Tatsächlich muss jedes Land einen Verfassungsschutz unterhalten — das schreibt das Bundesverfassungsschutzgesetz vor. Richtig ist aber, dass der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt eine Abteilung des Innenministeriums ist; ein Innenminister bestimmt also über Leitung, Personal und Schwerpunkte. Beobachten kann zudem das Bundesamt, wenn Bestrebungen über ein Land hinausreichen — die Bundespartei ist dort derzeit Verdachtsfall. Die Sorge um politischen Einfluss auf die Landesbehörde hat damit einen realen Kern.
Was hinter der Parole steckt: Die Aussage vermischt zwei Dinge: die Abschaffung der Behörde, die das Bundesrecht ausschließt, und die Steuerung ihrer Arbeit, die einer Landesregierung tatsächlich offensteht.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Welche Rolle spielt das Bundesamt für Verfassungsschutz, wenn eine Landesbehörde untätig bleibt?"
- „Was genau befürchtest du — die Abschaffung der Behörde oder eine politische Steuerung ihrer Arbeit?"
Stichworte: Verfassungsschutz, Beobachtung, abschaffen, Innenministerium, Landesamt, gesichert rechtsextremistisch