Das Aufkommenspotenzial ist real, aber begrenzt: Die konservativste DIW-Variante (1 % ab 1 Mio. € Freibetrag) brächte rund 42 Mrd. € pro Jahr — mehr als das Dreifache der Erbschaftsteuer, aber kein Betrag, der die Finanzierungslücken aller staatlichen Ebenen schließt. Hinzu kommt: Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz als Ländersteuer vorgesehen, würde also nicht direkt den Bundeshaushalt entlasten. Und die Schätzungen hängen von Bewertung, Freibeträgen und Ausweichreaktionen ab. Als Baustein ist das Aufkommen relevant; ‚Haushaltsprobleme gelöst' verspricht mehr, als die Zahlen hergeben.
Was hinter der Parole steckt: Allheilmittel-Erzählung: Ein realer, aber begrenzter Einnahmeposten wird rhetorisch zur Gesamtlösung vergrößert. Größenordnung (42 Mrd. € gegenüber den Gesamtausgaben aller staatlichen Ebenen), Zuständigkeit (Ländersteuer) und Verhaltensreaktionen verschwinden dabei aus dem Bild.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Die Vermögensteuer wäre eine Ländersteuer — welches Haushaltsproblem soll sie konkret lösen: das des Bundes oder das der Länder?"
- „Wie groß ist die Finanzierungslücke, die du schließen willst — und wie verhält sie sich zu den geschätzten 42 Mrd. € Aufkommen?"
- „Welche Ausweichreaktionen rechnest du ein — und was bleibt nach deiner Schätzung netto übrig?"
Stichworte: Haushaltsloch, Staatsfinanzen, Reiche zahlen, Milliarden, Haushalt sanieren, locker bezahlen
Fakten dazu
Aufkommenspotenzial: Was brächte eine Vermögensteuer?
Das DIW Berlin hat verschiedene Modelle einer Vermögensteuer durchgerechnet. Betroffen wäre im Wesentlichen nur das reichste 1 % der Bevölkerung; den Großteil des Aufkommens trüge das reichste 0,1 %.
Modelle einer Vermögensteuer und geschätztes Aufkommen
| Modell | Freibetrag | Steuersatz | Aufkommen (brutto) |
|---|
| Die Linke: konservativ (DIW 2026) | 1 Mio. € | 1 % proportional | ~42 Mrd. €/J. |
| Die Linke: progressiv (DIW 2026) | 1 Mio. € | 1–12 % (progressiv) | ~147 Mrd. €/J. |
- Schon die konservativste Variante (1 % ab 1 Mio. € Freibetrag) brächte laut DIW rund 42 Mrd. Euro pro Jahr — mehr als dreimal so viel wie die Erbschaftsteuer. Betroffen wäre weniger als 1 % der Bevölkerung.
Was 1 % Vermögensteuer (Freibetrag 1 Mio. €) konkret bedeuten würde
| Nettovermögen | Steuerbetrag/Jahr | Einordnung |
|---|
| 500.000 € | 0 € | unter Freibetrag — nicht betroffen |
| 1,5 Mio. € | 5.000 € | nur auf 500.000 € über Freibetrag |
| 5 Mio. € | 40.000 € | bei 5–10 % Rendite aus laufenden Erträgen zahlbar |
| 50 Mio. € | 490.000 € | entspricht ~1 % des Vermögens |
| 1 Mrd. € | 9,99 Mio. € | weniger als eine typische Quartalsdividende |
Freibeträge Erbschaftsteuer: Deutschland vs. international
| Land | System | Freibetrag (Kind) | Spitzensatz |
|---|
| Deutschland | Erwerberbasiert | 400.000 € (alle 10 J.) | 30 % |
| Frankreich | Erwerberbasiert | 100.000 € (alle 15 J.) | 45 % |
| UK | Nachlassbasiert | ~380.000 € (+ 205.000 Wohneigentum) | 40 % |
| USA | Nachlassbasiert | ~13,1 Mio. € pro Person | 40 % |
| Japan | Erwerberbasiert | ~185.000 € + pro Erbe | 55 % |
- OECD und andere internationale Institutionen empfehlen Deutschland seit Jahren, vermögensbezogene Steuern stärker zu nutzen und die hohe Belastung von Arbeit zu verringern.
Verfassungsrecht: Vermögensteuer ist nicht verboten
Hinweis: Geschichte der Vermögensteuer in Deutschland
- 1893: Einführung der Vermögensteuer (Preußen, später Deutsches Reich)
- 1995: BVerfG-Beschluss: Einheitswerte verfassungswidrig (Ungleiche Bewertung von Immobilien vs. Geldvermögen)
- 1997: Erhebung eingestellt (nicht abgeschafft) (Kabinett Kohl — politische Entscheidung, kein Zwang)
- 2006: BVerfG gibt 'Halbteilungsgrundsatz' auf (Keine starre 50-%-Obergrenze für Gesamtbelastung)
- 2014: BVerfG: Erbschaftsteuer-Privilegien verfassungswidrig (Reform 2016 ließ Kernprivilegien bestehen)
- 2025: Grundsteuer-Reform in Kraft (Erstmals aktuelle Immobilienbewertungen — Grundlage für Vermögensteuer)
- seit 2022 anhängig: Erneute verfassungsrechtliche Prüfung der Erbschaftsteuer-Privilegien (Az. 1 BvR 804/22)
- Das BVerfG hat die Vermögensteuer NICHT für verfassungswidrig erklärt — nur die damalige Bewertungsmethode. Das Vermögensteuergesetz ist formal noch in Kraft. Für eine Wiedereinführung genügt ein einfaches Bundesgesetz (+ Bundesratszustimmung).
Die Vermögensteuer ist im Grundgesetz als Ländersteuer (Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG) ausdrücklich vorgesehen. Die seit 2025 wirksame Grundsteuer-Reform schafft zudem eine deutlich aktuellere Immobilienbewertung als früher, was eine verfassungskonforme Ausgestaltung erleichtern kann.
Vermögensbezogene Steuern: Deutschland im OECD-Vergleich
Deutschland besteuert Vermögen weit unterdurchschnittlich. Bei den Steuern auf Arbeit (Einkommensteuer, Sozialabgaben) liegt Deutschland an der Weltspitze — bei den vermögensbezogenen Steuern (Grundsteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer) deutlich unter dem OECD-Schnitt.
Hinweis: Vermögensbezogene Steuern als % des BIP
- UK: 4 bis 4.2 % BIP
- Frankreich: 3.5 bis 3.9 % BIP
- USA: 2.9 bis 3.1 % BIP
- OECD-Ø: 1.7 bis 2.3 % BIP
- Deutschland: 0.9 bis 1.1 % BIP
- Deutschland erhebt nur knapp die Hälfte des OECD-Durchschnitts an vermögensbezogenen Steuern. Die Vermögensteuer wurde 1997 faktisch ausgesetzt — das Vermögensteuergesetz gilt formal bis heute weiter.
- Stand 2025 erheben nur drei europäische OECD-Länder eine Netto-Vermögensteuer: Norwegen (1,0-1,1 % ab rund 145.000 €), Spanien (progressiv 0,16-3,5 % ab 700.000 €) und die Schweiz (kantonal verschieden, Beispiel Zürich ab 80.000 CHF). Aufkommen 2023: Schweiz 9,5 Mrd. € (1,16 % BIP), Norwegen 2,7 Mrd. € (1,5 % der Steuereinnahmen), Spanien 3,1 Mrd. €.