Bei Doppelstaatlern ist Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit tatsächlich eng begrenzt möglich — etwa bei Beteiligung an einer Terrororganisation im Ausland (§ 28 StAG). Die weitergehende Forderung ‚Wer Straftaten begeht, dem entzieht man die Staatsbürgerschaft‘ verbietet aber das Grundgesetz: Art. 16 Abs. 1 schützt vor Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit, ein Verlust gegen den Willen ist nur möglich, wenn niemand staatenlos wird — eine direkte Lehre aus den NS-Massenausbürgerungen. Eine pauschale Aberkennung bei Eingebürgerten schüfe ‚Deutsche zweiter Klasse‘ und verstößt damit auch gegen Art. 3 GG (Gleichheit).
Was hinter der Parole steckt: Die Forderung verschiebt eine rechtsstaatliche Statusfrage (Staatsangehörigkeit) in den Bereich verhältnismäßiger Strafe — und das pauschal, also auch bei Taten, die bei geborenen Deutschen nicht zum Pass-Verlust führen würden. Sie verkennt den historischen Zweck von Art. 16 GG (Schutz vor willkürlicher Ausbürgerung als Antwort auf NS-Praxis) und produziert Kategorien von Deutschen mit unterschiedlichen Rechten — genau das untersagt Art. 3 GG.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Wäre es für dich verfassungskonform, dass ein in Deutschland geborener Deutscher für dieselbe Tat den Pass behält, ein Eingebürgerter aber nicht?"
- „Was sind die Lehren aus den NS-Massenausbürgerungen für dich — die genau diesen GG-Schutz begründet haben?"
- „Würde dein Vorschlag auch Doppelstaatler ohne Verbindung zu einer Terrororganisation treffen — und wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage?"
Stichworte: Staatsbürgerschaft, aberkennen, entziehen, Eingebürgerte, Art. 16, Doppelpass
Fakten dazu
Einbürgerungen
2024 wurden in Deutschland 291.955 Einbürgerungen vollzogen – ein absoluter Rekord seit Einführung der Statistik im Jahr 2000 und ein Anstieg von 46 % gegenüber dem Vorjahr. Hauptgrund war die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die im Juni 2024 in Kraft trat: Der Mindestaufenthalt wurde von 8 auf 5 Jahre gesenkt, bei besonderer Integration auf 3 Jahre, und die doppelte Staatsbürgerschaft wurde generell erlaubt.
Hinweis: Einbürgerungen in Deutschland pro Jahr
- 2020: 109880 Einbürgerungen
- 2021: 131600 Einbürgerungen
- 2022: 168500 Einbürgerungen
- 2023: 200095 Einbürgerungen
- 2024: 291955 Einbürgerungen
Häufigste Herkunftsländer bei Einbürgerungen 2024
| Herkunftsland | Einbürgerungen | Anteil |
|---|
| Syrien | 83.150 | 28 % |
| Türkei | 22.525 | 8 % |
| Irak | 13.545 | 5 % |
| Russland | 12.980 | 4 % |
| Afghanistan | 10.085 | 3 % |
- Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei Einbürgerung lag 2024 bei 11,8 Jahren. Einbürgerung ist also das Ergebnis eines langen Integrationsprozesses, nicht eines schnellen Durchlaufens.
Art. 16 Abs. 1 Grundgesetz schützt vor willkürlichem Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit: ‚Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.‘ Dieser Schutz ist eine direkte Lehre aus den Massenausbürgerungen im Nationalsozialismus. Eng begrenzte Verlust-Tatbestände existieren nur bei Doppelstaatlern, etwa bei Beteiligung an einer Terrororganisation im Ausland — generelle Aberkennung bei Straftaten ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
Sprache & Konzepte: Wie über Migration geredet wird
Begriffe verschieben, was politisch sagbar ist. ‚Remigration‘ stammt ursprünglich aus der Migrations- und Exilforschung und meinte dort überwiegend freiwillige Rückkehr — etwa von Jüdinnen und Juden aus dem Exil nach 1945. Die Sprachkritische Aktion ‚Unwort des Jahres‘ wählte den Begriff 2023 zum Unwort, weil er in der politischen Verwendung der Identitären Bewegung, rechter Parteien und weiter rechter Kreise zum euphemistischen Tarnbegriff für Forderungen nach erzwungener Ausweisung bis hin zu Massendeportationen geworden ist.
- Am 25. November 2023 trafen sich in einer Potsdamer Villa Vertreter rechtsextremer Netzwerke, AfD-Funktionäre und Geldgeber. Martin Sellner (Identitäre Bewegung) skizzierte einen ‚Remigrations‘-Plan, der drei Gruppen umfasste: Asylsuchende, Ausländer mit Bleiberecht und ‚nicht assimilierte Staatsbürger‘ — also auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte. Die Recherche wurde von CORRECTIV im Januar 2024 veröffentlicht; einzelne Formulierungen wurden später gerichtlich untersagt, der zentrale Befund zur Einbeziehung von Staatsbürgern aber bestätigt (LG Hamburg, Dezember 2025).
Eng damit verknüpft ist die Erzählung vom ‚großen Austausch‘. Der französische Publizist Renaud Camus prägte den Begriff in einem Vortrag in Lunel am 26. November 2010 und in seinem 2011 erschienenen Buch ‚Le grand remplacement‘ — die These eines ‚von Eliten gesteuerten Bevölkerungsaustausches‘. Die Bundeszentrale für politische Bildung ordnet ihn klar als Verschwörungserzählung ohne empirische Basis ein, die in der extremen Rechten häufig mit antisemitischen Stereotypen verbunden wird (‚geheime Eliten‘). Die Identitäre Bewegung Deutschlands trägt diese Erzählung seit 2013 in den öffentlichen Diskurs und ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juli 2019 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.
- Empirisch gegen den ‚Austausch‘-Mythos: Die Gesamtbevölkerung in Deutschland wächst nicht durch ‚Ersetzung‘, sondern schrumpft bei den Erwerbsfähigen — bis Mitte der 2030er Jahre laut Destatis um rund 3,2 Millionen, selbst bei hoher Nettozuwanderung. Es wird niemand ‚ersetzt‘; es fehlen Menschen.