Seriöse Modelle arbeiten mit hohen Freibeträgen und zielen auf sehr große Vermögen. Die besonders großzügigen Privilegien im Erbschaftsteuer-recht kommen heute vor allem bei sehr großen Unternehmensvermögen zum Tragen, nicht bei typischen kleinen Betrieben — genau diese Privilegien sind seit 2022 Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 804/22, BVerfG-Entscheidung 2026 erwartet). Die SPD hat im Januar 2026 ein Erbschaftsteuer-Konzept vorgelegt: einheitlicher Freibetrag von 5 Mio. €, Stundung über 20 Jahre bei Erhalt von Arbeitsplätzen. Ob ein Betrieb betroffen wäre, ist damit vor allem eine Frage der konkreten Ausgestaltung — die vorliegenden Modelle nehmen typische kleine und mittlere Betriebe ausdrücklich aus.
Was hinter der Parole steckt: Worst-Case-Pauschalisierung: Aus der theoretischen Möglichkeit, dass ein kleiner Betrieb betroffen sein könnte, wird ‚zerstört Mittelstand‘. Freibeträge, Stundungsregeln und die Realität, dass die heutigen Privilegien primär milliardenschwere Übertragungen schützen, verschwinden aus dem Bild.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Bei welchem Freibetrag wären für dich kleine und mittlere Betriebe geschützt — und wieviele Familienunternehmen liegen darüber?"
- „Wer profitiert mehr von der heutigen Verschonungsregelung: ein Handwerksbetrieb mit 5 Mio. € Substanz oder ein Familienkonzern mit 5 Mrd. €?"
- „Wenn SPD und DIW Modelle mit 5-Mio.-Freibetrag plus 20-Jahre-Stundung vorschlagen — wo wäre dein Mittelstand konkret bedroht?"
Stichworte: Mittelstand, Familienunternehmen, Betriebsvermögen, Wirtschaft, Arbeitsplätze, Bäckerei
Fakten dazu
Erbschaftsteuer: Milliardäre zahlen weniger als Mittelstandserben
- Aufkommen: 13,3 Mrd. € (festgesetzt 2024 (Rekord))
- jährl. Erbvolumen: 300–400 Mrd. (davon nur 113 Mrd. steuerlich erfasst)
- Mindereinnahmen/J.: ~7,8 Mrd. € (durch Betriebsvermögens-Verschonung)
- Effektiver Ø-Satz: niedrig (je nach Bezugsbasis unterschiedlich)
Hinweis: Kassenmäßiges Erbschaft- und Schenkungsteuer-Aufkommen
- 2010: 4.4 Mrd. €
- 2012: 4.3 Mrd. €
- 2014: 5.4 Mrd. €
- 2016: 7 Mrd. €
- 2018: 6.8 Mrd. €
- 2020: 8.6 Mrd. €
- 2022: 9.2 Mrd. €
- 2024: 11 Mrd. €
- 0,7 % der Steuerpflichtigen erhalten 32 % aller erfassten Übertragungen — und 68 % aller steuerbefreiten Unternehmensübertragungen. Kleine Erben zahlen prozentual mehr als Milliardenerben.
- 2021–2024 wurden in nur 105 Fällen über die Verschonungsbedarfsprüfung (§ 28a ErbStG) rund 7,38 Mrd. € Erbschaftsteuer erlassen. Das zeigt, wie stark einzelne Großübertragungen privilegiert werden.
Die Betriebsvermögensverschonung ist laut 30. Subventionsbericht der Bundesregierung die größte Steuersubvention Deutschlands. Das BVerfG erklärte die Regelung bereits 2014 für verfassungswidrig — die Reform 2016 ließ die Kernprivilegien aber bestehen. Eine erneute Prüfung ist seit 2022 anhängig.
Aufkommenspotenzial: Was brächte eine Vermögensteuer?
Das DIW Berlin hat verschiedene Modelle einer Vermögensteuer durchgerechnet. Betroffen wäre im Wesentlichen nur das reichste 1 % der Bevölkerung; den Großteil des Aufkommens trüge das reichste 0,1 %.
Modelle einer Vermögensteuer und geschätztes Aufkommen
| Modell | Freibetrag | Steuersatz | Aufkommen (brutto) |
|---|
| Die Linke: konservativ (DIW 2026) | 1 Mio. € | 1 % proportional | ~42 Mrd. €/J. |
| Die Linke: progressiv (DIW 2026) | 1 Mio. € | 1–12 % (progressiv) | ~147 Mrd. €/J. |
- Schon die konservativste Variante (1 % ab 1 Mio. € Freibetrag) brächte laut DIW rund 42 Mrd. Euro pro Jahr — mehr als dreimal so viel wie die Erbschaftsteuer. Betroffen wäre weniger als 1 % der Bevölkerung.
Was 1 % Vermögensteuer (Freibetrag 1 Mio. €) konkret bedeuten würde
| Nettovermögen | Steuerbetrag/Jahr | Einordnung |
|---|
| 500.000 € | 0 € | unter Freibetrag — nicht betroffen |
| 1,5 Mio. € | 5.000 € | nur auf 500.000 € über Freibetrag |
| 5 Mio. € | 40.000 € | bei 5–10 % Rendite aus laufenden Erträgen zahlbar |
| 50 Mio. € | 490.000 € | entspricht ~1 % des Vermögens |
| 1 Mrd. € | 9,99 Mio. € | weniger als eine typische Quartalsdividende |
Freibeträge Erbschaftsteuer: Deutschland vs. international
| Land | System | Freibetrag (Kind) | Spitzensatz |
|---|
| Deutschland | Erwerberbasiert | 400.000 € (alle 10 J.) | 30 % |
| Frankreich | Erwerberbasiert | 100.000 € (alle 15 J.) | 45 % |
| UK | Nachlassbasiert | ~380.000 € (+ 205.000 Wohneigentum) | 40 % |
| USA | Nachlassbasiert | ~13,1 Mio. € pro Person | 40 % |
| Japan | Erwerberbasiert | ~185.000 € + pro Erbe | 55 % |
- OECD und andere internationale Institutionen empfehlen Deutschland seit Jahren, vermögensbezogene Steuern stärker zu nutzen und die hohe Belastung von Arbeit zu verringern.