
- Grüne: 8 Sitze
- BSW: 5 Sitze
- CDU, SPD, Grüne und Linke kommen zusammen auf 39 Sitze — genauso viele wie die AfD. Eine Mehrheit ohne AfD (44 Sitze) gibt es nur unter Einschluss des BSW.
Hinweis: So wird nach Art. 65 der Landesverfassung der Ministerpräsident gewählt (geheime Wahl)
- 1. Wahlgang: 42 Stimmen nötig (Mehrheit der 83 Mitglieder)
- 2. Wahlgang: binnen 7 Tagen, wieder 42 (Mehrheit der Mitglieder)
- Auflösungsbeschluss: binnen 14 Tagen (Neuwahl nur, wenn 42 Abgeordnete zustimmen)
- 3. Wahlgang: Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt (nicht mehr Mehrheit der Mitglieder (Art. 65 Abs. 2 LV))
Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will sich kurz vor Weihnachten zur Wahl stellen, nach eigener Aussage nur im ersten Wahlgang und nur, wenn er eine Mehrheit sicher sieht. Bis zur Wahl eines Nachfolgers führt Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) die Geschäfte weiter. Der Politikwissenschaftler Marcel Lewandowsky weist darauf hin, dass ein Auszug der CDU in einem dritten Wahlgang die Wahl eines AfD-Kandidaten erleichtern würde, weil dort nur die abgegebenen Stimmen zählen.
- Am 6. Oktober 2026 wählte der Landtag Tobias Rausch (AfD) mit 48 Ja-Stimmen zum Landtagspräsidenten — dem ersten der AfD in einem deutschen Landtag.
- Mögliche Wahlprüfung: Laut Medienberichten sollen Kosten für AfD-Bürgerdialoge vor der Wahl teilweise aus Fraktionsmitteln bezahlt worden sein; die Fraktion bestreitet das.
Der Landeshaushalt: wie viel Spielraum es gibt
Eine Landesregierung steuert vor allem über Geld und Personal. Der Doppelhaushalt 2025/2026 von Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2025 beschlossen; eine neue Regierung müsste ab 2027 einen eigenen Haushalt durch den Landtag bringen — und braucht dafür eine Mehrheit.
- Ausgaben 2026: 15,6 Mrd. € (Landeshaushalt Sachsen-Anhalt)
- Personalausgaben 2026: 3,4 Mrd. € (22,3 % der Ausgaben)
- an die Kommunen: 2,1 Mrd. € (Kommunaler Finanzausgleich 2026)
- offener Handlungsbedarf ab 2027: −1,5 Mrd. € (laut Finanzplanung 2025–2029)
Hinweis: Woher das Geld kommt: Einnahmen 2026 (Planung, Mio. €)
- Steuereinnahmen: 9563%
- Bundesergänzungszuweisungen: 1268%
- Neuverschuldung: 1029%
- EU-Mittel: 678%
- Investitionsmittel vom Bund: 467%
- Übrige Einnahmen: 2627%
- Gesamt: 15.632 Mio. €
- Sachsen-Anhalt erhielt 2025 im Finanzkraftausgleich der Länder einen Zuschlag von 1,95 Mrd. €; die Steuereinnahmen je Einwohner lagen bei 60,3 % des Länderdurchschnitts.
Personal, Zahlungen an die Kommunen, Investitionen und Zinsen machen laut Finanzministerium etwa 65 bis 70 Prozent der Ausgaben aus. Vieles davon ist durch Gesetze, Tarifverträge und Förderzusagen gebunden; Umschichtungen sind möglich, aber nur schrittweise und nur mit Haushaltsmehrheit im Landtag.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz
Innere Sicherheit ist der Bereich, in dem eine Landesregierung am unmittelbarsten wirkt: Die Polizei ist Landespolizei, die Staatsanwaltschaften unterstehen der Landesjustizverwaltung, und der Verfassungsschutz ist in Sachsen-Anhalt eine Abteilung des Innenministeriums.
- Polizeivollzugsbeamte: rund 6.400 (Landespolizei, 1.4.2025)
- Zielzahl: 7.000 (laut Innenministerium)
- Polizeianwärter in Ausbildung: 1.060 (Stand 1.3.2026)
- Staatsanwälte müssen dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen; Aufsicht und Leitung liegen bei der Landesjustizverwaltung (§§ 146, 147 GVG).
- Jedes Land muss eine Verfassungsschutzbehörde unterhalten (§ 2 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz); mehrere Länder können eine gemeinsame betreiben.
- Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stufte den AfD-Landesverband im November 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein; zuvor war er seit 2021 Verdachtsfall.
- Sogenannte politische Beamte — etwa Staatssekretäre — kann eine Regierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen; welche Ämter dazu zählen, bestimmt das Landesrecht (§ 30 BeamtStG).
Migration: Was das Land vollzieht und was der Bund regelt
Bei Abschiebungen sind die Rollen geteilt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über Asylanträge, das Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht, und die Ausländerbehörden der Länder setzen es um. Jedes Land muss eine zentrale Stelle für den Vollzug von Abschiebungen bestimmen (§ 71 AufenthG).
- Abschiebungen durch Sachsen-Anhalt: 577 (2025 (2024: 651))
- gescheiterte Abschiebungsversuche: 792 (Sachsen-Anhalt, 2025)
- Ausreisepflichtige: 4.770 (Sachsen-Anhalt, 31.12.2025)
- davon mit Duldung: 4.097 (rund 86 %)
Hinweis: Warum Ausreisepflichtige geduldet werden: häufigste Gründe bundesweit (31.7.2025, Anzahl Duldungen)
- Sonstige Gründe: 62543
- Fehlende Reisedokumente: 44519
- Familiäre Bindung: 25136
- Ungeklärte Identität: 16578
- Maßnahmen stehen bevor: 6358
- Ermessensduldung: 6282
- Abschiebungshindernis: 6192
Eine Landesregierung kann den Vollzug priorisieren, Personal in den Ausländerbehörden aufstocken und Abläufe straffen. Die häufigsten benannten Gründe für Duldungen — fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen, ungeklärte Identität — ergeben sich dagegen überwiegend aus Bundesrecht, Völkerrecht, dem Verhalten der Herkunftsstaaten und teils der Betroffenen selbst. Direkten Spielraum hat das Land vor allem bei Ermessensduldungen und bei der Durchsetzung im Einzelfall. Der Grenzschutz ist Aufgabe der Bundespolizei.
Schule und Bildung: Kernkompetenz der Länder
- allgemeinbildende Schulen: 850 (Schuljahr 2025/26)
- Schülerinnen und Schüler: 211.854 (Sachsen-Anhalt)
- Lehrkräfte im Landesdienst: 13.974 (an öffentlichen Schulen)
- Lehrpläne erlässt in Sachsen-Anhalt das Bildungsministerium; sie beschreiben verbindliche Ziele und Inhalte des Unterrichts.
Schulpolitik ist damit einer der Bereiche, in denen eine neue Regierung tatsächlich viel ändern kann — über Lehrpläne, Personalauswahl und Schulorganisation. Grundlegende Änderungen am Schulgesetz brauchen allerdings eine Mehrheit im Landtag, und die gemeinsamen Bildungsstandards der Länder setzen einen Rahmen.
Rundfunk: Was ein Land beim Beitrag und beim MDR kann
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk beruht auf Staatsverträgen aller 16 Länder. Die AfD Sachsen-Anhalt hat angekündigt, die Rundfunkstaatsverträge als erste Amtshandlung zu kündigen und den Rundfunk auf ein Grundangebot zu reduzieren. Was rechtlich möglich ist, ist enger und zeitlich später, als die Ankündigung nahelegt — und in Teilen unter Juristen umstritten.
Hinweis: Rundfunkbeitrag und Sachsen-Anhalt: wichtige Daten
- Dez. 2020: Sachsen-Anhalt stimmt Erhöhung nicht zu (als einziges Land; Beitrag bleibt bei 17,50 €)
- 20.7.2021: BVerfG: Erhöhung auf 18,36 € gilt (unterlassene Zustimmung verletzt die Rundfunkfreiheit)
- Nov. 2025: Reform der Beitragsfestsetzung scheitert (Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterzeichnen nicht; Einstimmigkeit bleibt)
- 6.9.2026: AfD kündigt Kündigung der Staatsverträge an (nach der Landtagswahl)
- 31.12.2028: frühestmögliches Wirksamwerden (bei Kündigung bis Ende 2027)
- Der Medienstaatsvertrag kann jeweils mit einjähriger Frist zum Jahresende gekündigt werden, nach 2022 nur noch alle zwei Jahre — der nächste erreichbare Termin ist der 31.12.2028. Zwischen den übrigen Ländern bleibt er in Kraft.
- Allein kann Sachsen-Anhalt den MDR nicht auflösen: Kündigt nur ein Land, bleibt der MDR-Staatsvertrag zwischen Sachsen und Thüringen in Kraft. Aufgelöst wird der MDR erst, wenn zwei Länder kündigen.
Ob nach einem Ausstieg in Sachsen-Anhalt kein Rundfunkbeitrag mehr erhoben würde, ist umstritten. Der Medienrechtler Dieter Dörr argumentiert, die Beitragspflicht beruhe auf der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts von 2021 und bestünde fort; ein Gutachten von Paulina Starski kommt zu dem Ergebnis, dass das Land dann keinen Beitrag mehr erhöbe, aber eine eigene angemessen finanzierte Landesrundfunkanstalt schaffen müsste. Einig sind sich beide Seiten, dass die Rundfunkfreiheit (Art. 5 GG) das Land weiter zu einer funktionsfähigen öffentlich-rechtlichen Versorgung verpflichtet.
- Rundfunkbeitrag pro Monat: 18,36 € (je Wohnung, Stand 2026)
- Beitragskonten in Sachsen-Anhalt: 1,26 Mio. (31.12.2025)
- KEF-Empfehlung ab 2027: 18,64 € (braucht Zustimmung aller Länder)
Bundesrat: Einfluss auf die Bundespolitik
Hinweis: Stimmen Sachsen-Anhalts im Bundesrat
- 4 von 69: 4 von 69 Stimmen — für eine Mehrheit braucht es 35
- Ein Land kann seine Stimmen nur einheitlich abgeben; eine Enthaltung wirkt im Bundesrat wie ein Nein, weil Beschlüsse mindestens 35 Ja-Stimmen brauchen.
Hinweis: Anteil zustimmungsbedürftiger Bundesgesetze je Wahlperiode des Bundestags
- 15. WP: 50.8 %
- 16. WP: 41.8 %
- 17. WP: 38.3 %
- 18. WP: 35.8 %
- 19. WP: 37.8 %
- 20. WP: 34.7 %
Nur bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen — zuletzt etwa jedes dritte — kann der Bundesrat ein Gesetz endgültig stoppen. Bei allen anderen kann er Einspruch einlegen, den der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen kann; hat der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit Einspruch eingelegt, braucht auch der Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit. In der laufenden 21. Wahlperiode hat der Bundesrat bis September 2026 bei 2 von 178 beratenen Gesetzen die Zustimmung versagt.
Wer kontrolliert eine Landesregierung?
Eine Landesregierung handelt nicht ohne Kontrolle: Der Landtag beschließt Gesetze und Haushalt, das Landesverfassungsgericht prüft die Einhaltung der Landesverfassung, Verwaltungsgerichte prüfen einzelne Behördenentscheidungen, und der Bund überwacht die Ausführung von Bundesgesetzen. Gleichzeitig verteilt die Verfassung Sperrminoritäten: Wer mehr als ein Drittel der Sitze hat, kann Zwei-Drittel-Entscheidungen blockieren.
Mehrheitshürden im Landtag Sachsen-Anhalt (83 Sitze, AfD 39)
| Entscheidung | Hürde | Stimmen | Rechtsgrundlage |
|---|
| Wahl des Ministerpräsidenten (1./2. Wahlgang) | Mehrheit der Mitglieder | 42 | Art. 65 LV |
| Konstruktives Misstrauensvotum | Mehrheit der Mitglieder | 42 | Art. 72 LV |
| Verfassungsänderung | zwei Drittel der Mitglieder | 56 | Art. 78 LV |
| Selbstauflösung des Landtags | zwei Drittel der Mitglieder | 56 | Art. 60 LV |
| Abberufung des Landtagspräsidenten | zwei Drittel der Mitglieder | 56 | Art. 49 LV |
| Wahl der Landesverfassungsrichter | zwei Drittel der Anwesenden, mindestens Mehrheit der Mitglieder; nach 6 Monaten Vorschlag des Gerichts mit Mehrheit der Mitglieder | bei voller Besetzung 56; Gerichtsvorschlag 42 | Art. 74 LV |
| Abschluss und Kündigung von Staatsverträgen | Zustimmung des Landtags | Mehrheit | Art. 69 LV |
- Mit 39 von 83 Sitzen hält die AfD eine Sperrminorität: Ohne ihre Stimmen ist keine Änderung der Landesverfassung möglich.
- Im April 2026 hat der alte Landtag die Landesverfassung mit 72 zu 22 Stimmen geändert, unter anderem bei der Wahl der Landesverfassungsrichter; die Befürworter begründeten das mit der Absicherung des Gerichts, die AfD stimmte dagegen.
Parteiverbot und Finanzierungsausschluss
Das Grundgesetz erlaubt es, verfassungswidrige Parteien zu verbieten oder von staatlicher Finanzierung auszuschließen (Art. 21 Abs. 2 und 3 GG). Entscheiden kann nur das Bundesverfassungsgericht. Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt wird erneut über ein Verfahren gegen die AfD oder einzelne Landesverbände gestritten.
Hinweis: Parteiverbotsverfahren in der Bundesrepublik
- 1952: SRP verboten (Urteil 23.10.1952)
- 1956: KPD verboten (Verfahren dauerte fast fünf Jahre)
- 2003: NPD-Verfahren eingestellt (Anträge von 2001)
- 2017: NPD nicht verboten (verfassungsfeindlich, aber ohne Anhaltspunkte, dass sie ihre Ziele erreichen kann; Antrag Dez. 2013)
- 2024: ‚Die Heimat‘ (ex-NPD) von Finanzierung ausgeschlossen (für sechs Jahre, erster Fall nach Art. 21 Abs. 3 GG)
- Einen Verbotsantrag können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen; eine Landesregierung nur gegen eine Partei, die allein in ihrem Land organisiert ist (§ 43 BVerfGG).
- Wird eine Partei verboten, verlieren ihre Bundestagsabgeordneten das Mandat; für Direktmandate wird neu gewählt, Listenplätze bleiben unbesetzt (§ 46 Bundeswahlgesetz).
- Stand Oktober 2026 liegt dem Bundesverfassungsgericht kein Verbotsantrag gegen die AfD vor.
Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält Parteiverbote für zulässig, wenn ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht und das Verbot verhältnismäßig ist; so bestätigte er 2003 das Verbot der türkischen Refah-Partei. Die Hürden sind hoch, und wie ein Verfahren gegen die AfD ausginge, lässt sich nicht verlässlich vorhersagen.
Brandmauer oder Einbindung: was die Forschung zeigt
Wie etablierte Parteien mit radikal rechten Parteien umgehen sollen, ist eine politische Abwägung. Die Politikwissenschaft kann aber prüfen, welche Folgen Ausgrenzung, Übernahme von Positionen oder Regierungsbeteiligung bisher hatten. Das Bild ist uneinheitlich: Es gibt keine Strategie, die nachweislich immer wirkt.
Ausgewählte Studien und ihre Kernbefunde
| Studie | Untersucht | Befund |
|---|
| Schuster u. a. 2026 | Merz-Abstimmungen mit AfD-Stimmen, Januar 2025 (natürliches Experiment) | Keine messbaren kurzfristigen Effekte — weder Bestrafung der Union noch Normalisierung der AfD |
| Fahey & Alarian 2025 | Experiment: Union als Brandmauer-Wahrerin oder -Brecherin | Keine Wirkung auf Parteibewertung, Wahlabsicht oder Migrationseinstellungen |
| Daur 2025 | Experimente in Deutschland und Schweden | Legitimierung durch etablierte Parteien erhöht Akzeptanz der ausgegrenzten Partei; spätere Abgrenzung wirkt kaum |
| van Spanje & Weber 2019 | Ausgrenzung, Vergleich und Experiment (Niederlande) | Zweischneidig: senkt Unterstützung bei Regierungsaussicht, kann sie als Protestsignal erhöhen |
| van Spanje & de Graaf 2018 | 296 Wahlergebnisse in Westeuropa | Übernahme von Positionen schwächt Herausforderer nur, wenn sie zugleich ausgegrenzt sind |
| Krause, Cohen & Abou-Chadi 2023 | Migrationspositionen etablierter Parteien in 12 Ländern | Anpassung an radikal rechte Positionen schwächt diese Parteien nicht |
| van Spanje 2011 | Regierungsbeteiligung von Anti-Establishment-Parteien | Sie verlieren nach dem Regieren im Schnitt stärker als andere Regierungsparteien |
Hinweis: FPÖ bei Nationalratswahlen in Österreich vor und nach ihren Regierungsbeteiligungen
- 1999: 26.9 %
- 2002: 10 %
- 2006: 11 %
- 2017: 26 %
- 2019: 16.2 %
- 2024: 28.8 %
Die Befunde zur Regierungsbeteiligung sind ebenfalls gemischt: Die FPÖ verlor nach beiden Regierungseintritten deutlich, wurde 2024 aber stärkste Kraft. Die Wahlergebnisse allein zeigen nicht, ob die Verluste auf das Regieren selbst oder auf andere Ereignisse zurückgehen. Die Fratelli d'Italia legten als Regierungspartei bei der Europawahl 2024 auf 28,75 % zu. Zudem mäßigen sich radikal rechte Parteien in Regierungsverantwortung inhaltlich kaum, während auch ausgegrenzte Parteien sich nicht mäßigen.