Wer kontrolliert eine Landesregierung?
Eine Landesregierung handelt nicht ohne Kontrolle: Der Landtag beschließt Gesetze und Haushalt, das Landesverfassungsgericht prüft die Einhaltung der Landesverfassung, Verwaltungsgerichte prüfen einzelne Behördenentscheidungen, und der Bund überwacht die Ausführung von Bundesgesetzen. Gleichzeitig verteilt die Verfassung Sperrminoritäten: Wer mehr als ein Drittel der Sitze hat, kann Zwei-Drittel-Entscheidungen blockieren.
Mehrheitshürden im Landtag Sachsen-Anhalt (83 Sitze, AfD 39)
| Entscheidung | Hürde | Stimmen | Rechtsgrundlage |
|---|
| Wahl des Ministerpräsidenten (1./2. Wahlgang) | Mehrheit der Mitglieder | 42 | Art. 65 LV |
| Konstruktives Misstrauensvotum | Mehrheit der Mitglieder | 42 | Art. 72 LV |
| Verfassungsänderung | zwei Drittel der Mitglieder | 56 | Art. 78 LV |
| Selbstauflösung des Landtags | zwei Drittel der Mitglieder | 56 | Art. 60 LV |
| Abberufung des Landtagspräsidenten | zwei Drittel der Mitglieder | 56 | Art. 49 LV |
| Wahl der Landesverfassungsrichter | zwei Drittel der Anwesenden, mindestens Mehrheit der Mitglieder; nach 6 Monaten Vorschlag des Gerichts mit Mehrheit der Mitglieder | bei voller Besetzung 56; Gerichtsvorschlag 42 | Art. 74 LV |
| Abschluss und Kündigung von Staatsverträgen | Zustimmung des Landtags | Mehrheit | Art. 69 LV |
- Mit 39 von 83 Sitzen hält die AfD eine Sperrminorität: Ohne ihre Stimmen ist keine Änderung der Landesverfassung möglich.
- Im April 2026 hat der alte Landtag die Landesverfassung mit 72 zu 22 Stimmen geändert, unter anderem bei der Wahl der Landesverfassungsrichter; die Befürworter begründeten das mit der Absicherung des Gerichts, die AfD stimmte dagegen.
Sachsen-Anhalt 2026: Ergebnis und Regierungsbildung
Bei der Landtagswahl am 6. September 2026 wurde die AfD mit großem Abstand stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit der Sitze. Die folgenden Angaben beschreiben das amtliche Endergebnis und den Stand der Regierungsbildung am 15. Oktober 2026; sie können sich bis zur geplanten Ministerpräsidentenwahl im Dezember ändern.
- AfD (Zweitstimmen): 43,8 % (2021: 20,8 %)
- CDU (Zweitstimmen): 17,2 % (2021: 37,1 %)
- Wahlbeteiligung: 77,8 % (2021: 60,3 %)
- Sitze der AfD: 39 / 83 (absolute Mehrheit: 42)
Hinweis: Sitzverteilung im Landtag Sachsen-Anhalt 2026 (83 Sitze; FDP nicht mehr vertreten)
- AfD: 39 Sitze
- CDU: 15 Sitze
- Linke: 8 Sitze
- SPD: 8 Sitze
- Grüne: 8 Sitze
- BSW: 5 Sitze
- CDU, SPD, Grüne und Linke kommen zusammen auf 39 Sitze — genauso viele wie die AfD. Eine Mehrheit ohne AfD (44 Sitze) gibt es nur unter Einschluss des BSW.
Hinweis: So wird nach Art. 65 der Landesverfassung der Ministerpräsident gewählt (geheime Wahl)
- 1. Wahlgang: 42 Stimmen nötig (Mehrheit der 83 Mitglieder)
- 2. Wahlgang: binnen 7 Tagen, wieder 42 (Mehrheit der Mitglieder)
- Auflösungsbeschluss: binnen 14 Tagen (Neuwahl nur, wenn 42 Abgeordnete zustimmen)
- 3. Wahlgang: Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt (nicht mehr Mehrheit der Mitglieder (Art. 65 Abs. 2 LV))
Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund will sich kurz vor Weihnachten zur Wahl stellen, nach eigener Aussage nur im ersten Wahlgang und nur, wenn er eine Mehrheit sicher sieht. Bis zur Wahl eines Nachfolgers führt Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) die Geschäfte weiter. Der Politikwissenschaftler Marcel Lewandowsky weist darauf hin, dass ein Auszug der CDU in einem dritten Wahlgang die Wahl eines AfD-Kandidaten erleichtern würde, weil dort nur die abgegebenen Stimmen zählen.
- Am 6. Oktober 2026 wählte der Landtag Tobias Rausch (AfD) mit 48 Ja-Stimmen zum Landtagspräsidenten — dem ersten der AfD in einem deutschen Landtag.
- Mögliche Wahlprüfung: Laut Medienberichten sollen Kosten für AfD-Bürgerdialoge vor der Wahl teilweise aus Fraktionsmitteln bezahlt worden sein; die Fraktion bestreitet das.