Vermögen wächst oft ohne Einkommensteuerzahlung — durch Wertsteigerungen von Immobilien, Aktien oder Unternehmensanteilen. Diese unrealisierten Gewinne werden erst bei Verkauf besteuert, bei Erbschaften oft gar nicht. Zudem: Auch die Mehrwertsteuer ist eine 'Doppelbesteuerung' von bereits versteuertem Einkommen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip erlaubt mehrere Steuern auf verschiedene Bemessungsgrundlagen.
Was hinter der Parole steckt: Begriffsverwirrung: ‚Doppelbesteuerung‘ ist im Steuerrecht ein spezifischer Begriff (gleicher Tatbestand mehrfach besteuert). Umgangssprachlich wird er auf das Konzept ‚Geld zweimal anfassen‘ ausgeweitet — danach wäre Mehrwertsteuer genauso doppelbesteuert. Das Leistungsfähigkeitsprinzip erlaubt mehrere Steuern auf verschiedene Bemessungsgrundlagen.
Am Tisch nützlich – Gegenfragen:
- „Wenn Mehrwertsteuer auf bereits versteuertem Einkommen liegt — ist die Mehrwertsteuer für dich auch ‚Doppelbesteuerung‘?"
- „Wenn Wertsteigerungen von Aktien/Immobilien gar nicht oder erst bei Verkauf einkommensbesteuert werden — wo ist die ‚Doppelung‘ bei der Vermögensteuer?"
- „Welche Definition von Doppelbesteuerung legst du an — die juristische (gleicher Tatbestand mehrfach) oder die Alltags-Intuition?"
Stichworte: Doppelbesteuerung, Einkommensteuer, bereits versteuert, Wertsteigerung