Migration: Was das Land vollzieht und was der Bund regelt
Bei Abschiebungen sind die Rollen geteilt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über Asylanträge, das Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht, und die Ausländerbehörden der Länder setzen es um. Jedes Land muss eine zentrale Stelle für den Vollzug von Abschiebungen bestimmen (§ 71 AufenthG).
- Abschiebungen durch Sachsen-Anhalt: 577 (2025 (2024: 651))
- gescheiterte Abschiebungsversuche: 792 (Sachsen-Anhalt, 2025)
- Ausreisepflichtige: 4.770 (Sachsen-Anhalt, 31.12.2025)
- davon mit Duldung: 4.097 (rund 86 %)
Hinweis: Warum Ausreisepflichtige geduldet werden: häufigste Gründe bundesweit (31.7.2025, Anzahl Duldungen)
- Sonstige Gründe: 62543
- Fehlende Reisedokumente: 44519
- Familiäre Bindung: 25136
- Ungeklärte Identität: 16578
- Maßnahmen stehen bevor: 6358
- Ermessensduldung: 6282
- Abschiebungshindernis: 6192
Eine Landesregierung kann den Vollzug priorisieren, Personal in den Ausländerbehörden aufstocken und Abläufe straffen. Die häufigsten benannten Gründe für Duldungen — fehlende Reisedokumente, familiäre Bindungen, ungeklärte Identität — ergeben sich dagegen überwiegend aus Bundesrecht, Völkerrecht, dem Verhalten der Herkunftsstaaten und teils der Betroffenen selbst. Direkten Spielraum hat das Land vor allem bei Ermessensduldungen und bei der Durchsetzung im Einzelfall. Der Grenzschutz ist Aufgabe der Bundespolizei.
Wer macht was im Bundesstaat?
Das Grundgesetz verteilt die Macht zwischen Bund und Ländern nach einem einfachen Grundsatz mit vielen Ausnahmen: Staatliche Aufgaben sind Sache der Länder, soweit das Grundgesetz nichts anderes regelt (Art. 30 GG). In der Praxis hat der Bund allerdings die meisten Gesetze gemacht, während die Länder sie ausführen. Was eine Landesregierung bewegen kann, hängt deshalb stark davon ab, ob ein Bereich zur Gesetzgebung oder zum Vollzug gehört.
- Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus (Art. 83 GG) — Behörden, Personal und Verwaltungsverfahren liegen damit beim Land.
Wer regelt, wer führt aus? Ausgewählte Bereiche
| Bereich | Gesetzgebung | Ausführung |
|---|
| Schule, Lehrpläne | Land | Land |
| Polizei- und Ordnungsrecht | Land | Land |
| Rundfunk | Länder gemeinsam per Staatsvertrag | Rundfunkanstalten (staatsfern) |
| Aufenthalts- und Asylrecht | Bund (und EU) | BAMF entscheidet über Asyl; Ausländerbehörden der Länder vollziehen |
| Strafrecht | Bund | Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder |
| Beamtenstatus | Bund (Beamtenstatusgesetz) | Land ernennt und führt das eigene Personal |
| Grenzschutz | Bund | Bundespolizei |
- Behauptung: Landesrecht kann Bundesrecht außer Kraft setzen, wenn der Landtag es so beschließt.
Faktencheck: Bundesrecht bricht Landesrecht (Art. 31 GG). Ein Land kann nur dort eigene Regeln setzen, wo das Grundgesetz es zulässt.
- Behauptung: Im Bundesstaat entscheidet ohnehin alles Berlin.
Faktencheck: Die meisten Gesetze macht zwar der Bund, doch die Länder haben die Gesetzgebung überall dort, wo das Grundgesetz sie nicht dem Bund zuweist (Art. 70 GG), und sie betreiben den größten Teil der Verwaltung.