E-Mobilität vs. Verbrenner
- E-Autos (BEV): 2,03 Mio. (Bestand 1. Jan 2026)
- Verbrenner: 42,7 Mio. (Benzin + Diesel, 1. Jan 2026)
- BEV-Anteil: 28,4% (an Neuzulassungen, Juni 2026)
Hinweis: BEV-Anteil an Pkw-Neuzulassungen nach Auslaufen und Neuauflage der Kaufförderung
- 2023: 18.4 %
- 2024: 13.5 %
- 2025: 19.1 %
- Juni 2026: 28.4 %
Der Einbruch 2024 fiel mit dem abrupten Förderstopp der alten Umweltbonus-Prämie Ende 2023 zusammen. Seit Mai 2026 läuft ein neues, sozial gestaffeltes Förderprogramm — im Juni 2026, dem ersten vollen Monat danach, kletterte der BEV-Anteil auf 28,4 % eines einzelnen Monats. Ob sich das über ein ganzes Jahr hält, zeigt sich erst mit mehr Daten.
Auch beim heutigen Strommix sind E-Autos laut UBA über den Lebenszyklus etwa 40 % klimafreundlicher als Benziner; mit weiter wachsendem Ökostromanteil steigt der Vorteil. 2025 deckten Erneuerbare bereits über die Hälfte des Stromverbrauchs.
Hinweis: Gesamtwirkungsgrad strombasierter Pkw-Antriebe (Well-to-Wheel)
- Elektroauto (BEV)
- Gesamtwirkungsgrad: rund 62 %
- Strombedarf je km: deutlich geringer
- Wasserstoffauto (FCEV)
- Gesamtwirkungsgrad: rund 28 %
- Strombedarf je km: 2- bis 3-mal höher
- Für Pkw sind E-Fuels und Wasserstoff deutlich ineffizienter als direkte Stromnutzung im E-Auto. Das UBA sieht ihre Stärken vor allem dort, wo Batterien an Grenzen stoßen, etwa im Luft- und Seeverkehr.
Bei den Gesamtkosten (Kauf, Betrieb, Wartung, Wertverlust) ist das Bild laut ADAC-Kostenvergleich 2025 modellabhängig: In mittleren und größeren Klassen unterbieten einige E-Autos ihre Verbrenner-Pendants bereits, in der Klein- und Kompaktklasse liegen Verbrenner oft noch vorn. Entscheidend sind Anschaffungspreis und Ladekosten — günstiges Laden zu Hause oder mit PV-Strom verschiebt die Rechnung deutlich zugunsten des E-Autos.
Die EU-Flottengrenzwerte sehen ab 2035 faktisch ein Aus für neue reine Verbrenner-Pkw vor. Im Dezember 2025 schlug die EU-Kommission vor, das Ziel von 100 % auf 90 % CO₂-Minderung abzuschwächen und so begrenzt Plug-in-Hybride und mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge weiter zuzulassen. Der Vorschlag ist bislang nicht beschlossen — die entscheidenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Rat laufen 2026, eine verbindliche Entscheidung wird erst für den Herbst erwartet.
- Neue E-Auto-Förderung: bis 6.000 € (sozial gestaffelt, seit Mai 2026)
- Einkommensgrenze: 80.000 € (Haushalt, +5.000 € je Kind)
- geförderte Fahrzeuge: 800.000 (geplant 2026-2029, 3 Mrd. € Budget)
Hinweis: Wer profitiert von der neuen E-Auto-Förderung?
- Behauptung: Kaufprämien für E-Autos nützen vor allem Besserverdienern, die sich ohnehin ein neues Auto leisten können.
Faktencheck: Die 2026er-Förderung ist einkommensabhängig gedeckelt (max. 80.000-90.000 € Haushaltsjahreseinkommen) und steigt für niedrigere Einkommen um bis zu 2.000 € zusätzlich.
- Behauptung: Die Förderung gilt für jeden Neuwagen mit Stecker.
Faktencheck: Nur reine Batterie-, Brennstoffzellen- und bestimmte Plug-in-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Januar 2026 sind förderfähig, pro Person nur einmal.