Straftäter ohne deutschen Pass konsequent abzuschieben ist rechtlich möglich und vielerorts Konsens — aber das ist nicht, was ‚Remigration‘ im politischen Gebrauch meint. Der Begriff stammt aus der Identitären Bewegung und umfasst nach dem Konzept, das beim Potsdamer Treffen 2023 vorgestellt wurde, auch Ausländer mit Bleiberecht und ‚nicht assimilierte‘ deutsche Staatsbürger. Die Sprachkritische Aktion hat ‚Remigration‘ 2023 zum Unwort des Jahres gewählt, weil der Begriff Massendeportationen sprachlich als Rückkehr verkleidet. Wer ihn benutzt, sollte sagen, wen er meint — und ob er auch deutsche Staatsangehörige einschließt.
Was hinter der Parole steckt: Zwei Muster greifen ineinander. Erstens Begriffsverengung: Die Parole reduziert ‚Remigration‘ auf den unstrittigen Teilfall (Abschiebung straffälliger Nichtdeutscher), während der politische Begriff bei seinen Urhebern erkennbar weiter reicht. Zweitens — und das ist der eigentliche Punkt — Euphemismus: Ein akademisch klingendes Wort verschleiert, was gemeint ist. Sprache verschiebt so die Grenze des Sagbaren, und der Begriff lädt Zustimmung für eine harmlosere Lesart ab, die in der politischen Praxis nicht eingehalten wird.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Wen genau soll ‚Remigration‘ deiner Meinung nach betreffen — nur verurteilte Straftäter ohne deutschen Pass, oder mehr?"
- „Warum braucht es für ‚nur Straftäter abschieben‘ einen neuen Begriff, wenn das Wort ‚Abschiebung‘ ja existiert und genau das beschreibt?"
- „Was passiert nach deinem Begriff mit Eingebürgerten oder Menschen mit gesichertem Aufenthalt, die seit Jahren hier sind?"
Stichworte: kriminelle Ausländer, Unwort, Ausreisepflicht, Sellner, Euphemismus, Remigration, abschieben, Staatsangehörigkeit
Fakten dazu
Sprache & Konzepte: Wie über Migration geredet wird
Begriffe verschieben, was politisch sagbar ist. ‚Remigration‘ stammt ursprünglich aus der Migrations- und Exilforschung und meinte dort überwiegend freiwillige Rückkehr — etwa von Jüdinnen und Juden aus dem Exil nach 1945. Die Sprachkritische Aktion ‚Unwort des Jahres‘ wählte den Begriff 2023 zum Unwort, weil er in der politischen Verwendung der Identitären Bewegung, rechter Parteien und weiter rechter Kreise zum euphemistischen Tarnbegriff für Forderungen nach erzwungener Ausweisung bis hin zu Massendeportationen geworden ist.
- Am 25. November 2023 trafen sich in einer Potsdamer Villa Vertreter rechtsextremer Netzwerke, AfD-Funktionäre und Geldgeber. Martin Sellner (Identitäre Bewegung) skizzierte einen ‚Remigrations‘-Plan, der drei Gruppen umfasste: Asylsuchende, Ausländer mit Bleiberecht und ‚nicht assimilierte Staatsbürger‘ — also auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte. Die Recherche wurde von CORRECTIV im Januar 2024 veröffentlicht; einzelne Formulierungen wurden später gerichtlich untersagt, der zentrale Befund zur Einbeziehung von Staatsbürgern aber bestätigt (LG Hamburg, Dezember 2025).
Eng damit verknüpft ist die Erzählung vom ‚großen Austausch‘. Der französische Publizist Renaud Camus prägte den Begriff in einem Vortrag in Lunel am 26. November 2010 und in seinem 2011 erschienenen Buch ‚Le grand remplacement‘ — die These eines ‚von Eliten gesteuerten Bevölkerungsaustausches‘. Die Bundeszentrale für politische Bildung ordnet ihn klar als Verschwörungserzählung ohne empirische Basis ein, die in der extremen Rechten häufig mit antisemitischen Stereotypen verbunden wird (‚geheime Eliten‘). Die Identitäre Bewegung Deutschlands trägt diese Erzählung seit 2013 in den öffentlichen Diskurs und ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juli 2019 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
- Empirisch gegen den ‚Austausch‘-Mythos: Die Gesamtbevölkerung in Deutschland wächst nicht durch ‚Ersetzung‘, sondern schrumpft bei den Erwerbsfähigen — bis Mitte der 2030er Jahre laut Destatis um rund 3,2 Millionen, selbst bei hoher Nettozuwanderung. Es wird niemand ‚ersetzt‘; es fehlen Menschen.
Abschiebungen & Rückführungen
2024 wurden 20.084 Abschiebungen durchgeführt – der höchste Stand seit 2019 und ein Anstieg von 22 % gegenüber dem Vorjahr. Gleichzeitig gab es 33.400 freiwillige Ausreisen und 45.337 Zurückweisungen an der Grenze. Dennoch bleiben viele Ausreisepflichtige in Deutschland: Ende 2024 waren rund 220.808 Personen vollziehbar ausreisepflichtig, davon etwa 178.500 mit Duldung.
- Abschiebungen 2024: 20.084 (+22 % zum Vorjahr)
- Freiwillige Ausreisen: 33.400 (mit Grenzübertrittsbescheinigung)
- Ausreisepflichtige: 220.808 (davon 178.500 mit Duldung)
- Von den rund 220.808 Ausreisepflichtigen waren nur etwa 42.300 (19 %) unmittelbar ausreisepflichtig – der Rest besitzt eine Duldung, meist weil eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist (z. B. fehlende Papiere, Krankheit, Situation im Herkunftsland).
- 2024 scheiterten 33.717 Abschiebeversuche (Misserfolgsquote 61,6 %). Häufige Gründe: Die Person wurde nicht angetroffen, fehlende Reisedokumente oder medizinische Hindernisse.