Eine Landesregierung hat in mehreren Bereichen erheblichen Einfluss: Sie führt Polizei, Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaften, erlässt Lehrpläne, besetzt die Spitzen der Verwaltung und stimmt im Bundesrat ab. Richtig ist, dass Bundesrecht vorgeht und ein großer Teil des Haushalts gebunden ist. Für Gesetze und den Haushalt ab 2027 braucht sie zudem eine Mehrheit im Landtag. Wenig Macht über Bundespolitik heißt deshalb nicht wenig Macht im Land.
Was hinter der Parole steckt: Die Aussage schließt von begrenzter Macht auf Bundesebene auf fehlende Macht insgesamt. Sie übersieht, dass im Föderalismus gerade Verwaltung, Schule und innere Sicherheit Landessache sind — also Bereiche, die den Alltag direkt betreffen.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Wer entscheidet deiner Meinung nach über die Lehrpläne an den Schulen in Sachsen-Anhalt?"
- „Wem untersteht die Polizei, die bei dir vor Ort Streife fährt?"
Stichworte: Bundesland, Landesregierung, Einfluss, Macht, egal, ändert nichts
Fakten dazu
Wer macht was im Bundesstaat?
Das Grundgesetz verteilt die Macht zwischen Bund und Ländern nach einem einfachen Grundsatz mit vielen Ausnahmen: Staatliche Aufgaben sind Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes regelt (Art. 30 GG). In der Praxis hat der Bund allerdings die meisten Gesetze gemacht, während die Länder sie ausführen. Was eine Landesregierung bewegen kann, hängt deshalb stark davon ab, ob ein Bereich zur Gesetzgebung oder zum Vollzug gehört.
- Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG) — Behörden, Personal und Verwaltungsverfahren liegen damit beim Land.
Wer regelt, wer führt aus? Ausgewählte Bereiche
| Bereich | Gesetzgebung | Ausführung |
|---|
| Schule, Lehrpläne | Land | Land |
| Polizei- und Ordnungsrecht | Land | Land |
| Rundfunk | Länder gemeinsam per Staatsvertrag | Rundfunkanstalten (staatsfern) |
| Aufenthalts- und Asylrecht | Bund (und EU) | BAMF entscheidet über Asyl; Ausländerbehörden der Länder vollziehen |
| Strafrecht | Bund | Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder |
| Beamtenstatus | Bund (Beamtenstatusgesetz) | Land ernennt und führt das eigene Personal |
| Grenzschutz | Bund | Bundespolizei |
- Behauptung: Landesrecht kann Bundesrecht außer Kraft setzen, wenn der Landtag es so beschließt.
Faktencheck: Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG). Ein Land kann nur dort eigene Regeln setzen, wo das Grundgesetz es zulässt.
- Behauptung: Im Bundesstaat entscheidet ohnehin alles Berlin.
Faktencheck: Die meisten Gesetze macht zwar der Bund, doch die Länder haben die Gesetzgebung überall dort, wo das Grundgesetz sie nicht dem Bund zuweist (Art. 70 GG), und sie betreiben den größten Teil der Verwaltung.
Polizei, Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz
Innere Sicherheit ist der Bereich, in dem eine Landesregierung am unmittelbarsten wirkt: Die Polizei ist Landespolizei, die Staatsanwaltschaften unterstehen der Landesjustizverwaltung, und der Verfassungsschutz ist in Sachsen-Anhalt eine Abteilung des Innenministeriums.
- Polizeivollzugsbeamte: rund 6.400 (Landespolizei, 1.4.2025)
- Zielzahl: 7.000 (laut Innenministerium)
- Polizeianwärter in Ausbildung: 1.060 (Stand 1.3.2026)
- Staatsanwälte müssen dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen; Aufsicht und Leitung liegen bei der Landesjustizverwaltung (§§ 146, 147 GVG).
- Jedes Land muss eine Verfassungsschutzbehörde unterhalten (§ 2 Abs. 2 Bundesverfassungsschutzgesetz); mehrere Länder können eine gemeinsame betreiben.
- Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt stufte den AfD-Landesverband im November 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein; zuvor war er seit 2021 Verdachtsfall.
- Sogenannte politische Beamte — etwa Staatssekretäre — kann eine Regierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen; welche Ämter dazu zählen, bestimmt das Landesrecht (§ 30 BeamtStG).
Schule und Bildung: Kernkompetenz der Länder
- allgemeinbildende Schulen: 850 (Schuljahr 2025/26)
- Schülerinnen und Schüler: 211.854 (Sachsen-Anhalt)
- Lehrkräfte im Landesdienst: 13.974 (an öffentlichen Schulen)
- Lehrpläne erlässt in Sachsen-Anhalt das Bildungsministerium; sie beschreiben verbindliche Ziele und Inhalte des Unterrichts.
Schulpolitik ist damit einer der Bereiche, in denen eine neue Regierung tatsächlich viel ändern kann — über Lehrpläne, Personalauswahl und Schulorganisation. Grundlegende Änderungen am Schulgesetz brauchen allerdings eine Mehrheit im Landtag, und die gemeinsamen Bildungsstandards der Länder setzen einen Rahmen.
Der Landeshaushalt: wie viel Spielraum es gibt
Eine Landesregierung steuert vor allem über Geld und Personal. Der Doppelhaushalt 2025/2026 von Sachsen-Anhalt wurde im Februar 2025 beschlossen; eine neue Regierung müsste ab 2027 einen eigenen Haushalt durch den Landtag bringen — und braucht dafür eine Mehrheit.
- Ausgaben 2026: 15,6 Mrd. € (Landeshaushalt Sachsen-Anhalt)
- Personalausgaben 2026: 3,4 Mrd. € (22,3 % der Ausgaben)
- an die Kommunen: 2,1 Mrd. € (Kommunaler Finanzausgleich 2026)
- offener Handlungsbedarf ab 2027: −1,5 Mrd. € (laut Finanzplanung 2025–2029)
Hinweis: Woher das Geld kommt: Einnahmen 2026 (Planung, Mio. €)
- Steuereinnahmen: 9563%
- Bundesergänzungszuweisungen: 1268%
- Neuverschuldung: 1029%
- EU-Mittel: 678%
- Investitionsmittel vom Bund: 467%
- Übrige Einnahmen: 2627%
- Gesamt: 15.632 Mio. €
- Sachsen-Anhalt erhielt 2025 im Finanzkraftausgleich der Länder einen Zuschlag von 1,95 Mrd. €; die Steuereinnahmen je Einwohner lagen bei 60,3 % des Länderdurchschnitts.
Personal, Zahlungen an die Kommunen, Investitionen und Zinsen machen laut Finanzministerium etwa 65 bis 70 Prozent der Ausgaben aus. Vieles davon ist durch Gesetze, Tarifverträge und Förderzusagen gebunden; Umschichtungen sind möglich, aber nur schrittweise und nur mit Haushaltsmehrheit im Landtag.